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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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B.2.b<br />

Standardisierte Verwaltungskosten nach Versicherungszeiten<br />

B.2.b.i Monatliche standardisierte Verwaltungskosten je Versicherten<br />

Die monatlichen standardisierten Verwaltungskosten je Versicherten ergeben sich als die geschätzten<br />

Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten<br />

Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten nach B.2.a, multipliziert mit<br />

dem geltenden Anteil nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RSAV, geteilt durch die voraussichtliche Zahl<br />

der Versichertenjahre aller Krankenkassen im Jahr 2014, wiederum geteilt durch die Zahl 12.<br />

B.2.b.ii Standardisierte Verwaltungskosten je Versichertentag<br />

Die standardisierten Verwaltungskosten je Versichertentag ergeben sich als die geschätzten<br />

Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten<br />

Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten, multipliziert mit dem geltenden Anteil<br />

nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RSAV, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre<br />

aller Krankenkassen im Jahr 2014, wiederum geteilt durch die Zahl der Kalendertage im Ausgleichsjahr.<br />

B.2.c Standardisierte Verwaltungskosten nach standardisierten Leistungsausgaben<br />

Die standardisierten Verwaltungskosten nach standardisierten Leistungsausgaben ergeben sich<br />

als die geschätzten Nettoverwaltungskosten einschließlich Telematik des Jahres 2014 abzüglich<br />

des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den Verwaltungskosten, multipliziert mit<br />

dem geltenden Anteil nach § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RSAV, geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes<br />

des Jahres 2014 abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben.<br />

B.3 Berechnung der Kenngrößen für die Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen<br />

B.3.a<br />

Standardisierte Satzungs- und Ermessensleistungen<br />

B.3.a.i Monatliche standardisierte Satzungs- und Ermessensleistungen je Versicherten<br />

Die monatlichen standardisierten Satzungs- und Ermessensleistungen je Versicherten ergeben<br />

sich als die geschätzten Satzungs- und Ermessensleistungen des Jahres 2014, geteilt durch die<br />

voraussichtliche Zahl der Versichertenjahre aller Krankenkassen im Durchschnitt des Jahres<br />

2014, wiederum geteilt durch die Zahl 12.

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