Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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J.2 Risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das Jahr<br />
2014<br />
J.2.a Zuweisungen für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld für das Jahr 2014<br />
Zunächst werden die Zuweisungen für die Leistungsausgaben ohne Krankengeld für das Jahr<br />
2014 ermittelt. Hierfür wird die Grundpauschale je Versichertentag aus B.1.b.iii mit der Zahl der<br />
Versichertentage der Satzart 111 für das Jahr 2014 multipliziert. Danach werden für jede Risikogruppe<br />
der AGG, EMG, HMG, KEG und AusAGG der Zu- und Abschlag nach D.5.d.ii multipliziert<br />
mit der Zahl der Versichertentage der Satzart 111 für das Jahr 2014, die dieser Risikogruppe<br />
zuzuordnen sind. Die so ermittelten vorläufigen Zuweisungen werden mit dem zugehörigen<br />
Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert. Abweichend wird bei den AGG und AusAGG vor<br />
der Anwendung des entsprechenden Angleichungsfaktors der Teil der Zuweisungen aufgrund<br />
der Grundpauschalen addiert, der dem Anteil der den AGG bzw. AusAGG zugeordneten Versichertenzeiten<br />
an den Versichertenzeiten aller Versicherten entspricht, und nach der Anwendung<br />
des Angleichungsfaktors wieder abgezogen. Die Zuordnungsregeln entsprechen denen<br />
aus J.0.<br />
J.2.b Zuweisungen für das Krankengeld für das Jahr 2014<br />
Die Zuweisungen für das Krankengeld für das Jahr 2014 ermittelt sich, indem je Krankenkasse<br />
je KGG die Zuschläge für die KGG aus D.6.c.ii mit der Zahl der Versichertentage der Satzart<br />
111 für das Jahr 2014 multipliziert werden und die Summe über alle Produkte gebildet wird.<br />
Schließlich wird mit dem zugehörigen Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert. Die Zuordnungsregeln<br />
entsprechen denen aus J.0.<br />
J.2.c Risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das<br />
Jahr 2014<br />
Die risikoadjustierte Grundpauschale je Versichertentag je Krankenkasse für das Jahr 2014<br />
ergibt sich als Summe aus J.2.a und J.2.b, geteilt durch die Zahl der Versichertentage der<br />
Satzart 111 für das Jahr 2014.<br />
J.3 Ermittlung der Grundzuweisung je Versichertentag für Verwaltungsausgaben für<br />
das Jahr 2014<br />
Die Grundzuweisung je Versichertentag für Verwaltungsausgaben für das Jahr 2014 berechnet<br />
sich je Krankenkasse durch die Addition der standardisierten Verwaltungskosten je Versichertentag<br />
aus B.2.b.ii mit dem Produkt aus den standardisierten Verwaltungskosten nach standardisierten<br />
Leistungsausgaben aus B.2.c und der risikoadjustierten Grundpauschale für das Jahr<br />
2014 aus J.2.c. Die Summe wird mit dem Angleichungsfaktor nach J.1 multipliziert.