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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

schichte, Kultur-, Geistes- und Wirkungsgeschichte (besonders Exkursionen); fachdidaktische Lehrveranstaltungen<br />

anderer (v. a. linguistischer und historischer) Lehramtsfächer, Wahlfächer im Bereich<br />

der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung.<br />

13.6 Studienvoraussetzung<br />

Nachweis der Kenntnis des Lateinischen lt. Universitätsberechtigungsverordnung bzw. Ergänzungsprüfung<br />

(siehe 4.2.). Analoge Voraussetzungen gelten auch für ausländische Studierende.<br />

13.7 Ergänzungsprüfung<br />

Wenn der Nachweis der Kenntnis des Griechischen nicht durch ein entsprechendes AHSZeugnis bzw.<br />

durch ein entsprechendes Dokument (im Fall ausländischer Studierender) erbracht werden kann, ist<br />

die erfolgreiche Absolvierung einer Ergänzungsprüfung aus Griechisch vor der vollständigen Ablegung<br />

der ersten Diplomprüfung nachzuweisen. (siehe 4.2)<br />

13.8 Abfolge und Vorziehen von Lehrveranstaltungen<br />

Innerhalb eines Studienabschnitts dürfen Lehrveranstaltungen, die mit I, II, III bezeichnet sind, nur<br />

nacheinander absolviert werden. Lehrveranstaltungen aus dem 1. Studienabschnitt (2. Teil) können in<br />

die Studieneingangsphase vorgezogen werden. Im 1. Studienabschnitt darf das PS erst nach der Übung<br />

‘Lektüre lateinischer Autoren’, im 2. Studienabschnitt die Lateinische Stilistik erst nach dem Lateinischen<br />

Seminar I, das KO ‚Lehr- und Lernziele der lateinischen Autorenlektüre II‘ dagegen vor dem KO<br />

‚Lehr- und Lernziele der lateinischen Autorenlektüre I‘ absolviert werden. Aus dem 2. Studienabschnitt<br />

können folgende Lehrveranstaltungen in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden: Überblick<br />

über die lateinische Literatur der Spätantike (nach: Überblick über die römische Literatur in<br />

Übersetzung); Konversatorium zur Vorlesung ‚Überblick über die lateinische Literatur der Spätantike‘;<br />

Antike Religionsgeschichte.<br />

13.9 Ergänzungen zur Prüfungsordnung<br />

13.9.1. Konversatorien<br />

Konversatorien (KO) entsprechen in der Regel den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, können<br />

aber auf Wunsch der Studierenden und mit Einverständnis des Prüfers / der Prüferin auch durch<br />

eine mündliche oder schriftliche Einzelprüfung absolviert werden.<br />

13.9.2 Zweiter Teil der zweiten Diplomprüfung<br />

Das dem Prüfer / der Prüferin vorzulegende Portfolio des / der Studierenden soll auch die selbstständige<br />

Lektüre lateinischer Originaltexte in einem dem Charakter des zweiten Teils der 2. Diplomprüfung<br />

angemessenen Umfang nachweisen.<br />

14. Russisch (s. 6.)<br />

15. Slowenisch (s. 6.)<br />

16. Spanisch (s. 9.)<br />

17. Tschechisch (s. 6.)<br />

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