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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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- - 53 - -<br />

VI.<br />

Berechnung der Korrekturbeträge in den Strukturanpassungen<br />

M. Strukturanpassung I/2014<br />

M.1 Anzusetzende Versicherten- und Mitgliederzahlen<br />

Die anzusetzenden Zahlen der Versicherten und Mitglieder bzw. der in ein strukturiertes Behandlungsprogramm<br />

eingeschriebenen Versicherten werden der amtlichen Statistik KM1 bzw.<br />

KM6 wie folgt entnommen:<br />

für den Januar 2014 der Durchschnitt der Monate Dezember 2013 und Februar 2014,<br />

für den Februar 2014 der Wert für den Monat Februar 2014, sowie<br />

für den März 2014 der Wert für den Monat März 2014, sofern er dem BVA bereits verfügbar<br />

ist; anderenfalls wird der Wert für den Monat Februar 2014 angesetzt.<br />

M.2 Rückwirkende Anpassungsfaktoren für die Monate Januar bis März<br />

M.2.a Vorläufiges Zuweisungsvolumen<br />

Das vorläufige Zuweisungsvolumen aller Krankenkassen für die Monate Januar bis März ergibt<br />

sich<br />

für standardisierte Leistungsausgaben aus der risikoadjustierten monatlichen Grundpauschale<br />

der Krankenkassen aus G.2.c,<br />

für Verwaltungsausgaben aus der monatlichen Grundzuweisung je Versicherten für<br />

Verwaltungsausgaben aus G.3, sowie<br />

für Satzungs- und Ermessensleistungen aus Grundzuweisung je Versicherten für Satzungs-<br />

und Ermessensleistungen aus G.4,<br />

jeweils multipliziert mit der nach M.1 anzusetzenden Zahl der Versicherten.<br />

M.2.b Vorläufiges Zuweisungsvolumen für DMP-Programme<br />

Das vorläufige Zuweisungsvolumen für DMP-Programme ergibt sich aus der Multiplikation der<br />

nach M.1 anzusetzenden Zahl der eingeschriebenen Versicherten mit der zuletzt bekannt gegebenen<br />

Grundzuweisung je RSA-wirksam eingeschriebenen Versicherten für strukturierte Behandlungsprogramme.

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