HattiMb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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44 Die Grundbesiherwerbung des Klosters Kolbatz.<br />
fehlt auch hier, erscheint aber seit 1242 überhaupt nicht mehr. Wir<br />
lernen aus <strong>der</strong> Urkunde aber auch einige Wald- und Flurnamen<br />
kennen, die Wäl<strong>der</strong> Velgowe und Cnasidamberowe bei Tribus,<br />
über die an an<strong>der</strong>er Stelle gesprochen ist, die Wiesen Iaceniz und<br />
Motans, von denen die erstere sicher bei Selow, die an<strong>der</strong>e wohl<br />
auch in <strong>der</strong> Nähe des Madue- und Bangastsees zu suchen ist. Wir<br />
erfahren ferner, daß bei Wittstock noch ein slavisches Dorf sich befindet,<br />
eine Seltenheit in dieser Gegend, die beson<strong>der</strong>s hervorgehoben zu werden<br />
verdient. Was aber beson<strong>der</strong>s auffällt, sind die einzeln genannten<br />
Wasserläufe und Seen, wie sie in dieser Vollständigkeit bisher noch nicht<br />
aufgeführt worden sind. Erwähnt werden mögen hier nur <strong>der</strong> sogen.<br />
Schwarze Fließ, Zwarnaztrow, schon 1242^) genannt, vielleicht ein<br />
Nebenfluß <strong>der</strong> Plöne und wohl nicht weit von <strong>der</strong>en Einfluß in den<br />
Dammschen See, dann das Fließ, „das zwischen <strong>der</strong> Stadt und dem<br />
Äurgplatz Pyritz nach <strong>der</strong> Plöne fließt", also <strong>der</strong> Mühlengraben, und <strong>der</strong><br />
Fließ Streliz bei Warsin, heute die Strehle, die von Osten in die Plöne<br />
stießt. Mit Ausnahme des Mühlenbaches durchfließen sie alle Kolbatzer<br />
Gebiet und gehörten schon deshalb dem Kloster. Alles in allem<br />
genommen sehen wir, daß die langjährigen Kämpfe zwischen Brandenburg<br />
und Pommern in dieser Gegend dem Kloster an Landbesitz keinen<br />
Abbruch taten. Daß das Kloster selbst aber gelitten hat und daß<br />
einzelne seiner Grangien und Dörfer dabei in Flammen aufgingen und<br />
schwerer Schaden verursacht wurde, berichten uns die Annalen des Klosters.<br />
Aus dem Jahre 1295') besitzen wir eine allgemeine Bestätigung<br />
aller Besitzungen des Klosters durch die Herzöge Barnim II. und<br />
Otto I. Schon v. Nießen ^) hat auf die Unechtheit dieser Urkunde mit<br />
Recht hingewiesen, trotzdem die Urkunde von 1397, in welcher die<br />
unsrige transsumiert ist, die Siegel <strong>der</strong> beiden Aussteller beschreibt/)<br />
Schon das Datum <strong>der</strong> Vorlage, 1296 und indietio IX., ist, obwohl<br />
die beiden Angaben übereinstimmen, nicht möglich, weil, wie bereits<br />
Prümers angibt, Barnim II. am 28. Mai 1295 gestorben ist. Ferner<br />
aber erwähnt die Urkunde unter den Besitzungen noch Sammenthin, das<br />
das Kloster 1282 an die Markgrafen abgetreten hatte, und Kerkow, das,<br />
wie wir sahen, schon 1290 im Besitze des Bischofs von Kammin war.<br />
Beide werden in den späteren Bestätigungen auch nicht mehr genannt.<br />
Daß die Urkunde unter <strong>der</strong> 1309 transsumierten Menge von Urkunden<br />
') 0oä. 312, U B I. 404<br />
') U B. III, 1712<br />
') Monatsbl. 1888 S. 123, Neumärt. Studien S. 62.<br />
") Die Echtheit des allhängenden Siegels beweist durchaus nicht immer die<br />
Echtheit <strong>der</strong> Urkunde.