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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

den Studiendekan zu bestimmen (§ 49 Abs.1 UniStG), wobei den Wünschen der Studierenden nach<br />

Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.<br />

Für die Wiederholung von Prüfungen gelten § 58, 1 UniStG (Wiederholung positiv beurteilter Prüfungen)<br />

und § 58, 2-4 (Wiederholung negativ beurteilter Prüfungen).<br />

Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung ist die vollständige<br />

Absolvierung des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung einschließlich der freien Wahlfächer, die<br />

Absolvierung der schulpraktischen Ausbildung und die positive Beurteilung der Diplomarbeit. Diese<br />

dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und<br />

methodisch vertretbar zu bearbeiten (§ 4 Abs. 5 UniStG). Das Thema der Diplomarbeit ist einem der<br />

im <strong>Studienplan</strong> festgelegten Prüfungsfächer einschließlich der Fachdidaktik zu entnehmen. Die oder<br />

der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der<br />

zur Verfügung stehenden Betreuerinnen oder Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit<br />

ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb<br />

von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch<br />

mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert<br />

beurteilbar bleiben (§ 61 Abs.2 UniStG).<br />

Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung umfasst<br />

• eine Prüfung aus dem Fach, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, wobei nach<br />

Möglichkeit die Betreuerin oder der Betreuer der Diplomarbeit als Prüferin bzw. Prüfer zu bestellen<br />

ist,<br />

und<br />

• eine Prüfung aus dem zweiten Unterrichtsfach. Die Bestellung dieses Prüfers oder dieser Prüferin<br />

obliegt dem Studiendekan oder der Studiendekanin (§ 56 UniStG), doch sind die Wünsche<br />

der Kandidatin oder des Kandidaten nach Möglichkeit zu berücksichtigen.<br />

Dieser zweite Teil der zweiten Diplomprüfung ist in Form einer einstündigen kommissionellen Gesamtprüfung<br />

vor dem gesamten Prüfungssenat abzulegen, wobei den beiden Prüfenden annähernd<br />

dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist.<br />

Grundlage für die Gestaltung der kommissionellen mündlichen zweiten Diplomprüfung in beiden Unterrichtsfächern<br />

ist das einleitend beschriebene Portfolio, das dem jeweiligen Prüfer / der jeweiligen<br />

Prüferin nach Möglichkeit 8 Wochen vor der Prüfung vorgelegt werden sollte. Es dient einerseits den<br />

Studierenden als schriftlicher Nachweis ihres Ausbildungsganges gegenüber dem Prüfer /der Prüferin,<br />

andererseits dem Prüfer /der Prüferin als Orientierung über den individuellen Studiengang und die<br />

Schwerpunktsetzungen des Studierenden.<br />

4.7 ECTS Punkte<br />

Für das Lehramtsstudium werden insgesamt 270 ECTS Punkte vergeben. Davon entfallen 21 Punkte<br />

auf das Studienangebot im Bereich der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung, 97,5 Punkte<br />

auf die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung sowie 12 Punkte auf die Freien Wahlfächer<br />

in jedem Unterrichtsfach, 20 Punkte auf die Diplomarbeit sowie 10 Punkte auf die Diplomprüfung.<br />

In der Regel gelten dabei pro Semesterwochenstunde je 1,5 ECTS Punkte. (S. aber dazu auch die<br />

Ergänzungen in den Einzelfächern.)<br />

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