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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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te Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />

Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für EMG aus E.2.b multipliziert wird.<br />

H.1.c.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der EMG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der EMG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />

in ihrer Zuordnung zu den EMG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />

für die EMG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />

H.1.c.iii Angleichungsfaktor für die EMG für das erste Halbjahr 2014<br />

Der Angleichungsfaktor für die EMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis des<br />

Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der EMG für das erste Halbjahr aus H.1.c.i geteilt<br />

durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der EMG aus H.1.c.ii. Der Angleichungsfaktor<br />

für die EMG wird auf 12 Stellen nach dem Komma gerundet.<br />

H.1.d Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014<br />

H.1.d.i Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014<br />

Das Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich,<br />

indem das Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben für das erste<br />

Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />

Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für HMG aus E.2.c multipliziert wird.<br />

H.1.d.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der HMG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der HMG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />

in ihrer Zuordnung zu den HMG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />

für die HMG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />

H.1.d.iii Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014<br />

Der Angleichungsfaktor für die HMG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis des<br />

Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der HMG für das erste Halbjahr 2014 aus H.1.d.i geteilt<br />

durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der HMG aus H.1.d.ii. Der Angleichungsfaktor<br />

für die HMG wird auf 12 Stellen nach dem Komma gerundet.<br />

H.1.e Angleichungsfaktor für die KEG für das erste Halbjahr 2014<br />

H.1.e.i Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG für das erste Halbjahr 2014<br />

Das Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich,<br />

indem das Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben für das ers-

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