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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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B.8 Berechnung der Aufteilungsfaktoren (Zuweisungsanteile – ZuA)<br />

B.8.a Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />

Der Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich als Verhältnis<br />

der geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />

Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der<br />

DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a) und des geschätzten<br />

Nettokrankengeldes des Jahres 2014 (B.7.a), zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des<br />

Jahres 2014 abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben.<br />

B.8.b Aufteilungsfaktor (ZuA) für das Krankengeld<br />

Der Aufteilungsfaktor (ZuA) für das Krankengeld ergibt sich als Verhältnis des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />

abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

(B.1.a).<br />

C. Vorbereitung der Daten zur Berechnung der Zu- und Abschläge<br />

C.1 Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />

Die Vollerhebung vor Kassenausschluss ergibt sich aus den in der Satzart 700 des Jahres 2012<br />

gemeldeten Versicherten und den zu diesen Versicherten gehörenden Informationen aus den<br />

Satzarten 100 und 700 des Jahres 2012 (Erstmeldung) und den Satzarten 100, 400, 500 und<br />

600 des Jahres 2011 (Korrekturmeldung).<br />

C.2 Vollerhebung nach Kassenausschluss<br />

C.2.a Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />

Datenmeldungen von Krankenkassen, deren Leistungsausgaben ohne Krankengeld sehr hohe<br />

oder sehr niedrige Ausschöpfungsquoten hinsichtlich der in der Satzart 700 gemeldeten Ausgaben<br />

im Vergleich zu den in der KJ1 gemeldeten Ausgaben aufweisen, werden nach Anhörung<br />

des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen aus der Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />

ausgeschlossen. Das Ergebnis ist die Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben<br />

ohne Krankengeld.

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