ATB Geschäftsbericht 2012
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G. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> <strong>ATB</strong> 49<br />
Aktivierte Entwicklungskosten<br />
Forschungskosten werden sofort bei Anfall als Aufwand erfasst. Kosten, die im Rahmen von Entwicklungsprojekten (in Zusammenhang<br />
mit dem Design und Testen neuer oder verbesserter Produkte) anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert,<br />
wenn es als wahrscheinlich betrachtet wird, dass das Projekt kommerziell genutzt wird, technisch durchführbar ist und die Kosten<br />
verlässlich ermittelt werden können, und wenn alle sonstigen Erfordernisse gemäß IAS 38 kumulativ erfüllt werden. Sonstige Entwicklungskosten,<br />
die diese Kriterien nicht erfüllen, werden bei Anfall als Aufwand erfasst.<br />
Eine Aktivierung von Entwicklungskosten erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein künftiger Nutzen verlässlich nachgewiesen werden<br />
kann. Aktivierte Entwicklungskosten, die eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen, werden mit Beginn der kommerziellen Fertigung<br />
der entsprechenden Produkte linear über die Zeit ihres erwarteten Nutzens, maximal jedoch über 15 Jahre, abgeschrieben. Die<br />
planmäßige Abschreibung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Abschreibung vom Anlagevermögen enthalten.<br />
Entwicklungskosten werden gemäß IAS 36 bis zum Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.<br />
6 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellem Vermögen<br />
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest<br />
unterzogen und somit auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden<br />
jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Fällt die Ursache für eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung weg, wird mit Ausnahme<br />
des Firmenwerts eine Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen.<br />
7 Vorräte<br />
Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die<br />
Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden mittels Durchschnittspreisverfahren bestimmt. Die Anschaffungsoder<br />
Herstellungskosten von unfertigen und fertigen Erzeugnissen beinhalten Fertigungsmaterial, direkt zurechenbare Lohnkosten<br />
und sonstige direkt zurechenbare Produktionsgemeinkosten (basierend auf normaler Kapazität). Fremdkapitalkosten, die den Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte zurechenbar sind, werden aktiviert. Im Jahr <strong>2012</strong> wurden keine<br />
Fremdkapitalkosten aktiviert.<br />
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden<br />
Kosten der Fertigstellung und des Vertriebs.<br />
8 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Alle Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Wertpapiere werden als zur Veräußerung<br />
verfügbar klassifiziert. Wenn kein aktiver Markt existiert oder die jeweiligen Zeitwerte nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich<br />
ermittelt werden können, werden die Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und sonstigen Unternehmen zu Anschaffungskosten<br />
bewertet. Wenn Hinweise auf einen geänderten beizulegenden Zeitwert bestehen, wird dieser angesetzt.<br />
Käufe und Verkäufe werden am Handelstag zu Anschaffungskosten inklusive allfälliger Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung<br />
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei Veränderungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden. Wertminderungen<br />
werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.<br />
Soweit die Absicht zur Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten besteht, erfolgt der Ausweis innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte,<br />
andernfalls innerhalb der langfristigen Vermögenswerte.