Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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Leistungsausgaben an der DMP-Programmkostenpauschale je Versicherten, geteilt durch die<br />
Zahl der Kalendertage im Ausgleichsjahr.<br />
A.2.c Verwaltungskostenanteil der DMP-Programmkostenpauschale<br />
Der Verwaltungskostenanteil der DMP-Programmkostenpauschale je Versichertentag ergibt<br />
sich aus dem vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegten Anteil der Nettoverwaltungsausgaben<br />
an der DMP-Programmkostenpauschale je Versicherten, geteilt durch die<br />
Zahl der Kalendertage im Ausgleichsjahr.<br />
A.3 Bereinigte voraussichtliche Einnahmen des Gesundheitsfonds<br />
Die bereinigten voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds ermitteln sich als<br />
voraussichtliche jährliche Einnahmen des Gesundheitsfonds<br />
zuzüglich der für den Abbau oder abzüglich der für den Aufbau der Liquiditätsreserve<br />
vorgesehenen Einnahmen,<br />
abzüglich der voraussichtlichen Höhe der DMP-Vorhaltekosten nach § 137g SGB V,<br />
abzüglich der voraussichtlichen Höhe der Kosten für die Beitragsprüfung bei den Einzugsstellen<br />
nach § 28q Abs. 1a SGB IV sowie<br />
abzüglich der voraussichtlichen Höhe der Ausgaben nach § 271 Abs. 6 SGB V.