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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

9.2.2 Vorkenntnisse zu Studienbeginn und Ergänzungsprüfungen<br />

9.2.2.1 Um das sehr gute Sprachniveau in der gewählten romanischen Sprache zu erreichen, ist das<br />

Einstiegslevel (gemäß Europäischem Referenzrahmen) in Französisch B1, in Italienisch und Spanisch<br />

A2.<br />

9.2.2.2 War eine Aneignung entsprechender sprachpraktischer Vorkenntnisse vor Aufnahme des Studiums<br />

nicht möglich, so können diese ab Studienbeginn im propädeutischen Basiskurs erworben werden,<br />

der für jede romanische Sprache der genannten Unterrichtsfächer außerhalb des <strong>Curriculum</strong>s<br />

angeboten wird.<br />

9.2.2.3 Da insbesondere Aspekte des Sprechlateins bereits Gegenstand von romanistischen Einführungsveranstaltungen<br />

sind, wird empfohlen, eine etwaige Ergänzungsprüfung aus Latein (s. Allgemeiner<br />

Teil 4.2.) schon in der Studieneingangsphase abzulegen.<br />

9.2.3 Auslandsstudium und Auslandsaufenthalte<br />

9.2.3.1 Allen Studierenden der romanistischen Unterrichtsfächer wird die Absolvierung mindestens<br />

eines Auslandssemesters an Universitäten oder Hochschulen im Sprachraum der studierten romanischen<br />

Sprache dringend empfohlen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere geraten, die Angebote<br />

der europäischen Mobilitätsprogramme wahrzunehmen, die im Falle eines Auslandsstudiums<br />

eine Minimierung des Planungsaufwands erlauben und im Voraus bestimmbare Anerkennungsmöglichkeiten<br />

absolvierbarer Prüfungsteile bieten.<br />

9.2.3.2 Falls ein solches Auslandsstudium nicht realisierbar ist, wird den Studierenden dringend empfohlen,<br />

dieses durch wiederholte Aufenthalte im Sprachraum der studierten romanischen Sprache zu<br />

kompensieren, die insbesondere zur Festigung sprachpraktischer Fertigkeiten genutzt werden sollten.<br />

9.2.4 Lehrangebot des Lehramtsstudiums<br />

In allen für das Diplom- und Lehramtsstudium gemeinsam angebotenen Prüfungsfächern wird ein der<br />

Bedarfslage entsprechender Anteil von Lehrveranstaltungen eingerichtet, welche den spezifischen<br />

Ausbildungserfordernissen des Lehramtsstudiums laut Qualifikationsprofil entsprechen. Diese Lehrveranstaltungen<br />

werden in den Ankündigungen durch den Zusatz „besonders empfohlen für Studierende<br />

des Lehramtsstudiums“ eigens gekennzeichnet.<br />

9.2.5 Einzelsprachliche Ausrichtung und Unterrichtssprache<br />

9.2.5.1 Die Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts werden grundsätzlich einzelsprachlich ausgerichtet.<br />

Eine hiervon abweichende Ausrichtung von Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer „Sprachwissenschaft“,<br />

„Literaturwissenschaft“ und „Medienwissenschaft“ auf zwei romanische Sprachen und<br />

deren dementsprechende Anerkennung ist dann möglich, wenn auf die einzelsprachlichen Besonderheiten<br />

beider dargestellten Sprach- und Kulturräume in adäquater Weise eingegangen wird.<br />

9.2.5.2 Bei der Einrichtung des Lehrangebots des 2. Studienabschnitts wird dafür Sorge getragen, dass<br />

zumindest die Hälfte der für eine Sprache angebotenen Lehrveranstaltungen eine einzelsprachliche<br />

Orientierung aufweist.<br />

9.2.5.3 Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer „Sprachbeherrschung“,<br />

„Landeswissenschaft“ sowie „Fachdidaktik“ beider Studienabschnitte ist ausschließlich die romanische<br />

Sprache des jeweils dargestellten Sprach- und Kulturraums. Zudem werden die dem 2. Studienabschnitt<br />

zugeordneten Lehrveranstaltungen der Kodenummern 610 und 620 (Sprachwissenschaftliche<br />

bzw. Literaturwissenschaftliche Vorlesung) in der jeweiligen romanischen Sprache abgehalten.<br />

9.2.5.4 Einzelsprachlich orientierte Vorlesungen des 2. Studienabschnitts werden nach Möglichkeit in<br />

der romanischen Sprache des jeweils dargestellten Sprach- und Kulturraums abgehalten.<br />

9.2.5.5 Die Anerkennung der Lehrveranstaltungen für die einzelnen Sprachen wird mittels einer mit<br />

der Kodenummer durch einen Bindestrich verbundenen Sigle gekennzeichnet, die auch in den Prü-<br />

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