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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 27<br />

Verfahren<br />

Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme<br />

am elektronischen Rechtsverkehr sind gering.<br />

Vieles ist bei den Anwendern ohnehin<br />

schon vorhanden: Neben einem Computer mit Internetzugang<br />

ist lediglich eine qualifizierte elektronische<br />

Signatur erforderlich, wie sie in der<br />

Bundesrepublik Deutschland von den sog. Trustcentern<br />

angeboten wird; in Rheinland-Pfalz unter<br />

anderem im Rahmen einer eigens gestarteten<br />

Signaturinitiative.<br />

Damit läuft das Verfahren denkbar einfach. Es<br />

baut auf der allseits bekannten, bewährten und<br />

weit verbreiteten Technologie der E-Mail auf.<br />

Die Entscheidung für die E-Mail <strong>als</strong> elektronisches<br />

Transportmittel ist bei uns bewusst gefallen.<br />

Denn nahezu die Hälfte aller Deutschen über<br />

15 Jahren nutzt bereits heute dieses Medium. 2<br />

Hinzu kommt, dass mit der E-Mail beste Voraussetzungen<br />

für einen kommunikationsbruchfreien<br />

Austausch von <strong>Dokument</strong>en zwischen den<br />

Gerichten und den Verfahrensbeteiligten, aber<br />

<strong>auch</strong> zwischen Mandantschaft und Rechtsanwälten<br />

gegeben sind. Auch europäischen und internationalen<br />

Standards wird mit dieser Übertragungsform<br />

Rechnung getragen. Im elektronischen<br />

Rechtsverkehr schickt beispielsweise der<br />

Rechtsanwalt ein in seiner Kanzlei erstelltes und<br />

von ihm selbst elektronisch signiertes <strong>Dokument</strong>,<br />

dem er ggf. noch eine Datei, die er von<br />

seinem Auftraggeber erhalten hat, beifügt, an<br />

einen der elektronischen Gerichtsbriefkästen.<br />

Das ist selbstverständlich rund um die Uhr und<br />

regelmäßig in Sekundenschnelle möglich. Postlaufzeiten,<br />

die Fahrt zum Nachtbriefkasten oder<br />

besetzte Faxleitungen gehören damit der Vergangenheit<br />

an.<br />

Sofort nach Eingang der E-Mail erhält der Absender<br />

eine Bestätigungsnachricht über den Eingang.<br />

Das ist ein besonderer Service. Im Gegensatz<br />

zu den herkömmlichen Übertragungswegen<br />

kann der Absender sich somit sicher sein, dass<br />

seine Sendung das Gericht fristgerecht erreicht<br />

hat.<br />

Im Gericht selbst schließt sich eine automatische<br />

Weiterverarbeitung an. Die Automatisierung<br />

von Arbeitsabläufen ist im Rahmen des Pilotprojekts<br />

„Elektronischer Rechtsverkehr“ bei<br />

dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />

erstm<strong>als</strong> in Deutschland unter Einsatz von Standardkomponenten<br />

entwickelt und in den Echtbe-<br />

2 Quelle: Statistisches Bundesamt.<br />

trieb übernommen worden. 3 Denn eine Beschleunigung<br />

von Arbeitsabläufen – und <strong>auch</strong><br />

das ist wesentliches Ziel jeden elektronischen<br />

Rechtsverkehrs – lässt sich nicht damit verwirklichen,<br />

jeden Morgen am PC eine E-Mail nach<br />

der anderen von Hand zu öffnen, um diese dann<br />

manuell weiterzuleiten. All das soll vielmehr<br />

vollautomatisch geschehen. Insoweit greift die<br />

in Rheinland-Pfalz entwickelte Lösung elba 4 auf<br />

moderne XML-Technik zurück. Mit einem etwa<br />

vorhandenen, ansonsten unabhängig erzeugten<br />

Grunddatensatz im X-Justiz-Format 5 wird die<br />

Verarbeitung gesteuert.<br />

Dabei ist es in Rheinland-Pfalz zusammen mit<br />

dem bei allen Fachgerichten eingesetzten hochmodernen<br />

Gerichtsorganisationssystem EURE-<br />

KA-Fach 6 gelungen, einen papierlosen Workflow<br />

zu realisieren. Das heißt: Vom Eingang der<br />

Klage bis zum Urteil können alle Arbeitsabläufe<br />

rein elektronisch abgewickelt <strong>werden</strong>. Es ist deshalb<br />

technisch allenfalls nur noch ein kleiner<br />

Schritt bis zur rechtlich verbindlichen elektronischen<br />

Akte, die das Justizkommunikationsgesetz<br />

bereits vorsieht. 7 Obgleich die verbindliche<br />

elektronische Aktenführung noch<br />

nicht eingeführt ist, <strong>werden</strong> schon heute aber mit<br />

den elektronisch übermittelten <strong>Dokument</strong>en im<br />

Gericht elektronische Akten angelegt. Hiermit<br />

<strong>werden</strong> deren Vorteile nutzbar gemacht. Denn<br />

die elektronischen Akten stehen an jedem Arbeitsplatz<br />

zur Verfügung. Sie können im Unterschied<br />

zur herkömmlichen Papierakte von mehreren<br />

Bearbeitern gleichzeitig eingesehen und<br />

bearbeitet <strong>werden</strong>. Das trägt zu einer weiteren<br />

Verkürzung der Verfahrensdauer bei. Aus der<br />

elektronischen Akte lassen sich sämtliche <strong>Dokument</strong>e<br />

aufrufen, seien es Eingänge, Ausgänge,<br />

gerichtliche Verfügungen oder Entscheidungen.<br />

Sie können unmittelbar weiter bearbeitet <strong>werden</strong>.<br />

Aus einem in den Workflow integrierten Formularpool<br />

rufen die Bearbeiter so genannte Online-<br />

3 Eingesetzt <strong>werden</strong> im Wesentlichen: MS BizTalk-<br />

Server 2004, MS Exchange, MS Outlook.<br />

4 elba: Elektronischer Rechtsverkehr auf E-Mail-<br />

Basis; siehe <strong>auch</strong> www.elba-ius.info.<br />

5 Vgl. <strong>hier</strong>zu <strong>auch</strong> Klaus Bacher, XJustiz - Elektronischer<br />

Datenaustausch zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten,<br />

JurPC Web-Dok. 160/2003,<br />

Abs. 1-49.<br />

6 EUREKA-Fach ist ein im Länderverbund entwickeltes<br />

Justiz-Fachverfahren und wird derzeit in 10<br />

Ländern eingesetzt; www.eureka-fach.de<br />

7 Siehe z. B. § 55b Verwaltungsgerichtsordnung –<br />

VwGO.

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