Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
schichte, Kultur-, Geistes- und Wirkungsgeschichte (besonders Exkursionen); fachdidaktische Lehrveranstaltungen<br />
anderer (v. a. linguistischer und historischer) Lehramtsfächer, Wahlfächer im Bereich<br />
der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung.<br />
13.6 Studienvoraussetzung<br />
Nachweis der Kenntnis des Lateinischen lt. Universitätsberechtigungsverordnung bzw. Ergänzungsprüfung<br />
(siehe 4.2.). Analoge Voraussetzungen gelten auch für ausländische Studierende.<br />
13.7 Ergänzungsprüfung<br />
Wenn der Nachweis der Kenntnis des Griechischen nicht durch ein entsprechendes AHSZeugnis bzw.<br />
durch ein entsprechendes Dokument (im Fall ausländischer Studierender) erbracht werden kann, ist<br />
die erfolgreiche Absolvierung einer Ergänzungsprüfung aus Griechisch vor der vollständigen Ablegung<br />
der ersten Diplomprüfung nachzuweisen. (siehe 4.2)<br />
13.8 Abfolge und Vorziehen von Lehrveranstaltungen<br />
Innerhalb eines Studienabschnitts dürfen Lehrveranstaltungen, die mit I, II, III bezeichnet sind, nur<br />
nacheinander absolviert werden. Lehrveranstaltungen aus dem 1. Studienabschnitt (2. Teil) können in<br />
die Studieneingangsphase vorgezogen werden. Im 1. Studienabschnitt darf das PS erst nach der Übung<br />
‘Lektüre lateinischer Autoren’, im 2. Studienabschnitt die Lateinische Stilistik erst nach dem Lateinischen<br />
Seminar I, das KO ‚Lehr- und Lernziele der lateinischen Autorenlektüre II‘ dagegen vor dem KO<br />
‚Lehr- und Lernziele der lateinischen Autorenlektüre I‘ absolviert werden. Aus dem 2. Studienabschnitt<br />
können folgende Lehrveranstaltungen in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden: Überblick<br />
über die lateinische Literatur der Spätantike (nach: Überblick über die römische Literatur in<br />
Übersetzung); Konversatorium zur Vorlesung ‚Überblick über die lateinische Literatur der Spätantike‘;<br />
Antike Religionsgeschichte.<br />
13.9 Ergänzungen zur Prüfungsordnung<br />
13.9.1. Konversatorien<br />
Konversatorien (KO) entsprechen in der Regel den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, können<br />
aber auf Wunsch der Studierenden und mit Einverständnis des Prüfers / der Prüferin auch durch<br />
eine mündliche oder schriftliche Einzelprüfung absolviert werden.<br />
13.9.2 Zweiter Teil der zweiten Diplomprüfung<br />
Das dem Prüfer / der Prüferin vorzulegende Portfolio des / der Studierenden soll auch die selbstständige<br />
Lektüre lateinischer Originaltexte in einem dem Charakter des zweiten Teils der 2. Diplomprüfung<br />
angemessenen Umfang nachweisen.<br />
14. Russisch (s. 6.)<br />
15. Slowenisch (s. 6.)<br />
16. Spanisch (s. 9.)<br />
17. Tschechisch (s. 6.)<br />
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