Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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B.8 Berechnung der Aufteilungsfaktoren (Zuweisungsanteile – ZuA)<br />
B.8.a Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />
Der Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld ergibt sich als Verhältnis<br />
der geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />
Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der<br />
DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a) und des geschätzten<br />
Nettokrankengeldes des Jahres 2014 (B.7.a), zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des<br />
Jahres 2014 abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben.<br />
B.8.b Aufteilungsfaktor (ZuA) für das Krankengeld<br />
Der Aufteilungsfaktor (ZuA) für das Krankengeld ergibt sich als Verhältnis des geschätzten Nettokrankengeldes<br />
des Jahres 2014 (B.7.a) zu den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014<br />
abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
(B.1.a).<br />
C. Vorbereitung der Daten zur Berechnung der Zu- und Abschläge<br />
C.1 Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />
Die Vollerhebung vor Kassenausschluss ergibt sich aus den in der Satzart 700 des Jahres 2012<br />
gemeldeten Versicherten und den zu diesen Versicherten gehörenden Informationen aus den<br />
Satzarten 100 und 700 des Jahres 2012 (Erstmeldung) und den Satzarten 100, 400, 500 und<br />
600 des Jahres 2011 (Korrekturmeldung).<br />
C.2 Vollerhebung nach Kassenausschluss<br />
C.2.a Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld<br />
Datenmeldungen von Krankenkassen, deren Leistungsausgaben ohne Krankengeld sehr hohe<br />
oder sehr niedrige Ausschöpfungsquoten hinsichtlich der in der Satzart 700 gemeldeten Ausgaben<br />
im Vergleich zu den in der KJ1 gemeldeten Ausgaben aufweisen, werden nach Anhörung<br />
des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen aus der Vollerhebung vor Kassenausschluss<br />
ausgeschlossen. Das Ergebnis ist die Vollerhebung nach Kassenausschluss für die Leistungsausgaben<br />
ohne Krankengeld.