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ilität der Modellierung erforderlich. Andererseits werden die Anwender der ALKIS-Daten in den<br />
Ländern, in denen sich das System bereits in Produktion befindet, mit den vorhandenen Fehlern<br />
und Unzulänglichkeiten konfrontiert, so dass der Fortschreibungsdruck wächst. Allerdings kann im<br />
Rahmen der sogenannten AAA-Revision 258 nicht derart kurzfristig auf zusätzliche inhaltliche Anforderungen<br />
reagiert werden, wie dies in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz möglich war. Diese Option<br />
stellte einen wichtigen strategischen Wert der Katasterverwaltung in Rheinland-Pfalz dar, der<br />
aus heutiger Sicht nur durch die Implementierung eines landesspezifischen Fachinformationssystems<br />
bewahrt werden kann.<br />
Als Bestandteil des Anwendungsschemas nimmt auch das externe Schema Einfluss auf die Qualität<br />
der Modellierung. Der Anwender wird dessen Qualität unter anderem daran festmachen, ob ihm die<br />
Daten im gewünschten Format zur Verfügung stehen.<br />
Unter den Begriff des Datenmodells im weiteren Sinne sind zusätzlich zum AAA-Datenmodell der<br />
AdV die Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu subsumieren. Dafür wird in<br />
dieser Arbeit der Begriff des „erweiterten Anwendungsschemas“ gebraucht. Zwar bildet die GeoInfo<br />
Dok mit ihrem AAA-Anwendungsschema, welches im Wesentlichen aus dem konzeptuellen und dem<br />
externen Schema besteht, den Kern des Datenmodells. Sie deckt allerdings die fachkonzeptionellen<br />
Vorgaben nicht vollständig ab. In Rheinland-Pfalz wird das konzeptuelle Schema durch ein landesspezifisches<br />
Profil eingegrenzt, so dass nur bestimmte Objekt-, Attribut-, Relations- und Wertearten<br />
gültig sind. Festgehalten wird dieses Profil in Form des ALKIS-OK RP, welcher den Status einer<br />
Richtlinie besitzt und verbindlich einzuhalten ist. Während der ALKIS-OK RP den Maximalumfang<br />
der GeoInfoDok einschränkt, erweitert der ALKIS-SK RP diesen. Auch er wurde als Richtlinie verabschiedet<br />
und enthält eine ganze Reihe von landesspezifischen Signaturen, Ableitungsregeln und<br />
Präsentationen.<br />
Neben diesen, stark an der GeoInfoDok orientierten Regelwerken prägen weitere landesspezifische<br />
Normen die Sichtweise auf ALKIS:<br />
• Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm),<br />
• Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen<br />
(LGVermDVO),<br />
• Verwaltungsvorschriften zur Erhebung, Führung, Übermittlung und Verwendung der Geobasisinformationen<br />
des amtlichen Vermessungswesens sowie zum Nachweis von öffentlich-rechtlichen<br />
Festsetzungen als Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens,<br />
• Richtlinien für das Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen (RiLiV), zur Führung des Liegenschaftskatasters<br />
(RiLK), zur Erhebung der tatsächlichen Nutzung (RitN), zur Erhebung und<br />
Aktualisierung der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen im Liegenschaftskataster (RiörF).<br />
Das Gesagte gilt im Besonderen für die Ebene der Richtlinien, denn hier werden ergänzend zur Geo<br />
InfoDok und zum ALKIS-OK RP weitere Objektbildungsregeln, Mindesterfassungsgrößen, Konsistenzbedingungen<br />
und vieles mehr geregelt. Beispielweise wird die Optionalität von Fachattributen<br />
im Kontext bestimmter fachlicher Voraussetzungen eingeschränkt. So sind die Attribute Genauigkeitsstufe<br />
und Vertrauenswürdigkeit verpflichtend an einem Punktort zu belegen 259 , wenn dieser un<br />
258 AAA-Revision bezeichnet das Prozedere zur Fortschreibung und Korrektur der GeoInfoDok.<br />
259 obwohl die GeoInfoDok hier eine Kardinalität von [0..1] regelt<br />
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