Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
9.2.2 Vorkenntnisse zu Studienbeginn und Ergänzungsprüfungen<br />
9.2.2.1 Um das sehr gute Sprachniveau in der gewählten romanischen Sprache zu erreichen, ist das<br />
Einstiegslevel (gemäß Europäischem Referenzrahmen) in Französisch B1, in Italienisch und Spanisch<br />
A2.<br />
9.2.2.2 War eine Aneignung entsprechender sprachpraktischer Vorkenntnisse vor Aufnahme des Studiums<br />
nicht möglich, so können diese ab Studienbeginn im propädeutischen Basiskurs erworben werden,<br />
der für jede romanische Sprache der genannten Unterrichtsfächer außerhalb des <strong>Curriculum</strong>s<br />
angeboten wird.<br />
9.2.2.3 Da insbesondere Aspekte des Sprechlateins bereits Gegenstand von romanistischen Einführungsveranstaltungen<br />
sind, wird empfohlen, eine etwaige Ergänzungsprüfung aus Latein (s. Allgemeiner<br />
Teil 4.2.) schon in der Studieneingangsphase abzulegen.<br />
9.2.3 Auslandsstudium und Auslandsaufenthalte<br />
9.2.3.1 Allen Studierenden der romanistischen Unterrichtsfächer wird die Absolvierung mindestens<br />
eines Auslandssemesters an Universitäten oder Hochschulen im Sprachraum der studierten romanischen<br />
Sprache dringend empfohlen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere geraten, die Angebote<br />
der europäischen Mobilitätsprogramme wahrzunehmen, die im Falle eines Auslandsstudiums<br />
eine Minimierung des Planungsaufwands erlauben und im Voraus bestimmbare Anerkennungsmöglichkeiten<br />
absolvierbarer Prüfungsteile bieten.<br />
9.2.3.2 Falls ein solches Auslandsstudium nicht realisierbar ist, wird den Studierenden dringend empfohlen,<br />
dieses durch wiederholte Aufenthalte im Sprachraum der studierten romanischen Sprache zu<br />
kompensieren, die insbesondere zur Festigung sprachpraktischer Fertigkeiten genutzt werden sollten.<br />
9.2.4 Lehrangebot des Lehramtsstudiums<br />
In allen für das Diplom- und Lehramtsstudium gemeinsam angebotenen Prüfungsfächern wird ein der<br />
Bedarfslage entsprechender Anteil von Lehrveranstaltungen eingerichtet, welche den spezifischen<br />
Ausbildungserfordernissen des Lehramtsstudiums laut Qualifikationsprofil entsprechen. Diese Lehrveranstaltungen<br />
werden in den Ankündigungen durch den Zusatz „besonders empfohlen für Studierende<br />
des Lehramtsstudiums“ eigens gekennzeichnet.<br />
9.2.5 Einzelsprachliche Ausrichtung und Unterrichtssprache<br />
9.2.5.1 Die Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts werden grundsätzlich einzelsprachlich ausgerichtet.<br />
Eine hiervon abweichende Ausrichtung von Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer „Sprachwissenschaft“,<br />
„Literaturwissenschaft“ und „Medienwissenschaft“ auf zwei romanische Sprachen und<br />
deren dementsprechende Anerkennung ist dann möglich, wenn auf die einzelsprachlichen Besonderheiten<br />
beider dargestellten Sprach- und Kulturräume in adäquater Weise eingegangen wird.<br />
9.2.5.2 Bei der Einrichtung des Lehrangebots des 2. Studienabschnitts wird dafür Sorge getragen, dass<br />
zumindest die Hälfte der für eine Sprache angebotenen Lehrveranstaltungen eine einzelsprachliche<br />
Orientierung aufweist.<br />
9.2.5.3 Die Unterrichtssprache der Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer „Sprachbeherrschung“,<br />
„Landeswissenschaft“ sowie „Fachdidaktik“ beider Studienabschnitte ist ausschließlich die romanische<br />
Sprache des jeweils dargestellten Sprach- und Kulturraums. Zudem werden die dem 2. Studienabschnitt<br />
zugeordneten Lehrveranstaltungen der Kodenummern 610 und 620 (Sprachwissenschaftliche<br />
bzw. Literaturwissenschaftliche Vorlesung) in der jeweiligen romanischen Sprache abgehalten.<br />
9.2.5.4 Einzelsprachlich orientierte Vorlesungen des 2. Studienabschnitts werden nach Möglichkeit in<br />
der romanischen Sprache des jeweils dargestellten Sprach- und Kulturraums abgehalten.<br />
9.2.5.5 Die Anerkennung der Lehrveranstaltungen für die einzelnen Sprachen wird mittels einer mit<br />
der Kodenummer durch einen Bindestrich verbundenen Sigle gekennzeichnet, die auch in den Prü-<br />
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