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Abbildung 33: Verdeutlichung eines Aktualitätskonfliktes 398<br />

Solche Problemstellungen treten auf, wenn der als Grundlage eines Fortführungsentwurfs benutzte<br />

Bestand zwischenzeitlich aufgrund anderweitiger Fortführungen als veraltet anzusehen ist. Im Ablauf<br />

der DQ-Prüfstufen (siehe Abbildung 21) sollte es bei Abgabe des Fortführungsentwurfs aus der<br />

Erhebungskomponente (Stufe Q 2 ) und bei Annahme des Fortführungsentwurfs in der Qualifizierungskomponente<br />

(Stufe Q 3 ) möglich sein, die Aktualitätsprüfung durchzuführen und nicht erst bei<br />

der Annahme des Auftrages in der Datenhaltungskomponente (Q 6 ). Hintergrund dieser Anforderung<br />

ist das Bestreben, unnötigen Aufwand im Qualifizierungsprozess zu vermeiden. Aus technischer<br />

Sicht basiert der Prüfschritt der Aktualitätsprüfung auf einem objektbezogenen Vergleich der Lebenszeitintervalle.<br />

Aktualitätsprüfungen sollen einerseits für Fortführungsdaten, aber auch für Bestandsdaten<br />

angewandt werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Fortführungsentwürfe/-aufträge<br />

analysiert werden können, zum anderen aber auch die Datei der verwendeten<br />

Punkte 399 .<br />

398 Quelle: eigene Darstellung<br />

399 Bei der „Datei der verwendeten Punkte“ handelt es sich um einen Bestandsdatenauszug, der alle vermessungstechnisch<br />

benutzten Punkte beinhaltet, von denen die Ergebnisse der beabsichtigten Fortführung abhängen (beispielsweise<br />

Anschlusspunkte, Punkte der Flächenberechnung etc.). Der Dualismus aus Fortführungsentwurf und „Datei<br />

der verwendeten Punkte“ ist notwendig, da alle benutzten Punkte auf Aktualität zu prüfen sind, allerdings in der Regel<br />

keiner Veränderung unterliegen. Somit finden sie keinen Eingang in den Fortführungsentwurf. Die alleinige Aktualitätsprüfung<br />

der veränderten Objekte würde aus fachlicher Sicht daher zu kurz greifen, obwohl die informationstechnischen<br />

Anforderungen erfüllt sind.<br />

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