Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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F.1.d.iii Angleichungsfaktor für die HMG<br />
Der Angleichungsfaktor für die HMG ergibt sich als Verhältnis des monatlichen Zielvolumens für<br />
Zuweisungen aufgrund der HMG aus F.1.d.i geteilt durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen<br />
aufgrund der HMG aus F.1.d.ii.<br />
F.1.e<br />
Angleichungsfaktor für die KEG<br />
F.1.e.i Monatliches Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG<br />
Das monatliche Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der KEG ergibt sich, indem das monatliche<br />
Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben aus F.1.a mit<br />
dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus B.8.a und dem<br />
Zuweisungsanteil für KEG aus E.2.d multipliziert wird.<br />
F.1.e.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der KEG<br />
Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der KEG werden ermittelt, indem das<br />
Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2013 gemeldeten Versicherten<br />
und eindeutig zugeordneten Versicherten in ihrer Zuordnung zu den KEG mit den bekannt<br />
gegebenen Zu- und Abschlägen für die KEG aus D.5.d.i gebildet wird.<br />
F.1.e.iii Angleichungsfaktor für die KEG<br />
Der Angleichungsfaktor für die KEG ergibt sich als Verhältnis des monatlichen Zielvolumens für<br />
Zuweisungen aufgrund der KEG aus F.1.e.i geteilt durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen<br />
aufgrund der KEG aus F.1.e.ii.<br />
F.1.f<br />
Angleichungsfaktor für die AusAGG<br />
F.1.f.i Monatliches Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der AusAGG<br />
Das monatliche Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der AusAGG ergibt sich, indem das<br />
monatliche Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben aus F.1.a<br />
mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld aus B.8.a und<br />
dem Zuweisungsanteil für AusAGG aus E.2.e multipliziert wird.<br />
F.1.f.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der AusAGG<br />
Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der AusAGG werden ermittelt, indem das<br />
Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2013 gemeldeten Versicherten<br />
und eindeutig zugeordneten Versicherten in ihrer Zuordnung zu den AusAGG mit den<br />
bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen für die AusAGG aus D.5.d.i gebildet wird.