Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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te Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />
Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für EMG aus E.2.b multipliziert wird.<br />
H.1.c.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der EMG<br />
Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der EMG werden ermittelt, indem das<br />
Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />
in ihrer Zuordnung zu den EMG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />
für die EMG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />
H.1.c.iii Angleichungsfaktor für die EMG für das erste Halbjahr 2014<br />
Der Angleichungsfaktor für die EMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis des<br />
Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der EMG für das erste Halbjahr aus H.1.c.i geteilt<br />
durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der EMG aus H.1.c.ii. Der Angleichungsfaktor<br />
für die EMG wird auf 12 Stellen nach dem Komma gerundet.<br />
H.1.d Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014<br />
H.1.d.i Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014<br />
Das Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich,<br />
indem das Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben für das erste<br />
Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />
Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für HMG aus E.2.c multipliziert wird.<br />
H.1.d.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der HMG<br />
Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der HMG werden ermittelt, indem das<br />
Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />
in ihrer Zuordnung zu den HMG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />
für die HMG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />
H.1.d.iii Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014<br />
Der Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis des<br />
Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014 aus H.1.d.i geteilt<br />
durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der HMG aus H.1.d.ii. Der Angleichungsfaktor<br />
für die HMG wird auf 12 Stellen nach dem Komma gerundet.<br />
H.1.e Angleichungsfaktor für die KEG für das erste Halbjahr 2014<br />
H.1.e.i Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG für das erste Halbjahr 2014<br />
Das Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich,<br />
indem das Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben für das ers-