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ATB Geschäftsbericht 2012

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50 <strong>ATB</strong> GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> G. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte<br />

Forderungen angesetzt. Ob eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird im Einzelfall geprüft. Eine Wertminderung liegt dann vor,<br />

wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis besteht, dass künftig die Forderungen nicht zur Gänze einbringlich<br />

sein werden. Ist davon auszugehen, dass die Forderungen zur Gänze uneinbringlich sind, werden diese abgeschrieben.<br />

Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, sobald sie als solche erkannt wurden.<br />

10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld sowie Bargeldbestände in Fremdwährungen, Sichteinlagen und<br />

andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Kontokorrentkredite<br />

werden als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.<br />

Eingeschränkt verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten verpfändete Einlagen als Besicherungen für Avale.<br />

11 Aufgegebene Geschäftsbereiche<br />

Vermögenswerte und Schulden aufgegebener Geschäftsbereiche werden gemäß IFRS 5, „Zur Veräußerung gehaltene langfristige<br />

Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich<br />

Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden nicht weiter abgeschrieben<br />

und sind als gesonderter Posten in der Bilanz auszuweisen.<br />

12 Finanzverbindlichkeiten<br />

Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten<br />

angesetzt. In den Folgejahren erfolgt die Bilanzierung zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. In der <strong>ATB</strong>-Gruppe bestehen<br />

Finanzierungsverträge mit Factoringbanken, bei denen alle wesentlichen Risiken wie Bonitäts- oder Ausfallrisiko von den Factoringbanken<br />

übernommen werden, sowie Verträge, bei denen Risiken im Unternehmen verbleiben.<br />

13 Leasingverträge<br />

Leasingverträge für Sachanlagen, bei denen der Konzern alle wesentlichen Risiken und Chancen der Vermögenswerte trägt, sind als<br />

Finanzierungsleasing ausgewiesen. Derartige Vermögenswerte werden entweder in Höhe der zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />

beizulegenden Zeitwerte oder mit den niedrigeren Barwerten der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Leasingzahlungen werden in<br />

Finanzierungskosten und Kapitalanteil aufgeteilt, um einen konstanten Zinssatz für die verbleibende Schuld zu erzielen. Die dazugehörigen<br />

Leasingverpflichtungen abzüglich der Finanzierungskosten werden in den Posten „Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing“<br />

und „Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen. Die in den Finanzierungskosten enthaltenen<br />

Zinsen werden über die Leasingdauer erfolgswirksam erfasst.<br />

Die mittels Finanzierungsleasing erworbenen Sachanlagen werden über den kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

Darüber hinaus bestehen operative Leasingverträge für die Nutzung von Geschäftseinrichtungen, deren Bezahlung aufwandswirksam<br />

erfasst wird.

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