Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
Seminar (SE):<br />
Das SE geht auf fortgeschrittene Denkformen des Fachs ein und dient der Vermittlung wissenschaftlicher<br />
Arbeitsweisen.<br />
(4) Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung, prüfungsimmanent<br />
Die Praktika im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung dienen der begleiteten Einübung der Unterrichtspraxis.<br />
Es ist ein Pädagogisches Praktikum (PPR) und pro Unterrichtsfach ein Fachbezogenes<br />
Praktikum (FPR) abzulegen. Die Praktika sind gemäß den Richtlinien des Instituts für Bildungswissenschaft/LehererInnenbildung<br />
zu absolvieren.<br />
5.6 Teilnahmebeschränkungen von Lehrveranstaltungen<br />
(1) Für die genannten Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:<br />
Proseminare: 30<br />
Seminare: 25<br />
VÜ Pädagogische Probleme der ontogenetischen Entwicklung: 450<br />
VÜ Bildungswissenschaftliche Praxisreflexion*: 250<br />
(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl<br />
der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme der Studierenden<br />
in die Lehrveranstaltungen nach dem vom studienrechtlich zuständigen Organ festgelegten Anmeldeverfahren.<br />
Das Verfahren ist vom studienrechtlich zuständigen Organ im Mitteilungsblatt der Universität<br />
<strong>Wien</strong> rechtzeitig kundzumachen.<br />
(3) Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleiter sind berechtigt, im Einvernehmen<br />
mit dem studienrechtlich zuständigen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen Ausnahmen zuzulassen.<br />
Auch das studienrechtlich zuständige Organ kann in Absprache mit den Lehrenden Ausnahmen<br />
ermöglichen.<br />
* Die Bestimmungen über die Bildungswissenschaftliche Praxisreflexion gelten nicht im Studienjahr 2012/13.<br />
5.7 Übergangsbestimmungen (entsprechend UniStG 1997 i.d.g.F., §<br />
80)<br />
Lehrveranstaltungen der Allgemeinen Pädagogischen Ausbildung (<strong>Studienplan</strong> 1984) sind in vollem<br />
Umfang für die PWB anzuerkennen.<br />
Lehrveranstaltungen des Schulpraktikums (<strong>Studienplan</strong> 1984) sind als Lehrveranstaltungen der<br />
Schulpraktischen Ausbildung (<strong>Studienplan</strong> 2001) anzuerkennen.<br />
Die Einführungsphase (<strong>Studienplan</strong> 1984) entspricht dem Pädagogischen Praktikum (SPAPhase 1 /<br />
<strong>Studienplan</strong> 2001), die Übungsphasen (<strong>Studienplan</strong> 1984) entsprechen dem Fachbezogenen Praktikum<br />
(SPA-Phase 2 / <strong>Studienplan</strong> 2001).<br />
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