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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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Die Zuordnung zu den KEG erfolgt anhand der Art und der Tage mit Kostenerstattung in<br />

der Satzart 100 des Jahres 2013 (Korrekturmeldung). Versicherte, die einer KEG zugeordnet<br />

werden, werden keiner HMG zugeordnet.<br />

Die Zuordnung zu den AusAGG erfolgt anhand der Tage mit Wohnsitz im Ausland in der<br />

SA 100 des Jahres 2013 (Korrekturmeldung).<br />

R.4.b Zuordnung zu den KGG<br />

Alle Versicherten in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung), die Versicherungszeiten<br />

mit Krankengeldanspruch aufweisen, werden mit den gemeldeten Versicherungszeiten mit<br />

Krankengeldanspruch den KGG zugeordnet:<br />

Die Zuordnung zu den K-AGG erfolgt anhand des Alters im Jahr 2014, das sich auf Basis<br />

des in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung) gemeldeten Geburtsjahres<br />

ergibt.<br />

Die Zuordnung zu den K-EMG erfolgt anhand der Tage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente<br />

in der Satzart 100 des Jahres 2014 (Erstmeldung). Eine Zuordnung erfolgt<br />

dann, wenn der Versicherte mindestens 183 Tage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente<br />

aufweist.<br />

R.5 Ermittlung der Zu- und Abschläge für die Risikomerkmale und AusAGG<br />

R.5.a Vorläufige Risikomenge für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />

Die vorläufige Risikomenge für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich aus dem<br />

Summenprodukt der Gewichtungsfaktoren für die Risikomerkmale und AusAGG aus R.1.c und<br />

R.2.d mit den Versicherungszeiten der nach R.4.a dem jeweiligen Risikomerkmal bzw. der jeweiligen<br />

AusAGG zugeordneten Versicherten.<br />

R.5.b Korrekturfaktor für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />

Der Korrekturfaktor für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich aus der Summe<br />

der Versicherungszeiten aller Krankenkassen, geteilt durch die vorläufige Risikomenge für die<br />

Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus R.5.a.<br />

R.5.c Vorläufige Zuschläge für die Risikomerkmale und AusAGG<br />

Die vorläufigen Zuschläge für die Risikomerkmale und AusAGG je Versichertentag werden aus<br />

den Gewichtungsfaktoren für die Risikomerkmale und AusAGG aus R.1.c und R.2.d berechnet,<br />

indem diese mit dem Hundert-Prozent-Wert für die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

aus P.1.b, dem Korrekturfaktor für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus R.5.b und

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