Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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V. Berechnung der monatlichen Zuweisungen<br />
K. Zugrunde zu legender Grundlagenbescheid<br />
Den Zuweisungsbescheiden für die Monate Januar bis März 2014 wird der Grundlagenbescheid<br />
I/2014 zu Grunde gelegt. Den Zuweisungsbescheiden für die Monate April bis September 2014<br />
wird der Grundlagenbescheid II/2014 zu Grunde gelegt. Den Zuweisungsbescheiden für die<br />
Monate Oktober bis Dezember 2014 wird der Grundlagenbescheid III/2014 zu Grunde gelegt.<br />
Die Bescheidung erfolgt auf dem Fusionsstand 1. des jeweiligen Zuweisungsmonats.<br />
L. Ermittlung der Zuweisungen<br />
L.1 Ermittlung der monatlichen Anpassungsfaktoren<br />
L.1.a Monatlicher Anpassungsbetrag für DMP-Zuweisungen<br />
Der monatliche Anpassungsbetrag für DMP-Zuweisungen ergibt sich aus dem Produkt aus der<br />
monatlichen DMP-Programmkostenpauschale nach A.2.a mit der Zahl der RSA-wirksam eingeschriebenen<br />
Versicherten, die alle Krankenkassen in der KM6 des Vorvormonats gemeldet haben<br />
abzüglich eines Zwölftels des bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags<br />
nach § 242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Volumens der jährlichen Zuweisungen<br />
für strukturierte Behandlungsprogramme im Jahr 2014.<br />
L.1.b Monatlicher Anpassungsfaktor für standardisierte Leistungsausgaben<br />
Der monatliche Anpassungsfaktor für standardisierte Leistungsausgaben ergibt sich aus dem<br />
Verhältnis der monatlichen Soll-Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben zu den<br />
tatsächlichen vorläufigen Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben ohne Anpassungsfaktor.<br />
Die monatlichen Soll-Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben errechnen<br />
sich als ein Zwölftel des bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach §<br />
242a SGB V für das Jahr 2014 zu Grunde gelegten Volumens der jährlichen Zuweisungen für<br />
standardisierte Leistungsausgaben im Jahr 2014 abzüglich des monatlichen Anpassungsbetrages<br />
für DMP-Zuweisungen nach L.1.a multipliziert mit dem bLA-Anteil der DMP-<br />
Programmkostenpauschale nach A.2.b. Die tatsächlichen vorläufigen Zuweisungen für standardisierte<br />
Leistungsausgaben ohne Anpassungsfaktor ergeben sich als Summe über alle Krankenkassen<br />
der jeweiligen risikoadjustierten monatlichen Grundpauschalen aus dem nach K. zu<br />
Grunde zu legenden Grundlagenbescheid multipliziert mit der Zahl der Versicherten, die die<br />
jeweilige Krankenkasse in der KM1 des Vorvormonats gemeldet hat.