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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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V. Berechnung der monatlichen Zuweisungen<br />

K. Zugrunde zu legender Grundlagenbescheid<br />

Den Zuweisungsbescheiden für die Monate Januar bis März 2014 wird der Grundlagenbescheid<br />

I/2014 zu Grunde gelegt. Den Zuweisungsbescheiden für die Monate April bis September 2014<br />

wird der Grundlagenbescheid II/2014 zu Grunde gelegt. Den Zuweisungsbescheiden für die<br />

Monate Oktober bis Dezember 2014 wird der Grundlagenbescheid III/2014 zu Grunde gelegt.<br />

Die Bescheidung erfolgt auf dem Fusionsstand 1. des jeweiligen Zuweisungsmonats.<br />

L. Ermittlung der Zuweisungen<br />

L.1 Ermittlung der monatlichen Anpassungsfaktoren<br />

L.1.a Monatlicher Anpassungsbetrag für DMP-Zuweisungen<br />

Der monatliche Anpassungsbetrag für DMP-Zuweisungen ergibt sich aus dem Produkt aus der<br />

monatlichen DMP-Programmkostenpauschale nach A.2.a mit der Zahl der RSA-wirksam eingeschriebenen<br />

Versicherten, die alle Krankenkassen in der KM6 des Vorvormonats gemeldet haben<br />

abzüglich eines Zwölftels des bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags<br />

nach § 242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Volumens der jährlichen Zuweisungen<br />

für strukturierte Behandlungsprogramme im Jahr 2014.<br />

L.1.b Monatlicher Anpassungsfaktor für standardisierte Leistungsausgaben<br />

Der monatliche Anpassungsfaktor für standardisierte Leistungsausgaben ergibt sich aus dem<br />

Verhältnis der monatlichen Soll-Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben zu den<br />

tatsächlichen vorläufigen Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben ohne Anpassungsfaktor.<br />

Die monatlichen Soll-Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben errechnen<br />

sich als ein Zwölftel des bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach §<br />

242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Volumens der jährlichen Zuweisungen für<br />

standardisierte Leistungsausgaben im Jahr 2014 abzüglich des monatlichen Anpassungsbetrages<br />

für DMP-Zuweisungen nach L.1.a multipliziert mit dem bLA-Anteil der DMP-<br />

Programmkostenpauschale nach A.2.b. Die tatsächlichen vorläufigen Zuweisungen für standardisierte<br />

Leistungsausgaben ohne Anpassungsfaktor ergeben sich als Summe über alle Krankenkassen<br />

der jeweiligen risikoadjustierten monatlichen Grundpauschalen aus dem nach K. zu<br />

Grunde zu legenden Grundlagenbescheid multipliziert mit der Zahl der Versicherten, die die<br />

jeweilige Krankenkasse in der KM1 des Vorvormonats gemeldet hat.

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