Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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B.2.b<br />
Standardisierte Verwaltungskosten nach Versicherungszeiten<br />
B.2.b.i Monatliche standardisierte Verwaltungskosten je Versicherten<br />
Die monatlichen standardisierten Verwaltungskosten je Versicherten ergeben sich als die geschätzten<br />
Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten<br />
Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten nach B.2.a, multipliziert mit<br />
dem geltenden Anteil nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RSAV, geteilt durch die voraussichtliche Zahl<br />
der Versichertenjahre aller Krankenkassen im Jahr 2014, wiederum geteilt durch die Zahl 12.<br />
B.2.b.ii Standardisierte Verwaltungskosten je Versichertentag<br />
Die standardisierten Verwaltungskosten je Versichertentag ergeben sich als die geschätzten<br />
Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten<br />
Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten, multipliziert mit dem geltenden Anteil<br />
nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RSAV, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre<br />
aller Krankenkassen im Jahr 2014, wiederum geteilt durch die Zahl der Kalendertage im Ausgleichsjahr.<br />
B.2.c Standardisierte Verwaltungskosten nach standardisierten Leistungsausgaben<br />
Die standardisierten Verwaltungskosten nach standardisierten Leistungsausgaben ergeben sich<br />
als die geschätzten Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich<br />
des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten, multipliziert mit<br />
dem geltenden Anteil nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RSAV, geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes<br />
des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben.<br />
B.3 Berechnung der Kenngrößen für die Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen<br />
B.3.a<br />
Standardisierte Satzungs- und Ermessensleistungen<br />
B.3.a.i Monatliche standardisierte Satzungs- und Ermessensleistungen je Versicherten<br />
Die monatlichen standardisierten Satzungs- und Ermessensleistungen je Versicherten ergeben<br />
sich als die geschätzten Satzungs- und Ermessensleistungen des Jahres 2014, geteilt durch die<br />
voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre aller Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres<br />
2014, wiederum geteilt durch die Zahl 12.