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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 27<br />
Verfahren<br />
Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme<br />
am elektronischen Rechtsverkehr sind gering.<br />
Vieles ist bei den Anwendern ohnehin<br />
schon vorhanden: Neben einem Computer mit Internetzugang<br />
ist lediglich eine qualifizierte elektronische<br />
Signatur erforderlich, wie sie in der<br />
Bundesrepublik Deutschland von den sog. Trustcentern<br />
angeboten wird; in Rheinland-Pfalz unter<br />
anderem im Rahmen einer eigens gestarteten<br />
Signaturinitiative.<br />
Damit läuft das Verfahren denkbar einfach. Es<br />
baut auf der allseits bekannten, bewährten und<br />
weit verbreiteten Technologie der E-Mail auf.<br />
Die Entscheidung für die E-Mail <strong>als</strong> elektronisches<br />
Transportmittel ist bei uns bewusst gefallen.<br />
Denn nahezu die Hälfte aller Deutschen über<br />
15 Jahren nutzt bereits heute dieses Medium. 2<br />
Hinzu kommt, dass mit der E-Mail beste Voraussetzungen<br />
für einen kommunikationsbruchfreien<br />
Austausch von <strong>Dokument</strong>en zwischen den<br />
Gerichten und den Verfahrensbeteiligten, aber<br />
<strong>auch</strong> zwischen Mandantschaft und Rechtsanwälten<br />
gegeben sind. Auch europäischen und internationalen<br />
Standards wird mit dieser Übertragungsform<br />
Rechnung getragen. Im elektronischen<br />
Rechtsverkehr schickt beispielsweise der<br />
Rechtsanwalt ein in seiner Kanzlei erstelltes und<br />
von ihm selbst elektronisch signiertes <strong>Dokument</strong>,<br />
dem er ggf. noch eine Datei, die er von<br />
seinem Auftraggeber erhalten hat, beifügt, an<br />
einen der elektronischen Gerichtsbriefkästen.<br />
Das ist selbstverständlich rund um die Uhr und<br />
regelmäßig in Sekundenschnelle möglich. Postlaufzeiten,<br />
die Fahrt zum Nachtbriefkasten oder<br />
besetzte Faxleitungen gehören damit der Vergangenheit<br />
an.<br />
Sofort nach Eingang der E-Mail erhält der Absender<br />
eine Bestätigungsnachricht über den Eingang.<br />
Das ist ein besonderer Service. Im Gegensatz<br />
zu den herkömmlichen Übertragungswegen<br />
kann der Absender sich somit sicher sein, dass<br />
seine Sendung das Gericht fristgerecht erreicht<br />
hat.<br />
Im Gericht selbst schließt sich eine automatische<br />
Weiterverarbeitung an. Die Automatisierung<br />
von Arbeitsabläufen ist im Rahmen des Pilotprojekts<br />
„Elektronischer Rechtsverkehr“ bei<br />
dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />
erstm<strong>als</strong> in Deutschland unter Einsatz von Standardkomponenten<br />
entwickelt und in den Echtbe-<br />
2 Quelle: Statistisches Bundesamt.<br />
trieb übernommen worden. 3 Denn eine Beschleunigung<br />
von Arbeitsabläufen – und <strong>auch</strong><br />
das ist wesentliches Ziel jeden elektronischen<br />
Rechtsverkehrs – lässt sich nicht damit verwirklichen,<br />
jeden Morgen am PC eine E-Mail nach<br />
der anderen von Hand zu öffnen, um diese dann<br />
manuell weiterzuleiten. All das soll vielmehr<br />
vollautomatisch geschehen. Insoweit greift die<br />
in Rheinland-Pfalz entwickelte Lösung elba 4 auf<br />
moderne XML-Technik zurück. Mit einem etwa<br />
vorhandenen, ansonsten unabhängig erzeugten<br />
Grunddatensatz im X-Justiz-Format 5 wird die<br />
Verarbeitung gesteuert.<br />
Dabei ist es in Rheinland-Pfalz zusammen mit<br />
dem bei allen Fachgerichten eingesetzten hochmodernen<br />
Gerichtsorganisationssystem EURE-<br />
KA-Fach 6 gelungen, einen papierlosen Workflow<br />
zu realisieren. Das heißt: Vom Eingang der<br />
Klage bis zum Urteil können alle Arbeitsabläufe<br />
rein elektronisch abgewickelt <strong>werden</strong>. Es ist deshalb<br />
technisch allenfalls nur noch ein kleiner<br />
Schritt bis zur rechtlich verbindlichen elektronischen<br />
Akte, die das Justizkommunikationsgesetz<br />
bereits vorsieht. 7 Obgleich die verbindliche<br />
elektronische Aktenführung noch<br />
nicht eingeführt ist, <strong>werden</strong> schon heute aber mit<br />
den elektronisch übermittelten <strong>Dokument</strong>en im<br />
Gericht elektronische Akten angelegt. Hiermit<br />
<strong>werden</strong> deren Vorteile nutzbar gemacht. Denn<br />
die elektronischen Akten stehen an jedem Arbeitsplatz<br />
zur Verfügung. Sie können im Unterschied<br />
zur herkömmlichen Papierakte von mehreren<br />
Bearbeitern gleichzeitig eingesehen und<br />
bearbeitet <strong>werden</strong>. Das trägt zu einer weiteren<br />
Verkürzung der Verfahrensdauer bei. Aus der<br />
elektronischen Akte lassen sich sämtliche <strong>Dokument</strong>e<br />
aufrufen, seien es Eingänge, Ausgänge,<br />
gerichtliche Verfügungen oder Entscheidungen.<br />
Sie können unmittelbar weiter bearbeitet <strong>werden</strong>.<br />
Aus einem in den Workflow integrierten Formularpool<br />
rufen die Bearbeiter so genannte Online-<br />
3 Eingesetzt <strong>werden</strong> im Wesentlichen: MS BizTalk-<br />
Server 2004, MS Exchange, MS Outlook.<br />
4 elba: Elektronischer Rechtsverkehr auf E-Mail-<br />
Basis; siehe <strong>auch</strong> www.elba-ius.info.<br />
5 Vgl. <strong>hier</strong>zu <strong>auch</strong> Klaus Bacher, XJustiz - Elektronischer<br />
Datenaustausch zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten,<br />
JurPC Web-Dok. 160/2003,<br />
Abs. 1-49.<br />
6 EUREKA-Fach ist ein im Länderverbund entwickeltes<br />
Justiz-Fachverfahren und wird derzeit in 10<br />
Ländern eingesetzt; www.eureka-fach.de<br />
7 Siehe z. B. § 55b Verwaltungsgerichtsordnung –<br />
VwGO.