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HattiMb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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Die Grundbesiherwerbung des Klosters Kolbatz. 49<br />

<strong>der</strong> Herzog auch die Fischerei in <strong>der</strong> Reglitz innerhalb <strong>der</strong> Feldmark<br />

des Dorfes hinzufügte und dadurch die Fischerei fast des ganzen<br />

unteren Laufes dieses Flusses iu den Besitz des Klosters kam, denn<br />

südlich davon, bei Brünken, besaß Kolbatz ebenfalls die Fischereigerechtswme.<br />

Der Vertauf eines Stückes Heide westlich <strong>der</strong> Thue durch die<br />

Herren von Bartitow an die Stadt Greifenhagen 1305 ^) wird<br />

1308 eine Grenzregulierung mit dem Kloster wünschenswert gemacht<br />

haben. Es wird hierbei nicht angegeben, was das Kloster an die Stadt<br />

abtrat, son<strong>der</strong>n nur dasjenige, was <strong>der</strong> Herzog Otto dem Kloster als<br />

Entschädigung gab.2) Trotzdem die Grenze genau beschrieben wird,<br />

kann sie nicht verfolgt werden. Sie zog sich vom Buchenwer<strong>der</strong>, den<br />

wir bei Buddenbrock ansehen können^) nach dem Punkte hin, wo die<br />

Feldmarken <strong>der</strong> Dörfer Pinnow und Marwitz^) zusammenstießen, von<br />

da zwischen den Dörfern Pinnow und Pakulent hin nach <strong>der</strong> Greifenhagener<br />

Heerstraße. Die neue Erwerbung stieß also westlich von Stecklin<br />

an das alte 1213 erworbene Gebiet. Das Stück Land, das in <strong>der</strong><br />

Urkunde von 1337 ^) Heide, msricn, genannt wird, hatten die v. Bartitow<br />

vom Kloster zu Leheu, die es dem Schultheißen, Schöffen und<br />

Villanen in Patulent laut <strong>der</strong>selben Urkunde verpfändeten. Es wird<br />

auch nicht wie<strong>der</strong> als Besitz des Klosters erwähnt.<br />

Aus dem Jahre 1313 liegt eine allgemeine Bestätigung <strong>der</strong> Güter<br />

des Klosters durch Herzog Wartislaw IV. in zwei Ausfertigungen vor.")<br />

Auch diese beiden sind grobe Fälschungen. Die zweite Ausfertigung stimmt,<br />

von den Zeugen und einigen geringen Textän<strong>der</strong>ungen und Abweichungen,<br />

die man leicht als Flüchtigkeiten o<strong>der</strong>, wie bei den Namen <strong>der</strong> Herzoge,<br />

als Absicht erkennt, abgesehen, wörtlich mit <strong>der</strong> gefälschten Urkunde von<br />

1395') überein. Es fehlen hier nur folgende Angaben: Die Orte im<br />

Lande Stolp (iwin in wrra. 8to1p6N8i bis äistincti<br />

ferner die Belehnung mit <strong>der</strong> halben Stadt Alt-Damm ^oi-ro<br />

civitawin vani bis pr68entidu8 prot^wmur), doch nicht die Stelle<br />

über das Patronatsrecht aller zukünftigen Kirchen in <strong>der</strong> Stadt, sodann<br />

die Begründung <strong>der</strong> freien Gerichtsbarkeit N ut 86rvi6ntitm8 bis<br />

Dagegen haben wir ein Mehr gegenüber 1395 in <strong>der</strong><br />

') U. B. IV, 2258, 2290, 2439.<br />

'> U. B. IV. 2404. Vgl. auch v. Medem, Gesch. <strong>der</strong> Stadt Greifenhagen<br />

S. 63.<br />

') Vgl. die Grenze zwischen <strong>der</strong> Stadt und den v. Bartilow a. a. O.<br />

*) Im U. B. ist Morvitz statt Mornitz zu lesen.<br />

°) Kolb. Matr. Bl. 109.<br />

°) U. B. V, 2816.<br />

') U. B. III, 1712.<br />

Baltische Studien N. F. XIX. 4

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