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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

Seminar (SE):<br />

Das SE geht auf fortgeschrittene Denkformen des Fachs ein und dient der Vermittlung wissenschaftlicher<br />

Arbeitsweisen.<br />

(4) Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung, prüfungsimmanent<br />

Die Praktika im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung dienen der begleiteten Einübung der Unterrichtspraxis.<br />

Es ist ein Pädagogisches Praktikum (PPR) und pro Unterrichtsfach ein Fachbezogenes<br />

Praktikum (FPR) abzulegen. Die Praktika sind gemäß den Richtlinien des Instituts für Bildungswissenschaft/LehererInnenbildung<br />

zu absolvieren.<br />

5.6 Teilnahmebeschränkungen von Lehrveranstaltungen<br />

(1) Für die genannten Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:<br />

Proseminare: 30<br />

Seminare: 25<br />

VÜ Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung: 450<br />

VÜ Bildungswissenschaftliche Praxisreflexion*: 250<br />

(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl<br />

der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme der Studierenden<br />

in die Lehrveranstaltungen nach dem vom studienrechtlich zuständigen Organ festgelegten Anmeldeverfahren.<br />

Das Verfahren ist vom studienrechtlich zuständigen Organ im Mitteilungsblatt der Universität<br />

<strong>Wien</strong> rechtzeitig kundzumachen.<br />

(3) Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleiter sind berechtigt, im Einvernehmen<br />

mit dem studienrechtlich zuständigen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen Ausnahmen zuzulassen.<br />

Auch das studienrechtlich zuständige Organ kann in Absprache mit den Lehrenden Ausnahmen<br />

ermöglichen.<br />

* Die Bestimmungen über die Bildungswissenschaftliche Praxisreflexion gelten nicht im Studienjahr 2012/13.<br />

5.7 Übergangsbestimmungen (entsprechend UniStG 1997 i.d.g.F., §<br />

80)<br />

Lehrveranstaltungen der Allgemeinen Pädagogischen Ausbildung (<strong>Studienplan</strong> 1984) sind in vollem<br />

Umfang für die PWB anzuerkennen.<br />

Lehrveranstaltungen des Schulpraktikums (<strong>Studienplan</strong> 1984) sind als Lehrveranstaltungen der<br />

Schulpraktischen Ausbildung (<strong>Studienplan</strong> 2001) anzuerkennen.<br />

Die Einführungsphase (<strong>Studienplan</strong> 1984) entspricht dem Pädagogischen Praktikum (SPAPhase 1 /<br />

<strong>Studienplan</strong> 2001), die Übungsphasen (<strong>Studienplan</strong> 1984) entsprechen dem Fachbezogenen Praktikum<br />

(SPA-Phase 2 / <strong>Studienplan</strong> 2001).<br />

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