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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

4.6.3 Erste Diplomprüfung<br />

Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt<br />

• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />

Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />

Seminare), s. 2.4.,<br />

und<br />

- entweder<br />

1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das<br />

jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />

- oder<br />

2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff dieser<br />

Fachprüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche<br />

dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis<br />

anzugeben),<br />

- oder<br />

3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />

Auch eine Kombination dieser unter 1 - 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />

oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />

zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />

noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />

Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die Studiendekanin /<br />

den Studiendekan zu bestimmen (§ 49 Abs.1 UniStG), wobei den Wünschen der Studierenden nach<br />

Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.<br />

Für die Wiederholung von Prüfungen gelten § 58, 1 UniStG (Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen)<br />

und § 58, 2-4 (Wiederholung negativ beurteilter Prüfungen).<br />

4.6.4 Zweite Diplomprüfung<br />

Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten<br />

Diplomprüfung werden abgelegt<br />

und<br />

• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />

Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />

Seminare)<br />

- entweder<br />

1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das<br />

jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />

- oder<br />

2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff dieser<br />

Fachprüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche<br />

dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis<br />

anzugeben),<br />

- oder<br />

3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />

Auch eine Kombination dieser unter 1- 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />

oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />

zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />

noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />

Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die Studiendekanin /<br />

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