ATB Geschäftsbericht 2012
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54 <strong>ATB</strong> GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> H. Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen bei Bilanzansätzen<br />
H. Wesentliche Schätzungen und Beurteilungen bei<br />
Bilanzansätzen<br />
Schätzungen und Beurteilungen werden laufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und anderen Faktoren,<br />
einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter gegebenen Umständen als angemessen betrachtet<br />
werden.<br />
Der Konzern nimmt für in Zukunft zu erwartende Ereignisse Schätzungen und Annahmen vor. Schätzungen und Annahmen, die ein<br />
beträchtliches Risiko aufweisen, eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten innerhalb<br />
der nächsten Geschäftsjahre zu verursachen, betreffen folgende Sachverhalte:<br />
A Schätzung der Wertminderung des Firmenwerts und des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheiten<br />
Der Konzern überprüft jährlich in Übereinstimmung mit dem in IAS 36 dargelegten Bilanzierungsgrundsatz, ob der Firmenwert wertberichtigt<br />
werden muss. Sofern Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung stattgefunden haben könnte, wird die Werthaltigkeit<br />
auch unterjährig überprüft. Eine Wertminderung ist dann vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert<br />
liegt (vgl. Erläuterung Kapitel J.8 und J.10.1).<br />
Diese Berechnungen erfordern die Verwendung von Schätzungen.<br />
Aufgrund des jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstests besteht im Geschäftsjahr kein Bedarf eines Impairments an Firmenwert<br />
und Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.<br />
B Ertragsteuern<br />
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Aus diesem Grund sind wesentliche Annahmen<br />
erforderlich, um die weltweite Ertragsteuerrückstellung zu ermitteln. Zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung für eine<br />
erwartete Steuerprüfung sind Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden, erforderlich. Würden<br />
sich die steuerpflichtigen Gewinne innerhalb der für den Ansatz der latenten Steuern zugrunde gelegten Planperiode um 10 % ändern,<br />
dann wäre die Nettoposition an latenten Steuern um TEUR 368 (Vorjahr: TEUR 215) anzupassen.<br />
Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in Zukunft ausreichende steuerliche Einkünfte erwirtschaftet<br />
werden, um die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht verwertete steuerliche Verlustvorträge zu verwenden.<br />
In Deutschland und England bestehen wesentliche Verlustvorträge, auf welche keine aktiven latenten Steuer angesetzt wurden, da<br />
deren Verwertbarkeit aus heutiger Sicherheit nicht gesichert erscheint.