Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien
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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />
Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />
ren, auch der schriftlichen (Proseminar- bzw. Seminararbeit) wissenschaftlichen Leistung. In den<br />
Lehrveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht.<br />
6.5.1.3 Konversatorien (KO) und Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, wobei<br />
mehrere Teilleistungen während des Semesters zu erbringen sind. In den Lehrveranstaltungen<br />
herrscht Anwesenheitspflicht.<br />
6.5.2 Erste Diplomprüfung<br />
Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt<br />
• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />
Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />
Seminare), s. 2.4.,<br />
und durch Überprüfung der Lerninhalte von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen<br />
• entweder<br />
1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen<br />
für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />
• oder<br />
2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff<br />
dieser Fachprüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen<br />
muss, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind<br />
auf dem Prüfungszeugnis anzugeben),<br />
oder durch Überprüfung der Lerninhalte von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen<br />
• 3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />
Auch eine Kombination dieser unter 1 - 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />
oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />
zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />
noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />
Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die/den StudienprogrammleiterIn<br />
zu bestimmen, wobei den Wünschen der Studierenden nach Möglichkeit Rechnung zu<br />
tragen ist.<br />
6.5.3 Zweite Diplomprüfung<br />
Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten<br />
Diplomprüfung werden abgelegt<br />
• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />
Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />
Seminare)<br />
und<br />
• entweder<br />
1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das<br />
jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />
• oder<br />
2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff dieser<br />
FachPrüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche<br />
dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis<br />
anzugeben),<br />
• oder<br />
3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />
Auch eine Kombination dieser unter 1- 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />
oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />
zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />
noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />
Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die/den StudienprogrammleiterIn<br />
zu bestimmen, wobei den Wünschen der Studierenden nach Möglichkeit Rechnung zu<br />
tragen ist.<br />
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