Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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R. Neuermittlung der alters-, geschlechts- und risikoadjustierten Zu- und Abschläge<br />
R.1 Ermittlung der Gewichtungsfaktoren für die Risikomerkmale<br />
R.1.a Datengrundlage<br />
Zur Ermittlung der Gewichtungsfaktoren für die Risikomerkmale wird eine Regression durchgeführt.<br />
Datengrundlage sind die Versicherten der Vollerhebung nach Kassenausschluss für die<br />
Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus Q.2.a mit den nach Q.3.a zugeordneten Risikomerkmalen<br />
und ihren versichertenbezogenen berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
ohne Krankengeld unter Berücksichtigung der Erstattungen nach Q.4.<br />
Versicherte, die den AusAGG nach Q.3.b zugeordnet werden, sind aus den folgenden Berechnungen<br />
auszuschließen.<br />
R.1.b<br />
Regression<br />
R.1.b.i Regressionsgewicht gemäß dem Anteil der Versichertenepisode am Berichtsjahr<br />
Die Versichertentage des Versicherten im Berichtsjahr werden geteilt durch die Zahl der Kalendertage<br />
im Berichtsjahr. Verstorbene erhalten hiervon abweichend das Gewicht 1.<br />
R.1.b.ii Annualisierung der Leistungsausgaben<br />
Die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben der nach § 30 RSAV gemeldeten Hauptleistungsbereiche<br />
mit Ausnahme des Krankengeldes werden versichertenbezogen aufsummiert<br />
und durch das Gewicht nach R.1.b.i geteilt.<br />
R.1.b.iii Ermittlung der Regressionskoeffizienten<br />
Für jedes Risikomerkmal wird ein Regressionskoeffizient ermittelt. Die Ermittlung erfolgt durch<br />
eine multiple lineare WLS-Regression („Weighted Least Squares“) ohne Konstante, in der die<br />
Risikomerkmale die erklärenden Variablen für die Höhe der annualisierten Leistungsausgaben<br />
ohne Krankengeld bilden. Die versichertenbezogenen WLS-Gewichte ergeben sich gemäß<br />
R.1.b.i.<br />
R.1.b.iv Negative Regressionskoeffizienten<br />
Wird für mindestens ein Risikomerkmal ein negativer Regressionskoeffizient ermittelt, wird der<br />
Regressionskoeffizient auf den Wert Null gesetzt.