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ilität der Modellierung erforderlich. Andererseits werden die Anwender der ALKIS-Daten in den<br />

Ländern, in denen sich das System bereits in Produktion befindet, mit den vorhandenen Fehlern<br />

und Unzulänglichkeiten konfrontiert, so dass der Fortschreibungsdruck wächst. Allerdings kann im<br />

Rahmen der sogenannten AAA-Revision 258 nicht derart kurzfristig auf zusätzliche inhaltliche Anforderungen<br />

reagiert werden, wie dies in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz möglich war. Diese Option<br />

stellte einen wichtigen strategischen Wert der Katasterverwaltung in Rheinland-Pfalz dar, der<br />

aus heutiger Sicht nur durch die Implementierung eines landesspezifischen Fachinformationssystems<br />

bewahrt werden kann.<br />

Als Bestandteil des Anwendungsschemas nimmt auch das externe Schema Einfluss auf die Qualität<br />

der Modellierung. Der Anwender wird dessen Qualität unter anderem daran festmachen, ob ihm die<br />

Daten im gewünschten Format zur Verfügung stehen.<br />

Unter den Begriff des Datenmodells im weiteren Sinne sind zusätzlich zum AAA-Datenmodell der<br />

AdV die Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu subsumieren. Dafür wird in<br />

dieser Arbeit der Begriff des „erweiterten Anwendungsschemas“ gebraucht. Zwar bildet die GeoInfo­<br />

Dok mit ihrem AAA-Anwendungsschema, welches im Wesentlichen aus dem konzeptuellen und dem<br />

externen Schema besteht, den Kern des Datenmodells. Sie deckt allerdings die fachkonzeptionellen<br />

Vorgaben nicht vollständig ab. In Rheinland-Pfalz wird das konzeptuelle Schema durch ein landesspezifisches<br />

Profil eingegrenzt, so dass nur bestimmte Objekt-, Attribut-, Relations- und Wertearten<br />

gültig sind. Festgehalten wird dieses Profil in Form des ALKIS-OK RP, welcher den Status einer<br />

Richtlinie besitzt und verbindlich einzuhalten ist. Während der ALKIS-OK RP den Maximalumfang<br />

der GeoInfoDok einschränkt, erweitert der ALKIS-SK RP diesen. Auch er wurde als Richtlinie verabschiedet<br />

und enthält eine ganze Reihe von landesspezifischen Signaturen, Ableitungsregeln und<br />

Präsentationen.<br />

Neben diesen, stark an der GeoInfoDok orientierten Regelwerken prägen weitere landesspezifische<br />

Normen die Sichtweise auf ALKIS:<br />

• Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm),<br />

• Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen<br />

(LGVermDVO),<br />

• Verwaltungsvorschriften zur Erhebung, Führung, Übermittlung und Verwendung der Geobasisinformationen<br />

des amtlichen Vermessungswesens sowie zum Nachweis von öffentlich-rechtlichen<br />

Festsetzungen als Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens,<br />

• Richtlinien für das Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen (RiLiV), zur Führung des Liegenschaftskatasters<br />

(RiLK), zur Erhebung der tatsächlichen Nutzung (RitN), zur Erhebung und<br />

Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen im Liegenschaftskataster (RiörF).<br />

Das Gesagte gilt im Besonderen für die Ebene der Richtlinien, denn hier werden ergänzend zur Geo­<br />

InfoDok und zum ALKIS-OK RP weitere Objektbildungsregeln, Mindesterfassungsgrößen, Konsistenzbedingungen<br />

und vieles mehr geregelt. Beispielweise wird die Optionalität von Fachattributen<br />

im Kontext bestimmter fachlicher Voraussetzungen eingeschränkt. So sind die Attribute Genauigkeitsstufe<br />

und Vertrauenswürdigkeit verpflichtend an einem Punktort zu belegen 259 , wenn dieser un­<br />

258 AAA-Revision bezeichnet das Prozedere zur Fortschreibung und Korrektur der GeoInfoDok.<br />

259 obwohl die GeoInfoDok hier eine Kardinalität von [0..1] regelt<br />

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