30.12.2013 Aufrufe

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- - 47 - -<br />

J.2 Risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das Jahr<br />

2014<br />

J.2.a Zuweisungen für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld für das Jahr 2014<br />

Zunächst werden die Zuweisungen für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld für das Jahr<br />

2014 ermittelt. Hierfür wird die Grundpauschale je Versichertentag aus B.1.b.iii mit der Zahl der<br />

Versichertentage der Satzart 111 für das Jahr 2014 multipliziert. Danach werden für jede Risikogruppe<br />

der AGG, EMG, HMG, KEG und AusAGG der Zu- und Abschlag nach D.5.d.ii multipliziert<br />

mit der Zahl der Versichertentage der Satzart 111 für das Jahr 2014, die dieser Risikogruppe<br />

zuzuordnen sind. Die so ermittelten vorläufigen Zuweisungen werden mit dem zugehörigen<br />

Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert. Abweichend wird bei den AGG und AusAGG vor<br />

der Anwendung des entsprechenden Angleichungsfaktors der Teil der Zuweisungen aufgrund<br />

der Grundpauschalen addiert, der dem Anteil der den AGG bzw. AusAGG zugeordneten Versichertenzeiten<br />

an den Versichertenzeiten aller Versicherten entspricht, und nach der Anwendung<br />

des Angleichungsfaktors wieder abgezogen. Die Zuordnungsregeln entsprechen denen<br />

aus J.0.<br />

J.2.b Zuweisungen für das Krankengeld für das Jahr 2014<br />

Die Zuweisungen für das Krankengeld für das Jahr 2014 ermittelt sich, indem je Krankenkasse<br />

je KGG die Zuschläge für die KGG aus D.6.c.ii mit der Zahl der Versichertentage der Satzart<br />

111 für das Jahr 2014 multipliziert werden und die Summe über alle Produkte gebildet wird.<br />

Schließlich wird mit dem zugehörigen Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert. Die Zuordnungsregeln<br />

entsprechen denen aus J.0.<br />

J.2.c Risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das<br />

Jahr 2014<br />

Die risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das Jahr 2014<br />

ergibt sich als Summe aus J.2.a und J.2.b, geteilt durch die Zahl der Versichertentage der<br />

Satzart 111 für das Jahr 2014.<br />

J.3 Ermittlung der Grundzuweisung je Versichertentag für Verwaltungsausgaben für<br />

das Jahr 2014<br />

Die Grundzuweisung je Versichertentag für Verwaltungsausgaben für das Jahr 2014 berechnet<br />

sich je Krankenkasse durch die Addition der standardisierten Verwaltungskosten je Versichertentag<br />

aus B.2.b.ii mit dem Produkt aus den standardisierten Verwaltungskosten nach standardisierten<br />

Leistungsausgaben aus B.2.c und der risikoadjustierten Grundpauschale für das Jahr<br />

2014 aus J.2.c. Die Summe wird mit dem Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!