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Anlage 6 - Bundesversicherungsamt

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E.1.b Regressionsanteile<br />

Der Regressionsanteil der AGG ergibt sich als Summenprodukt aus den Regressionskoeffizienten<br />

für die AGG und den Versichertenzeiten der der jeweiligen AGG zugeordneten Versicherten,<br />

geteilt durch das Summenprodukt aus den Regressionskoeffizienten bzw. durchschnittlichen<br />

Zuschläge für alle Risikomerkmale und AusAGG und den Versichertenzeiten der dem jeweiligen<br />

Risikomerkmal bzw. der AusAGG zugeordneten Versicherten.<br />

Die Regressionsanteile für die EMG, HMG, KEG und AusAGG ergeben sich analog.<br />

E.2 Zuweisungsanteile<br />

E.2.a Zuweisungsanteil für AGG<br />

Der Zuweisungsanteil für AGG ergibt sich, indem die Summe gebildet wird aus<br />

dem Produkt des Regressionsanteils der AGG mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes<br />

des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen<br />

Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen Ausgaben<br />

(B.6.a), und<br />

dem Teil des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen Ausgaben, der dem Anteil der<br />

den AGG zugeordneten Versicherten an allen Versicherten entspricht.<br />

geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des<br />

berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils<br />

der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben und des geschätzten<br />

Nettokrankengeldes des Jahres 2014.<br />

E.2.b Zuweisungsanteil für EMG<br />

Der Zuweisungsanteil für EMG ergibt sich aus dem Produkt des Regressionsanteils der EMG<br />

mit den geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben einschließlich des berücksichtigungsfähigen<br />

Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des erwarteten Anteils der DMP-<br />

Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben (B.1.a), des geschätzten Nettokrankengeldes<br />

des Jahres 2014 (B.7.a) und des Volumens der nicht-morbiditätsbezogenen<br />

Ausgaben (B.6.a), geteilt durch die geschätzten berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

einschließlich des berücksichtigungsfähigen Krankengeldes des Jahres 2014, abzüglich des<br />

erwarteten Anteils der DMP-Pauschalen an den berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben<br />

und des geschätzten Nettokrankengeldes des Jahres 2014.

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