Anlage 6 - Bundesversicherungsamt
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E.1.b Regressionsanteile<br />
Der Regressionsanteil der AGG ergibt sich als Summenprodukt aus den Regressionskoeffizienten<br />
für die AGG und den Versichertenzeiten der der jeweiligen AGG zugeordneten Versicherten,<br />
geteilt durch das Summenprodukt aus den Regressionskoeffizienten bzw. durchschnittlichen<br />
Zuschläge für alle Risikomerkmale und AusAGG und den Versichertenzeiten der dem jeweiligen<br />
Risikomerkmal bzw. der AusAGG zugeordneten Versicherten.<br />
Die Regressionsanteile für die EMG, HMG, KEG und AusAGG ergeben sich analog.<br />
E.2 Zuweisungsanteile<br />
E.2.a Zuweisungsanteil für AGG<br />
Der Zuweisungsanteil für AGG ergibt sich, indem die Summe gebildet wird aus<br />
dem Produkt des Regressionsanteils der AGG mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes<br />
des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />
Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />
des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen Ausgaben<br />
(B.6.a), und<br />
dem Teil des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen Ausgaben, der dem Anteil der<br />
den AGG zugeordneten Versicherten an allen Versicherten entspricht.<br />
geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des<br />
berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils<br />
der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben und des geschätzten<br />
Nettokrankengeldes des Jahres 2014.<br />
E.2.b Zuweisungsanteil für EMG<br />
Der Zuweisungsanteil für EMG ergibt sich aus dem Produkt des Regressionsanteils der EMG<br />
mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />
Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-<br />
Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />
des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen<br />
Ausgaben (B.6.a), geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des<br />
erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />
und des geschätzten Nettokrankengeldes des Jahres 2014.