Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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- - 53 - -<br />
VI.<br />
Berechnung der Korrekturbeträge in den Strukturanpassungen<br />
M. Strukturanpassung I/2014<br />
M.1 Anzusetzende Versicherten- und Mitgliederzahlen<br />
Die anzusetzenden Zahlen der Versicherten und Mitglieder bzw. der in ein strukturiertes Behandlungsprogramm<br />
eingeschriebenen Versicherten werden der amtlichen Statistik KM1 bzw.<br />
KM6 wie folgt entnommen:<br />
für den Januar 2014 der Durchschnitt der Monate Dezember 2013 und Februar 2014,<br />
für den Februar 2014 der Wert für den Monat Februar 2014, sowie<br />
für den März 2014 der Wert für den Monat März 2014, sofern er dem BVA bereits verfügbar<br />
ist; anderenfalls wird der Wert für den Monat Februar 2014 angesetzt.<br />
M.2 Rückwirkende Anpassungsfaktoren für die Monate Januar bis März<br />
M.2.a Vorläufiges Zuweisungsvolumen<br />
Das vorläufige Zuweisungsvolumen aller Krankenkassen für die Monate Januar bis März ergibt<br />
sich<br />
für standardisierte Leistungsausgaben aus der risikoadjustierten monatlichen Grundpauschale<br />
der Krankenkassen aus G.2.c,<br />
für Verwaltungsausgaben aus der monatlichen Grundzuweisung je Versicherten für<br />
Verwaltungsausgaben aus G.3, sowie<br />
für Satzungs- und Ermessensleistungen aus Grundzuweisung je Versicherten für Satzungs-<br />
und Ermessensleistungen aus G.4,<br />
jeweils multipliziert mit der nach M.1 anzusetzenden Zahl der Versicherten.<br />
M.2.b Vorläufiges Zuweisungsvolumen für DMP-Programme<br />
Das vorläufige Zuweisungsvolumen für DMP-Programme ergibt sich aus der Multiplikation der<br />
nach M.1 anzusetzenden Zahl der eingeschriebenen Versicherten mit der zuletzt bekannt gegebenen<br />
Grundzuweisung je RSA-wirksam eingeschriebenen Versicherten für strukturierte Behandlungsprogramme.