ATB Geschäftsbericht 2012
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50 <strong>ATB</strong> GESCHÄFTSBERICHT <strong>2012</strong> G. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für zweifelhafte<br />
Forderungen angesetzt. Ob eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird im Einzelfall geprüft. Eine Wertminderung liegt dann vor,<br />
wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis besteht, dass künftig die Forderungen nicht zur Gänze einbringlich<br />
sein werden. Ist davon auszugehen, dass die Forderungen zur Gänze uneinbringlich sind, werden diese abgeschrieben.<br />
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, sobald sie als solche erkannt wurden.<br />
10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld sowie Bargeldbestände in Fremdwährungen, Sichteinlagen und<br />
andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. Kontokorrentkredite<br />
werden als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.<br />
Eingeschränkt verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten verpfändete Einlagen als Besicherungen für Avale.<br />
11 Aufgegebene Geschäftsbereiche<br />
Vermögenswerte und Schulden aufgegebener Geschäftsbereiche werden gemäß IFRS 5, „Zur Veräußerung gehaltene langfristige<br />
Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich<br />
Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden nicht weiter abgeschrieben<br />
und sind als gesonderter Posten in der Bilanz auszuweisen.<br />
12 Finanzverbindlichkeiten<br />
Finanzverbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten<br />
angesetzt. In den Folgejahren erfolgt die Bilanzierung zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. In der <strong>ATB</strong>-Gruppe bestehen<br />
Finanzierungsverträge mit Factoringbanken, bei denen alle wesentlichen Risiken wie Bonitäts- oder Ausfallrisiko von den Factoringbanken<br />
übernommen werden, sowie Verträge, bei denen Risiken im Unternehmen verbleiben.<br />
13 Leasingverträge<br />
Leasingverträge für Sachanlagen, bei denen der Konzern alle wesentlichen Risiken und Chancen der Vermögenswerte trägt, sind als<br />
Finanzierungsleasing ausgewiesen. Derartige Vermögenswerte werden entweder in Höhe der zu Beginn des Leasingverhältnisses<br />
beizulegenden Zeitwerte oder mit den niedrigeren Barwerten der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Leasingzahlungen werden in<br />
Finanzierungskosten und Kapitalanteil aufgeteilt, um einen konstanten Zinssatz für die verbleibende Schuld zu erzielen. Die dazugehörigen<br />
Leasingverpflichtungen abzüglich der Finanzierungskosten werden in den Posten „Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing“<br />
und „Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing“ ausgewiesen. Die in den Finanzierungskosten enthaltenen<br />
Zinsen werden über die Leasingdauer erfolgswirksam erfasst.<br />
Die mittels Finanzierungsleasing erworbenen Sachanlagen werden über den kürzeren Zeitraum aus Leasingdauer und Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben.<br />
Darüber hinaus bestehen operative Leasingverträge für die Nutzung von Geschäftseinrichtungen, deren Bezahlung aufwandswirksam<br />
erfasst wird.