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und einer gekapselten Implementierung als vorteilhaft. Denn einerseits wird der Zugang durch verständliche<br />
Erklärungen erleichtert, ohne dass die Kenntnis einer Symbol- oder Logiksprache vorauszusetzen<br />
ist, und andererseits wird der von experimentellen Herangehensweisen geprägte Einstieg<br />
in die Datenqualitätsprüfung durch weitgehende Unabhängigkeit und Flexibilität gefördert und beschleunigt.<br />
Langfristig sollte jedoch im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Vermessungsverwaltungen<br />
eine bundeseinheitliche Modellbildung und Standardisierung von instanzenbezogenen<br />
und aggregierten Datenqualitätsinformationen angestrebt werden. Darin einzuschließen sind<br />
entsprechende Mindeststandarderklärungen und Prinzipien eines zu den Normen der ISO 19113<br />
und 19114 konformen Prozessablaufs und Berichtswesens. Nur so kann glaubhaft vermittelt werden,<br />
dass die Katasterbehörden die Qualitätsanforderungen der länderübergreifend tätigen Datenverwender<br />
ernst nehmen.<br />
Mit Blick auf dieses potentielle Szenario wird in Anlehnung an Cockroft 461 daher vorgeschlagen, zukünftig<br />
ein zentrales, bundesweites Verzeichnis der Datenqualitätsmerkmale (Datenqualitätsverzeichnis<br />
im Sinne eines Active Repository) einzurichten und analog zur Führung der Bestandsdaten<br />
einen Grunddatenbestand zu definieren, der von allen Ländern einzuhalten ist. Über die Installation<br />
einer Revisionsgruppe könnten die Länder ihre Erweiterungsvorschläge einbringen und diskutieren,<br />
so dass alle Länder an den Erweiterungen teilhaben können.<br />
In diesem Falle gelangt die Verwendung der natürlichen Sprache für die Spezifikation der Datenqualitätsmerkmale<br />
an ihre Grenzen, wenn es insbesondere auch darum gehen soll, die Trennung<br />
vom konzeptuellen Schema zu überwinden 462 und eine möglichst weitgehende modellgetriebene Integration<br />
in die AAA-Lösung anzustreben. Aus heutiger Sicht wäre eine Transformation der Spezifikation<br />
in die GeoOCL zu empfehlen.<br />
Darüber hinaus gilt es, eine zweckmäßige und effiziente Form der Speicherung und Veröffentlichung<br />
der Datenqualitätsinformationen zu gestalten. Während auf der Ebene instanzenbezogener<br />
Informationen eine Datenverwaltung in der unmittelbaren Zuständigkeit der katasterführenden<br />
Stellen wohl als zielführend angesehen werden dürfte, sollten aggregierte Qualitätskennzahlen im<br />
zentralen Datenqualitätsverzeichnis vorgehalten und turnusmäßig aktualisiert werden. Als vertrauensbildende<br />
Maßnahme dürfte sicher angesehen werden, wenn die Verwender der Geobasisdaten<br />
im Rahmen ihrer Zugriffsberechtigungen auch Zugang zu den aggregierten und instanzenbezogenen<br />
Qualitätsinformationen erhielten.<br />
All jene Aktivitäten könnten durchaus auch gestuft - beispielsweise getrennt nach Objektbereichen -<br />
angegangen werden, um die Einführung nicht durch übermäßige Komplexität zu verzögern. Für den<br />
Anfang würde sich unter anderem der Objektbereich der Lage anbieten, da hier alle Länder mit der<br />
Bereitstellung der amtlichen Hauskoordinaten an die Zentrale Stelle für Hauskoordinaten, Hausumringe<br />
und 3D-Gebäudemodelle (ZSHH) mit bundesweit einheitlichen Qualitätsanforderungen konfrontiert<br />
werden.<br />
461 Cockroft (1998)<br />
462 Laut Mäs ist die Trennung der Definition der Integritätsbedingungen vom konzeptuellen Schema mit erheblichen<br />
Nachteilen verbunden [Mäs (2009), S. 22]. Das gilt insbesondere für die Handhabung, Verwaltung, den Transfer<br />
und die Anwendung in verschiedenen Systemen. Für das in Rede stehende Zusammenwirken im föderal strukturierten<br />
amtlichen Vermessungswesen ist diese Auffassung im Hinblick auf das beschriebene Szenario zu bejahen.<br />
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