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Curriculum/Studienplan - Student Point - Universität Wien

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Lehramtsstudium an der (vormaligen) Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät – Stand: September 2012<br />

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität <strong>Wien</strong> kundgemachten Texte.<br />

ren, auch der schriftlichen (Proseminar- bzw. Seminararbeit) wissenschaftlichen Leistung. In den<br />

Lehrveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht.<br />

6.5.1.3 Konversatorien (KO) und Übungen (UE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, wobei<br />

mehrere Teilleistungen während des Semesters zu erbringen sind. In den Lehrveranstaltungen<br />

herrscht Anwesenheitspflicht.<br />

6.5.2 Erste Diplomprüfung<br />

Die Prüfungen der ersten Diplomprüfung werden abgelegt<br />

• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />

Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />

Seminare), s. 2.4.,<br />

und durch Überprüfung der Lerninhalte von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen<br />

• entweder<br />

1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen<br />

für das jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />

• oder<br />

2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff<br />

dieser Fachprüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen<br />

muss, welche dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind<br />

auf dem Prüfungszeugnis anzugeben),<br />

oder durch Überprüfung der Lerninhalte von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen<br />

• 3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />

Auch eine Kombination dieser unter 1 - 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />

oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />

zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />

noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />

Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die/den StudienprogrammleiterIn<br />

zu bestimmen, wobei den Wünschen der Studierenden nach Möglichkeit Rechnung zu<br />

tragen ist.<br />

6.5.3 Zweite Diplomprüfung<br />

Die zweite Diplomprüfung ist in zwei Teilen abzulegen. Die Prüfungen des ersten Teils der zweiten<br />

Diplomprüfung werden abgelegt<br />

• durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen mit immanentem<br />

Prüfungscharakter („prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen“: z.B. Übungen, Proseminare,<br />

Seminare)<br />

und<br />

• entweder<br />

1. durch Lehrveranstaltungsprüfungen über den Stoff der anderen im Stundenrahmen für das<br />

jeweilige Fach vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen,<br />

• oder<br />

2. durch Fachprüfungen (über die im <strong>Studienplan</strong> definierten Fächer), wobei der Stoff dieser<br />

FachPrüfungen in Inhalt und Umfang dem der Lehrveranstaltungen entsprechen muss, welche<br />

dadurch ersetzt werden (die entsprechenden Stundenzahlen sind auf dem Prüfungszeugnis<br />

anzugeben),<br />

• oder<br />

3. durch eine kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat.<br />

Auch eine Kombination dieser unter 1- 3 angeführten Prüfungstypen ist möglich. Bei Fachprüfungen<br />

oder kommissionellen Gesamtprüfungen sind bereits abgelegte Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen<br />

zu berücksichtigen. In diesem Fall beschränkt sich der Gegenstand der Prüfung auf den<br />

noch nicht durch Lehrveranstaltungs- und/oder Fachprüfungen nachgewiesenen Teil des Prüfungsstoffes.<br />

Die Prüferinnen und Prüfer der Fach- oder Gesamtprüfungen sind durch die/den StudienprogrammleiterIn<br />

zu bestimmen, wobei den Wünschen der Studierenden nach Möglichkeit Rechnung zu<br />

tragen ist.<br />

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