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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 39<br />

Erfahrungsbericht über die Archivierung elektronischer Unterlagen<br />

im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf<br />

von Paul Hoffmann<br />

Beispiele von frei einsehbaren elektronischen<br />

Amtsdruckschriften<br />

Unter Amtsdruckschriften versteht man die von<br />

Behörden und Einrichtungen herausgegebenen<br />

Publikationen. Nicht nur Behörden geben Amtsdruckschriften<br />

heraus. Der Begriff Behörden<br />

verliert durch die Umwandlung von Behörden in<br />

landeseigene Einrichtungen an Schärfe. Als Beispiele<br />

aus unserem Land Nordrhein-Westfalen<br />

seien <strong>hier</strong> nur das Landesvermessungsamt und<br />

das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

genannt.<br />

Beide erstellen elektronische Publikationen.<br />

Nach dem Archivgesetz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen hat das Landesarchiv Nordrhein-<br />

Westfalen die Aufgabe, Unterlagen von Behörden,<br />

Gerichten und sonstigen Stellen des Landes<br />

auf ihre Archivwürdigkeit hin zu bewerten und<br />

die <strong>als</strong> archivwürdig erkannten Teile <strong>als</strong> Archivgut<br />

zu übernehmen, zu verwahren und zu ergänzen,<br />

zu erhalten und instand zu setzen, zu erschließen<br />

und für die Benutzung bereitzustellen<br />

sowie zu erforschen und zu veröffentlichen.<br />

Darunter fallen <strong>auch</strong> die sogenannten Amtsdruckschriften,<br />

die heute in unterschiedlicheren<br />

Formen publiziert <strong>werden</strong> <strong>als</strong> noch vor 30 Jahren.<br />

Ich nenne <strong>hier</strong> nur die bekanntesten Formen,<br />

nämlich Druckwerk, CD-ROM, DVD oder<br />

im Internet. Im Folgenden will ich einen Erfahrungsbericht<br />

zu den elektronischen Publikationsformen<br />

liefern.<br />

Ich beginne mit einer Darstellung unserer eigenen<br />

Publikationen. Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf<br />

ist sicherlich unter dem Begriff „sonstige<br />

Stellen des Landes“ zu subsumieren.<br />

Die Erschließung unseres Reichskammergerichtsbestandes<br />

wurde zunächst in zehn Bänden<br />

gedruckt. Da die Erfassung und Formatierung<br />

mit EDV-Einsatz erfolgte, war und ist die Aufbereitung<br />

für eine Präsentation im Internet relativ<br />

einfach. Die Daten liegen bis heute auf einem<br />

Server der Uni-Köln und sind im Internet abrufbar.<br />

Bei der Aufbereitung wurden die Word-Dateien<br />

in XML-Instanzen umgewandelt, wobei Fehler<br />

unterliefen und eine abweichende Darstellung<br />

gewählt wurde, die meiner Meinung nach völlig<br />

unsinnig ist. Lange Zeit waren diese – vom<br />

Druck abweichenden – Daten im Internet zu lesen.<br />

Durch einige Recherche im Internet stieß<br />

ich zufällig auf diese Daten und stellte ihre Unvollständigkeit<br />

fest. Bedenkt man, dass ich die<br />

von der DFG finanzierte Erschließung komplett<br />

für die Drucklegung überarbeitet habe, ist das<br />

<strong>auch</strong> nicht verwunderlich. Bei der Umsetzung<br />

und Kontrolle dieser Umsetzung für das Internet<br />

war ich nicht beteiligt, und da ich für Recherchen<br />

meine eigenen Dateien benutzt habe, blieben<br />

die unvollständigen Daten relativ lange im<br />

Internet in Gebr<strong>auch</strong>. Niemand hat diese Fehler<br />

bemerkt, obwohl sie keineswegs marginal waren.<br />

Systematische Fehlersuche brachte zwei<br />

Fehler bei der Umsetzung zu den XML-<br />

Instanzen zu Tage, die danach durch eine erneute<br />

Umsetzung beseitigt wurden. Wer beseitigt<br />

eigentlich Fehler in dieser Erschließung?<br />

In einer Druckfassung lassen sich Fehler kaum<br />

mehr korrigieren, anders in einer elektronischen<br />

Form. Es muss <strong>auch</strong> festgelegt <strong>werden</strong>, wer Fehler<br />

korrigiert, wenn man nicht im Chaos enden<br />

will. Obwohl ich diese Drucklegung durchgeführt<br />

habe, ist das Dezernat 2 in unserem Hause<br />

der Meinung, dass ich keine Korrekturen mehr<br />

durchführen darf, sondern diese dem Dezernat 2<br />

anzeigen soll, das dann entscheidet, ob sie dem<br />

folgt oder nicht. Wann diese Korrekturen im Internet<br />

zu sehen sind, ist noch ein eigenes Thema.<br />

Bei dem Projekt fehlen noch die vorgeschriebenen<br />

Indices. Die Frage, ob diese überhaupt erstellt<br />

<strong>werden</strong> sollten angesichts der Möglichkeiten<br />

der EDV-Unterstützung bei der Recherche,<br />

beeinflusste die Entscheidung, dass man nach<br />

Möglichkeit auf die Druckversion verzichten<br />

will und nur eine Publikation auf CD-ROM<br />

plant. Im Internet dürften diese Indices zu benutzen<br />

sein.<br />

Der Zeitraum, in dem dieses Projekt abgewickelt<br />

wird, führt zu den <strong>hier</strong> erwähnten Brüchen oder<br />

dem Wechsel der Publikationsformen.<br />

Die „systematische Sammlung aller geltenden<br />

Gesetze und Verordnungen des Landes NRW<br />

(SGV.NRW.)“ und die „systematische Sammlung<br />

aller geltenden und in Teil I des MBL.<br />

NRW. veröffentlichten Erlasse (MBL.NRW.)“

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