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gangs erwähnten Aspekt der produktionswirtschaftlichen und entscheidungstheoretischen Sicht auf<br />

den Informationsbegriff vereinen und führt zu der grafischen Schematisierung der Abbildung 11.<br />

Abbildung 11: Informationen als Produktionsfaktor und Entscheidungsgrundlage 143<br />

In der oberen Linie der Produktionswirtschaft entstehen Informationen im Sinne eines Produktes. Es<br />

handelt sich um Geoinformationen, die aus den Geodaten gewonnen werden. Der untere Teil der<br />

Abbildung stellt Qualitätsinformationen dar, die aus Geodaten beziehungsweise Geoinformationen<br />

abgeleitet werden und in das Informations- sowie in das Qualitätsmanagement einfließen. Sie bilden<br />

die Grundlage für Entscheidungen des Geobasismanagements. Dies kann beispielsweise die Definition<br />

von Qualitätszielen betreffen oder konkrete Maßnahmen der Qualitätslenkung veranlassen.<br />

Abschließend sollen die eingangs aufgeworfenen Fragen einer Beantwortung zugeführt werden.<br />

1. Handelt es sich bei ALKIS um Geobasisdaten oder Geobasisinformationen oder gar um beides?<br />

Die Grundlage für die Inhalte von ALKIS bildet eine Datenmodellierung, die es erlaubt, Realweltgegenstände<br />

anwendungsneutral zu erfassen, zu speichern und zu transportieren. Die Inhalte der AL­<br />

KIS-Datenhaltung und die Fachobjekte sind als Daten aufzufassen. Die anfrageorientierten, ausgabeformatierten<br />

Auszüge aus ALKIS stellen Informationen dar (beispielsweise die Bildschirmeinsicht<br />

oder der Flurstücksnachweis). Sie werden bei konkretem Bedarf für einen bestimmten Zweck generiert.<br />

Im Zusammenhang mit ALKIS wird man also mit Geodaten und Geoinformationen konfrontiert.<br />

2. Kann bei ALKIS aus dem Wortbestandteil „Informationssystem“ geschlossen werden, dass hiermit<br />

ausschließlich Informationen und keine Daten verarbeitet werden?<br />

Nein. Die Bezeichnung „Informationssystem“ stellt berechtigterweise den Informationsbegriff in den<br />

Vordergrund, da die reine Sammlung und Speicherung von Daten nicht dem Zweck des öffentlichen<br />

Registers des Liegenschaftskatasters gerecht werden könnte. Das System muss primär der Anforde­<br />

143 Quelle: eigene Darstellung<br />

43

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