ATB Geschäftsbericht 2012
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G. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> <strong>ATB</strong> 51<br />
14 Öffentliche Zuwendungen<br />
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen<br />
ist, dass die Zuwendungen erfolgen werden und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendungen<br />
erfüllt. Öffentliche Zuschüsse für Kosten werden über jenen Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Kompensation<br />
sie gewährt wurden, anfallen, und als sonstige betriebliche Erträge (brutto) ausgewiesen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen<br />
werden bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abgezogen. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete<br />
Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.<br />
15 Latente Steuern<br />
Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede zwischen den Vermögens- und Schuldpositionen gemäß IFRS und den ihnen<br />
gegenüberstehenden Steuerwerten ermittelt.<br />
Es werden jene Steuersätze für die Ermittlung der latenten Steuern herangezogen, die zum Bilanzstichtag gültig oder verbindlich<br />
verlautbart sind. Aktive latente Steuern werden in jenem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde<br />
Gewinne für die Aufrechnung mit den temporären Differenzen zur Verfügung stehen werden. Latente Steuerforderungen und -<br />
verbindlichkeiten werden aufgerechnet, wenn ein einklagbares Recht existiert, laufende Steuerforderungen gegen laufende Steuerschulden<br />
aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegenüber der gleichen Steuerbehörde existieren.<br />
16 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern<br />
Rückstellungen für langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (Pensionen, Jubiläumsgelder) und für Leistungen nach Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses (Abfertigungen) werden gemäß IAS 19 nach der Methode der laufenden Einmalprämien („Projected Unit<br />
Credit Method“) bewertet. Für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wird die Korridormethode bei Pensions- und<br />
Abfertigungsrückstellungen angewendet.<br />
16.1. Pensionsverpflichtungen<br />
Innerhalb des Konzerns bestehen langfristige leistungsorientierte Vorsorgeverpflichtungen für einen Teil der Mitarbeiter. Die versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste werden durchschnittlich über 13 Jahre amortisiert.<br />
Die Rückstellung bei der <strong>ATB</strong> Motorenwerke GmbH in Spielberg, Österreich, wurde für die Ansprüche aller Mitarbeiter, die von der<br />
Bauknecht Austria GmbH, Spielberg, übernommen wurden, gebildet. Bei diesen Ansprüchen handelt es sich um Nominalbeträge, die<br />
keiner Veränderung unterliegen.<br />
Die Rückstellung bei der <strong>ATB</strong> Antriebstechnik GmbH in Welzheim, Deutschland, betrifft einzelvertragliche Pensionszusagen an einige<br />
leitende Führungskräfte sowie Treueprämien nach der betriebsinternen Richtlinie für übrige Mitarbeiter. Der Wert dieser Versorgungsverpflichtung<br />
(DBO) entspricht am Bewertungsstichtag dem Barwert der erworbenen Versorgungsansprüche bei den leitenden Führungskräften,<br />
unter Berücksichtigung von voraussichtlichen Einkommenssteigerungen bis Rentenbeginn, und einer Anpassung der<br />
laufenden Renten nach Rentenbeginn an die Lebenshaltungskosten.<br />
Die Rückstellung bei der Schorch Elektrische Maschinen und Antriebe GmbH, Mönchengladbach, Deutschland, betrifft ein leistungsorientiertes<br />
Versorgungswerk für einzelne Mitarbeiter, deren Rechtsgrundlage zwei Pensionspläne aus den Jahren 1977 und 1988<br />
sind. Der Leistungsplan ist pensionsgruppen- und dienstzeitabhängig und sieht einen Anspruch im Falle des Ausscheidens aus dem<br />
Unternehmen mit gleichzeitigem Anspruch auf eine staatliche Pension und im Falle der Berufsunfähigkeit vor. Weiters ist eine Witwen-<br />
bzw. Witwerpension vorgesehen (60 % des Anspruchs). Mitarbeiter, die nach dem 30. September 1996 in die Gesellschaft eingetreten<br />
sind, fallen nicht unter die Regelungen des Pensionsplans aus dem Jahr 1988.