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HattiMb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Grundbesitzerwerbung des Klosters Kolbatz. 15<br />

Wie<strong>der</strong>gabe <strong>der</strong> Grenzen und <strong>der</strong> Erlaubnis <strong>der</strong> Anlage einer Stadt<br />

mit deutschem Rechte innerhalb dieser, 1258 (was v. Nießen entgangen<br />

zu sein scheint) noch mit Hinzufügung von Warsin, dessen Besitz sehr<br />

richtig 1333—33 nicht erwähnt wird, da das Dorf erst 1336^) an<br />

das Kloster kam. Man benutzte also die Bestätigung alten Besitzes,<br />

um auch gleich sich die neueste Erwerbung nochmals verbriefen zu<br />

lassen. In <strong>der</strong> Bestätigungsurlunde von 1237 nun wird die Grenzbeschreibung<br />

und zwar absichtlich fortgelassen, denn Barnim hebt beson<strong>der</strong>s<br />

hervor: cuin pr6äioti8 p088688Ì0nidu8 6t 8upr9.8oripti8 tsrinii<br />

in privilegio ^1aäi8iavi änoi8 Colonie no3(;untur<br />

Also 1237 lag die Urkunde von 1333 vor. Die von v. Nießen nur<br />

„als möglich angesehene Fälschung" <strong>der</strong> Urkunde von 1237 müßte also<br />

wirklich geschehen sein, wenn er die Urkunde von 1333 verwirft. Die<br />

Erklärung <strong>der</strong> Wahl des Jahres 1337 daraus, daß die Urkunde älter<br />

sein müßte als die Urkunde betreffend die Schenkung von Kürtow an<br />

die Iohanniter 1238 ^), beruht auf einem Versehen, denn letztere Urkunde<br />

ist ebenfalls von 1237, allerdings vom 23. Mai, iene vom 2. Februar.<br />

Der Hauptgrund aber, weswegen v. Nießen diese fünf Urkunden<br />

als unecht bezeichnet, ist <strong>der</strong>, daß alle die Absicht verfolgen sollen, den<br />

Stawinsee als Besitz des Klosters Kolbatz zu beweisen, während er<br />

tatsächlich Besitz <strong>der</strong> Iohanniter gewesen sei. Die Grenzbeschreibung<br />

von 1333 schließt zweifellos den Stawinsee in sich, da sie, wie wir<br />

sahen, als zwischen dem Stawin- und Klückensee hindurch nach dem<br />

Schlenzgraben sich hinziehend angegeben wird. Hiermit soll nach<br />

v. Nießen die Grenze <strong>der</strong> Iohanniter unvereinbar sein, wie sie die<br />

Schenkung von 1337^) gibt. .In dieser Urkunde wird gesagt: Die<br />

Grenze zieht sich vom Staritzwalde (am Staritzsee) nach dem Obesersee<br />

(Bovisersee), von da nach dem Procolnosee (Kranzinsee o<strong>der</strong> einem <strong>der</strong><br />

kleinen Seen in <strong>der</strong> Nähe, z. B. Hochsee), bis zur Faulen Ihna (Ina<br />

parva), bis zum Smolenwald und bis zur Ihna (Ina inNgna), wo die<br />

Stävenitz in sie mündet. Es wird nicht angegeben, daß die Faule<br />

Ihna selbst die Grenze bildet, etwa durch por ä68C6N8um Ins, luain<br />

') U. B. I, 333.<br />

') Barnim weist also direkt auf.die Urkunden Wladislaws hin und bestätigt<br />

die Schenkung, „<strong>der</strong>en Besttztitel nicht ganz einwandfrei war". Hatte Wladislaw<br />

die Schenkung wirklich gemacht, ohne dazu ganz berechtigt gewesen zu sein, so<br />

anerkennt sie Barnim dennoch. Vgl. v. Nießen, Gesch. d. Neumark, S. 68 u. 78.<br />

2) voä. 248.<br />

l) Ooä. 248, nicht im U. B. Vgl. auch die erste Karte bei v. Nietzen,<br />

Gesch. d. Neumark, Anhang.

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