ATB Geschäftsbericht 2012
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G. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> <strong>ATB</strong> 43<br />
Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen. Es ergeben sich aus<br />
heutiger Sicht keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.<br />
Amendments to IAS 32 und IFRS 7 – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities<br />
Diese Ergänzung zum IAS 32 stellt klar, welche Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten bestehen. In der Ergänzung<br />
wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung erläutert und klargestellt, welche Verfahren mit Bruttoausgleich<br />
als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Einhergehend mit diesen Klarstellungen wurden<br />
auch die Vorschriften zu den Anhangangaben im IFRS 7 erweitert.<br />
Die Änderung des IAS 32 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen.<br />
Die Änderung des IFRS 7 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen.<br />
IFRS 10 – Consolidated Financial Statements<br />
Mit diesem Standard wird der Begriff der Beherrschung („control“) neu und umfassend definiert. Beherrscht ein Unternehmen ein<br />
anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen zu konsolidieren. Nach dem neuen Konzept ist Beherrschung<br />
gegeben, wenn das potenzielle Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen<br />
Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen innehat, es an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen<br />
partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.<br />
Aus diesem neuen Standard können Auswirkungen auf den Umfang des Konsolidierungskreises, u.a. für Zweckgesellschaften,<br />
entstehen.<br />
Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen. Wenn für ein Investment<br />
die Qualifizierung als Tochterunternehmen zwischen IAS 27/SIC-12 und IFRS 10 abweichend festgestellt wird, ist IFRS 10<br />
retrospektiv anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist nur zeitgleich mit IFRS 11 und IFRS 12 sowie mit den in 2011 geänderten IAS<br />
27 und IAS 28 zulässig.<br />
IFRS 11 – Joint Arrangements<br />
Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten (Joint Arrangements) neu geregelt. Nach dem neuen<br />
Konzept ist zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)<br />
vorliegt. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den<br />
Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten haben. Die einzelnen Rechte und Verpflichtungen werden anteilig im<br />
Konzernabschluss bilanziert. In einem Gemeinschaftsunternehmen haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien dagegen<br />
Rechte am Reinvermögensüberschuss. Dieses Recht wird durch Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildet,<br />
das Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung in den Konzernabschluss entfällt somit.<br />
Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen. Für den Übergang<br />
z.B. von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode bestehen spezifische Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Anwendung<br />
ist nur zeitgleich mit IFRS 10 und IFRS 12 sowie mit den i 2011 geänderten IAS 27 und IAS 28 zulässig.<br />
IFRS 12 – Disclosure of Interests in Other Entities<br />
Dieser Standard regelt die Angabepflichten in Bezug auf Anteile an anderen Unternehmen. Die erforderlichen Angaben sind erheblich<br />
umfangreicher gegenüber den bisher nach IAS 27, IAS 28 und IAS 31 vorzunehmenden Angaben.<br />
Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Jänner 2014 beginnen.