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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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te Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />

Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für KEG aus E.2.d multipliziert wird.<br />

H.1.e.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der KEG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der KEG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />

in ihrer Zuordnung zu den KEG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />

für die KEG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />

H.1.e.iii Angleichungsfaktor für die KEG für das erste Halbjahr 2014<br />

Der Angleichungsfaktor für die KEG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis des<br />

Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der KEG für das erste Halbjahr 2014 aus H.1.e.i geteilt<br />

durch die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der KEG aus H.1.e.ii. Der Angleichungsfaktor<br />

für die KEG wird auf 12 Stellen nach dem Komma gerundet.<br />

H.1.f Angleichungsfaktor für die AusAGG für das erste Halbjahr 2014<br />

H.1.f.i Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der AusAGG für das erste Halbjahr<br />

2014<br />

Das Zielvolumen für Zuweisungen aufgrund der AusAGG für das erste Halbjahr 2014 ergibt<br />

sich, indem das Zielvolumen für die Zuweisungen für standardisierte Leistungsausgaben für das<br />

erste Halbjahr 2014 aus H.1.a mit dem Aufteilungsfaktor (ZuA) für die Leistungsausgaben ohne<br />

Krankengeld aus B.8.a und dem Zuweisungsanteil für AusAGG aus E.2.e multipliziert wird.<br />

H.1.f.ii Tatsächliche (vorläufige) Zuweisungen aufgrund der AusAGG<br />

Die tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der AusAGG werden ermittelt, indem das<br />

Summenprodukt aus der Zahl der in der SA 111 des ersten Halbjahrs 2014 gemeldeten Versicherungszeiten<br />

in ihrer Zuordnung zu den AusAGG mit den bekannt gegebenen Zu- und Abschlägen<br />

für die AusAGG aus D.5.d.ii gebildet wird.<br />

H.1.f.iii Angleichungsfaktor für die AusAGG für das erste Halbjahr 2014<br />

Der Angleichungsfaktor für die AusAGG für das erste Halbjahr 2014 ergibt sich als Verhältnis<br />

des Zielvolumens für Zuweisungen aufgrund der AusAGG für das erste Halbjahr 2014 aus<br />

H.1.f.i zu den tatsächlichen (vorläufigen) Zuweisungen aufgrund der AusAGG aus H.1.f.ii, erhöht<br />

um den Betrag, der sich aus der Multiplikation der Grundpauschalen je Versichertentag mit<br />

der Zahl der Versichertentage in der SA111 mit Zuordnung zu den AusAGG ergibt.

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