Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
4. Gemeinsame Bestimmungen für alle Unterrichtsfächer<br />
4.1 Rechtsgrundlagen<br />
Gesetzliche Grundlage ist das Universitätsstudiengesetz 1997, das Universitätsorganisationsgesetz<br />
1993, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, sowie die Verordnungen der Bundesministerin<br />
oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtungen von Studien,<br />
jeweils in der geltenden Fassung.<br />
4.2 Studienvoraussetzungen<br />
Für Studierende, deren Muttersprachen nicht Deutsch ist, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen<br />
Sprache nach den in UniStG §§ 37 (1, 2) und 48 (2) festgelegten Bestimmungen nachzuweisen.<br />
Für das Lehramtsstudium an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sind Lateinkenntnisse<br />
vor der Zulassung zum Studium gemäß § 2 Abs. 1 lit. A der Universitätsberechtigungsverordnung<br />
(BGBl. II 63/1999) im Unterrichtsfach Latein, bzw. Griechischkenntnisse gemäß § 2 Abs. 1 lit. B UBVO<br />
im Unterrichtsfach Griechisch nachzuweisen. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. A UBVO sind Lateinkenntnisse in<br />
den Unterrichtsfächern Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte,<br />
Sozialkunde und Politische Bildung, Griechisch, Italienisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch<br />
und Ungarisch erforderlich, die entweder durch die Berufsreifeprüfung, die Reifeprüfung oder<br />
gemäß § 6 Abs. 1 und 2 UBVO vor der vollständigen Ablegung der 1. Diplomprüfung durch eine Zusatzprüfung<br />
bzw. Ergänzungsprüfung nachzuweisen sind. Analoge Voraussetzungen gelten auch für<br />
ausländische Studierende.<br />
4.3 Aufbau des Studiums<br />
Das Lehramtsstudium an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät umfasst neun Semester<br />
nach den Möglichkeiten von Vollzeitstudierenden. Es gliedert sich in zwei Studienabschnitte. (Genaueres<br />
s. bei den einzelnen Unterrichtsfächer.)<br />
Studierende, die ab Wintersemester 2011/12 das Studium beginnen, haben die Studieneingangs- und<br />
Orientierungsphase gemäß der Verordnung über die Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase<br />
in den Lehramtsstudien der Universität <strong>Wien</strong>, veröffentlicht am 29.06.2011 im Mitteilungsblatt<br />
der Universität <strong>Wien</strong>, 26. Stück, Nummer 218 verpflichtend vor dem weiteren Studium zu<br />
absolvieren.<br />
Der erste Studienabschnitt dient der Grundausbildung und wird mit der ersten Diplomprüfung abgeschlossen.<br />
Er dauert je nach Unterrichtsfach vier bis fünf Semester.<br />
Der zweite Studienabschnitt dient der Weiterführung, Vertiefung und der speziellen Ausbildung sowie<br />
der Berufsvorbereitung. Er dauert je nach gewähltem Studienschwerpunkt vier bis fünf Semester. In<br />
einem der beiden Unterrichtsfächer ist eine wissenschaftliche Diplomarbeit zu verfassen. Der zweite<br />
Studienabschnitt und das Lehramtsstudium wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen.<br />
Für jedes Unterrichtsfach der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät ist ein Stundenrahmen<br />
von 80 Semesterstunden (SSt.) vorgegeben. Davon entfallen je<br />
- 7 SSt. auf die pädagogisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung (siehe Punkt 5),<br />
- 13 SSt. auf Fachdidaktik,<br />
- 60 SSt. auf fachspezifische wissenschaftliche Ausbildung, davon freie Wahlfächer im Ausmaß<br />
von 8 SSt. (siehe die einzelnen Unterrichtsfächer). Diese freien Wahlfächer können dazu benutzt<br />
werden, Zusatzqualifikationen zu erwerben.<br />
Dazu kommt die schulpraktische Ausbildung laut UniStG Anlage 1, Abs. 3.6; sie umfasst 12 Wochen<br />
(siehe Punkt 5).<br />
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