Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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chend Konten 3215, 3217, 3218 und 3219) ermittelt. Für die Berechnung werden die Faktoren<br />
auf der Basis der Satzart 701 für das Jahr 2014 gebildet.<br />
R.3.d.i Standardisiertes Bruttokrankengeld und KG-Erstattungsfaktor für die K-EMG<br />
Das standardisierte Bruttokrankengeld für die K-EMG wird ermittelt aus dem Summenprodukt<br />
der nach R.3.c ermittelten durchschnittlichen Zuschläge für die K-EMG mit der Zahl der Versichertentage<br />
mit Krankengeldanspruch je K-EMG. Der KG-Erstattungsfaktor für die K-EMG berechnet<br />
sich, indem die EKG für Erwerbsminderungsrentner nach R.3.d vom standardisierten<br />
Bruttokrankengeld für die K-EMG abgezogen werden und die Differenz wiederum durch das<br />
standardisierte Bruttokrankengeld für die K-EMG geteilt wird.<br />
R.3.d.ii Standardisiertes Bruttokrankengeld und KG-Erstattungsfaktor für die K-AGG<br />
Das standardisierte Bruttokrankengeld für die K-AGG wird ermittelt aus dem Summenprodukt<br />
der nach R.3.c ermittelten durchschnittlichen Zuschläge für die K-AGG mit der Zahl der Versichertentage<br />
mit Krankengeldanspruch je K-AGG. Der KG-Erstattungsfaktor für die K-AGG berechnet<br />
sich, indem die EKG für sonstige Fälle nach R.3.d vom standardisierten Bruttokrankengeld<br />
für die K-AGG abgezogen werden und die Differenz wiederum durch das standardisierte<br />
Bruttokrankengeld für die K-AGG geteilt wird.<br />
R.3.e Gewichtungsfaktoren für die KGG<br />
Die Gewichtungsfaktoren für die KGG ergeben sich, indem die durchschnittlichen Zuschläge für<br />
die KGG nach R.3.c durch den Hundert-Prozent-Wert der Vollerhebung für das Krankengeld<br />
nach Q.5.b geteilt und mit dem entsprechenden KG-Erstattungsfaktor nach R.3.d multipliziert<br />
werden.<br />
R.4 Zuordnung der Versicherten der Vollerhebung<br />
R.4.a Zuordnung zu den Risikomerkmalen und AusAGG<br />
Die in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung) gemeldeten Versicherten werden mit<br />
ihren Versicherungszeiten den Risikomerkmalen und AusAGG zugeordnet:<br />
Die Zuordnung zu den AGG erfolgt anhand des Alters im Jahr 2014, das sich auf Basis<br />
des in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung) gemeldeten Geburtsjahres ergibt.<br />
Die Zuordnung zu den EMG erfolgt anhand der Tage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente<br />
in der Satzart 100 des Jahres 2013 (Korrekturmeldung).<br />
Die Zuordnung zu den HMG erfolgt anhand der Morbiditätsinformationen aus dem Jahr<br />
2013. Grundlage für die Bildung und Zuordnung zu den Risikogruppen ist die Festlegung<br />
des <strong>Bundesversicherungsamt</strong>es vom 30. September 2013.