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und einer gekapselten Implementierung als vorteilhaft. Denn einerseits wird der Zugang durch verständliche<br />

Erklärungen erleichtert, ohne dass die Kenntnis einer Symbol- oder Logiksprache vorauszusetzen<br />

ist, und andererseits wird der von experimentellen Herangehensweisen geprägte Einstieg<br />

in die Datenqualitätsprüfung durch weitgehende Unabhängigkeit und Flexibilität gefördert und beschleunigt.<br />

Langfristig sollte jedoch im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Vermessungsverwaltungen<br />

eine bundeseinheitliche Modellbildung und Standardisierung von instanzenbezogenen<br />

und aggregierten Datenqualitätsinformationen angestrebt werden. Darin einzuschließen sind<br />

entsprechende Mindeststandarderklärungen und Prinzipien eines zu den Normen der ISO 19113<br />

und 19114 konformen Prozessablaufs und Berichtswesens. Nur so kann glaubhaft vermittelt werden,<br />

dass die Katasterbehörden die Qualitätsanforderungen der länderübergreifend tätigen Datenverwender<br />

ernst nehmen.<br />

Mit Blick auf dieses potentielle Szenario wird in Anlehnung an Cockroft 461 daher vorgeschlagen, zukünftig<br />

ein zentrales, bundesweites Verzeichnis der Datenqualitätsmerkmale (Datenqualitätsverzeichnis<br />

im Sinne eines Active Repository) einzurichten und analog zur Führung der Bestandsdaten<br />

einen Grunddatenbestand zu definieren, der von allen Ländern einzuhalten ist. Über die Installation<br />

einer Revisionsgruppe könnten die Länder ihre Erweiterungsvorschläge einbringen und diskutieren,<br />

so dass alle Länder an den Erweiterungen teilhaben können.<br />

In diesem Falle gelangt die Verwendung der natürlichen Sprache für die Spezifikation der Datenqualitätsmerkmale<br />

an ihre Grenzen, wenn es insbesondere auch darum gehen soll, die Trennung<br />

vom konzeptuellen Schema zu überwinden 462 und eine möglichst weitgehende modellgetriebene Integration<br />

in die AAA-Lösung anzustreben. Aus heutiger Sicht wäre eine Transformation der Spezifikation<br />

in die GeoOCL zu empfehlen.<br />

Darüber hinaus gilt es, eine zweckmäßige und effiziente Form der Speicherung und Veröffentlichung<br />

der Datenqualitätsinformationen zu gestalten. Während auf der Ebene instanzenbezogener<br />

Informationen eine Datenverwaltung in der unmittelbaren Zuständigkeit der katasterführenden<br />

Stellen wohl als zielführend angesehen werden dürfte, sollten aggregierte Qualitätskennzahlen im<br />

zentralen Datenqualitätsverzeichnis vorgehalten und turnusmäßig aktualisiert werden. Als vertrauensbildende<br />

Maßnahme dürfte sicher angesehen werden, wenn die Verwender der Geobasisdaten<br />

im Rahmen ihrer Zugriffsberechtigungen auch Zugang zu den aggregierten und instanzenbezogenen<br />

Qualitätsinformationen erhielten.<br />

All jene Aktivitäten könnten durchaus auch gestuft - beispielsweise getrennt nach Objektbereichen -<br />

angegangen werden, um die Einführung nicht durch übermäßige Komplexität zu verzögern. Für den<br />

Anfang würde sich unter anderem der Objektbereich der Lage anbieten, da hier alle Länder mit der<br />

Bereitstellung der amtlichen Hauskoordinaten an die Zentrale Stelle für Hauskoordinaten, Hausumringe<br />

und 3D-Gebäudemodelle (ZSHH) mit bundesweit einheitlichen Qualitätsanforderungen konfrontiert<br />

werden.<br />

461 Cockroft (1998)<br />

462 Laut Mäs ist die Trennung der Definition der Integritätsbedingungen vom konzeptuellen Schema mit erheblichen<br />

Nachteilen verbunden [Mäs (2009), S. 22]. Das gilt insbesondere für die Handhabung, Verwaltung, den Transfer<br />

und die Anwendung in verschiedenen Systemen. Für das in Rede stehende Zusammenwirken im föderal strukturierten<br />

amtlichen Vermessungswesen ist diese Auffassung im Hinblick auf das beschriebene Szenario zu bejahen.<br />

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