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HattiMb - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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44 Die Grundbesiherwerbung des Klosters Kolbatz.<br />

fehlt auch hier, erscheint aber seit 1242 überhaupt nicht mehr. Wir<br />

lernen aus <strong>der</strong> Urkunde aber auch einige Wald- und Flurnamen<br />

kennen, die Wäl<strong>der</strong> Velgowe und Cnasidamberowe bei Tribus,<br />

über die an an<strong>der</strong>er Stelle gesprochen ist, die Wiesen Iaceniz und<br />

Motans, von denen die erstere sicher bei Selow, die an<strong>der</strong>e wohl<br />

auch in <strong>der</strong> Nähe des Madue- und Bangastsees zu suchen ist. Wir<br />

erfahren ferner, daß bei Wittstock noch ein slavisches Dorf sich befindet,<br />

eine Seltenheit in dieser Gegend, die beson<strong>der</strong>s hervorgehoben zu werden<br />

verdient. Was aber beson<strong>der</strong>s auffällt, sind die einzeln genannten<br />

Wasserläufe und Seen, wie sie in dieser Vollständigkeit bisher noch nicht<br />

aufgeführt worden sind. Erwähnt werden mögen hier nur <strong>der</strong> sogen.<br />

Schwarze Fließ, Zwarnaztrow, schon 1242^) genannt, vielleicht ein<br />

Nebenfluß <strong>der</strong> Plöne und wohl nicht weit von <strong>der</strong>en Einfluß in den<br />

Dammschen See, dann das Fließ, „das zwischen <strong>der</strong> Stadt und dem<br />

Äurgplatz Pyritz nach <strong>der</strong> Plöne fließt", also <strong>der</strong> Mühlengraben, und <strong>der</strong><br />

Fließ Streliz bei Warsin, heute die Strehle, die von Osten in die Plöne<br />

stießt. Mit Ausnahme des Mühlenbaches durchfließen sie alle Kolbatzer<br />

Gebiet und gehörten schon deshalb dem Kloster. Alles in allem<br />

genommen sehen wir, daß die langjährigen Kämpfe zwischen Brandenburg<br />

und Pommern in dieser Gegend dem Kloster an Landbesitz keinen<br />

Abbruch taten. Daß das Kloster selbst aber gelitten hat und daß<br />

einzelne seiner Grangien und Dörfer dabei in Flammen aufgingen und<br />

schwerer Schaden verursacht wurde, berichten uns die Annalen des Klosters.<br />

Aus dem Jahre 1295') besitzen wir eine allgemeine Bestätigung<br />

aller Besitzungen des Klosters durch die Herzöge Barnim II. und<br />

Otto I. Schon v. Nießen ^) hat auf die Unechtheit dieser Urkunde mit<br />

Recht hingewiesen, trotzdem die Urkunde von 1397, in welcher die<br />

unsrige transsumiert ist, die Siegel <strong>der</strong> beiden Aussteller beschreibt/)<br />

Schon das Datum <strong>der</strong> Vorlage, 1296 und indietio IX., ist, obwohl<br />

die beiden Angaben übereinstimmen, nicht möglich, weil, wie bereits<br />

Prümers angibt, Barnim II. am 28. Mai 1295 gestorben ist. Ferner<br />

aber erwähnt die Urkunde unter den Besitzungen noch Sammenthin, das<br />

das Kloster 1282 an die Markgrafen abgetreten hatte, und Kerkow, das,<br />

wie wir sahen, schon 1290 im Besitze des Bischofs von Kammin war.<br />

Beide werden in den späteren Bestätigungen auch nicht mehr genannt.<br />

Daß die Urkunde unter <strong>der</strong> 1309 transsumierten Menge von Urkunden<br />

') 0oä. 312, U B I. 404<br />

') U B. III, 1712<br />

') Monatsbl. 1888 S. 123, Neumärt. Studien S. 62.<br />

") Die Echtheit des allhängenden Siegels beweist durchaus nicht immer die<br />

Echtheit <strong>der</strong> Urkunde.

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