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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 39<br />
Erfahrungsbericht über die Archivierung elektronischer Unterlagen<br />
im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf<br />
von Paul Hoffmann<br />
Beispiele von frei einsehbaren elektronischen<br />
Amtsdruckschriften<br />
Unter Amtsdruckschriften versteht man die von<br />
Behörden und Einrichtungen herausgegebenen<br />
Publikationen. Nicht nur Behörden geben Amtsdruckschriften<br />
heraus. Der Begriff Behörden<br />
verliert durch die Umwandlung von Behörden in<br />
landeseigene Einrichtungen an Schärfe. Als Beispiele<br />
aus unserem Land Nordrhein-Westfalen<br />
seien <strong>hier</strong> nur das Landesvermessungsamt und<br />
das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
genannt.<br />
Beide erstellen elektronische Publikationen.<br />
Nach dem Archivgesetz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen hat das Landesarchiv Nordrhein-<br />
Westfalen die Aufgabe, Unterlagen von Behörden,<br />
Gerichten und sonstigen Stellen des Landes<br />
auf ihre Archivwürdigkeit hin zu bewerten und<br />
die <strong>als</strong> archivwürdig erkannten Teile <strong>als</strong> Archivgut<br />
zu übernehmen, zu verwahren und zu ergänzen,<br />
zu erhalten und instand zu setzen, zu erschließen<br />
und für die Benutzung bereitzustellen<br />
sowie zu erforschen und zu veröffentlichen.<br />
Darunter fallen <strong>auch</strong> die sogenannten Amtsdruckschriften,<br />
die heute in unterschiedlicheren<br />
Formen publiziert <strong>werden</strong> <strong>als</strong> noch vor 30 Jahren.<br />
Ich nenne <strong>hier</strong> nur die bekanntesten Formen,<br />
nämlich Druckwerk, CD-ROM, DVD oder<br />
im Internet. Im Folgenden will ich einen Erfahrungsbericht<br />
zu den elektronischen Publikationsformen<br />
liefern.<br />
Ich beginne mit einer Darstellung unserer eigenen<br />
Publikationen. Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf<br />
ist sicherlich unter dem Begriff „sonstige<br />
Stellen des Landes“ zu subsumieren.<br />
Die Erschließung unseres Reichskammergerichtsbestandes<br />
wurde zunächst in zehn Bänden<br />
gedruckt. Da die Erfassung und Formatierung<br />
mit EDV-Einsatz erfolgte, war und ist die Aufbereitung<br />
für eine Präsentation im Internet relativ<br />
einfach. Die Daten liegen bis heute auf einem<br />
Server der Uni-Köln und sind im Internet abrufbar.<br />
Bei der Aufbereitung wurden die Word-Dateien<br />
in XML-Instanzen umgewandelt, wobei Fehler<br />
unterliefen und eine abweichende Darstellung<br />
gewählt wurde, die meiner Meinung nach völlig<br />
unsinnig ist. Lange Zeit waren diese – vom<br />
Druck abweichenden – Daten im Internet zu lesen.<br />
Durch einige Recherche im Internet stieß<br />
ich zufällig auf diese Daten und stellte ihre Unvollständigkeit<br />
fest. Bedenkt man, dass ich die<br />
von der DFG finanzierte Erschließung komplett<br />
für die Drucklegung überarbeitet habe, ist das<br />
<strong>auch</strong> nicht verwunderlich. Bei der Umsetzung<br />
und Kontrolle dieser Umsetzung für das Internet<br />
war ich nicht beteiligt, und da ich für Recherchen<br />
meine eigenen Dateien benutzt habe, blieben<br />
die unvollständigen Daten relativ lange im<br />
Internet in Gebr<strong>auch</strong>. Niemand hat diese Fehler<br />
bemerkt, obwohl sie keineswegs marginal waren.<br />
Systematische Fehlersuche brachte zwei<br />
Fehler bei der Umsetzung zu den XML-<br />
Instanzen zu Tage, die danach durch eine erneute<br />
Umsetzung beseitigt wurden. Wer beseitigt<br />
eigentlich Fehler in dieser Erschließung?<br />
In einer Druckfassung lassen sich Fehler kaum<br />
mehr korrigieren, anders in einer elektronischen<br />
Form. Es muss <strong>auch</strong> festgelegt <strong>werden</strong>, wer Fehler<br />
korrigiert, wenn man nicht im Chaos enden<br />
will. Obwohl ich diese Drucklegung durchgeführt<br />
habe, ist das Dezernat 2 in unserem Hause<br />
der Meinung, dass ich keine Korrekturen mehr<br />
durchführen darf, sondern diese dem Dezernat 2<br />
anzeigen soll, das dann entscheidet, ob sie dem<br />
folgt oder nicht. Wann diese Korrekturen im Internet<br />
zu sehen sind, ist noch ein eigenes Thema.<br />
Bei dem Projekt fehlen noch die vorgeschriebenen<br />
Indices. Die Frage, ob diese überhaupt erstellt<br />
<strong>werden</strong> sollten angesichts der Möglichkeiten<br />
der EDV-Unterstützung bei der Recherche,<br />
beeinflusste die Entscheidung, dass man nach<br />
Möglichkeit auf die Druckversion verzichten<br />
will und nur eine Publikation auf CD-ROM<br />
plant. Im Internet dürften diese Indices zu benutzen<br />
sein.<br />
Der Zeitraum, in dem dieses Projekt abgewickelt<br />
wird, führt zu den <strong>hier</strong> erwähnten Brüchen oder<br />
dem Wechsel der Publikationsformen.<br />
Die „systematische Sammlung aller geltenden<br />
Gesetze und Verordnungen des Landes NRW<br />
(SGV.NRW.)“ und die „systematische Sammlung<br />
aller geltenden und in Teil I des MBL.<br />
NRW. veröffentlichten Erlasse (MBL.NRW.)“