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44 Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven<br />

ren komplett umstrukturiert. Zur Zeit versuchen<br />

wir, alle Akzessionen vor der endgültigen Einlagerung<br />

ins Magazin zu entmetallisieren und in<br />

Kartons zu verpacken. Dabei finden wir relativ<br />

häufig Disketten und CD-ROMS. Die Feststellung,<br />

ob diese Daten archiviert <strong>werden</strong> sollen,<br />

kann dann das Fachdezernat wenigstens ohne<br />

größere technische Probleme festlegen. Zur Zeit<br />

<strong>werden</strong> diese Unterlagen in unserem Netz auf<br />

entsprechende Speichermedien kopiert, bis die<br />

Abteilung 2 das gesamte Verfahren festgelegt<br />

hat.<br />

Durch Aussonderung und Bewertung der zu übernehmenden<br />

Akten kann nur dann erfolgreich eine<br />

gute Überlieferung gebildet <strong>werden</strong>, wenn<br />

man redundante Informationen möglichst vermeidet.<br />

Berücksichtigt man die technischen<br />

Probleme, stellt sich die Frage, ob man wirklich<br />

jedes Medienwerk in all seinen Publikationsformen<br />

sowohl in gedruckter Form <strong>als</strong> <strong>auch</strong> in<br />

elektronischer Form überliefern muss. Die Nationalbibliothek<br />

muss es, die Archive nicht. Diese<br />

können sich stärker der Bewertung und Sicherung<br />

des Inhalts widmen. Wie schwer dieses<br />

Problem ist, will ich an einem Beispiel verdeutlichen.<br />

Das Landesarchiv hat ein Bewertungsmodell<br />

für den Bereich Polizei erarbeitet, mit<br />

dem heute im Landesarchiv Erfahrungen gesammelt<br />

<strong>werden</strong>. Druckschriften wurden darin<br />

<strong>auch</strong> erwähnt, aber ziemlich am Rande. Aufgrund<br />

einer Anfrage nach den Periodica aus diesem<br />

Bereich habe ich zwei Listen erstellt, mit<br />

denen, die wir besitzen und denen, die wir nicht<br />

besitzen. Abgesehen davon, dass letztere bei<br />

weitem nicht vollständig war, konnte ich nachweisen,<br />

dass <strong>auch</strong> die Pflichtexemplarbibliotheken<br />

diese keineswegs vollständig besaßen. Die<br />

zuständige Dezernentin in unserem Hause konnte<br />

in Verhandlungen mit dem Innenministerium<br />

erreichen, dass alle Polizeistellen ihre Druckschriften<br />

unserem Hause zuschicken sollten. Sogar<br />

ich selbst war erstaunt, welche Mengen dann<br />

hereinkamen. Gerne hätte ich diese Überlieferungen<br />

komplett bearbeitet, aber aufgrund ihrer<br />

Menge ist das bis heute nicht abgeschlossen. Die<br />

Kapazitäten im Bereich Druckschriften sind dafür<br />

zu gering! Die Umsetzung des Archivierungsauftrags<br />

wird meines Erachtens <strong>auch</strong> ohne<br />

zusätzliches Personal kaum durchführbar sein.<br />

Dabei sehe ich die Bibliotheken und Archive <strong>als</strong><br />

Partner für eine gemeinsame Aufgabe.<br />

In unserem Beruf hat man seit jeher weniger über<br />

die Form, in der man Informationen und Daten<br />

archiviert, <strong>als</strong> über die Frage nachgedacht, wo<br />

man sie am besten archivieren kann. An der<br />

elektronischen Form hängen <strong>auch</strong> technische<br />

Probleme, die man in der Zukunft bekommen<br />

wird, wenn man die heutige Form überliefern<br />

will und nicht nur den Inhalt. Wenn man die Daten<br />

in XML-Instanzen umsetzt, gehören <strong>auch</strong><br />

dazu Formatierungsangaben, um die Form umzusetzen.<br />

Diese Daten sind meines Erachtens<br />

nicht mit den sog. Metadaten zu verwechseln,<br />

die zur Beschreibung der <strong>Dokument</strong>e dienen. Zu<br />

den Metadaten gehören zum Beispiel: wann, von<br />

wem angelegt, wann und von wem geändert<br />

usw. In dem eingangs erwähnten Beispiel der<br />

Reichskammergerichtserschließung wäre die<br />

Veränderung der Ausgangsdaten anzugeben gewesen.<br />

Ursprünglich wurden diese Daten auf einem PC<br />

erfasst, dann auf einer Großanlage verarbeitet.<br />

Die Daten selbst haben wir ohne Probleme in<br />

andere Systeme überführt, und sie dürften <strong>auch</strong><br />

ebenso in andere Systeme überführbar sein. Es<br />

fehlt aber an der Protokollierung der Veränderungen.<br />

Der EDV-Katalog der Bibliothek und<br />

dynamische Systeme<br />

Das Erschließungssystem Bibliotheca2000, das<br />

unser Haus im Bereich Bibliothek einsetzt, protokolliert<br />

die Anlage eines Katalogisats und<br />

<strong>auch</strong> seine Veränderungen. Im Jahre 1964 wurden<br />

die Druckschriften aus der Bibliothek ausund<br />

1995 wieder eingegliedert. Seit dem Jahre<br />

2000 verwenden wir diese Software. Zur Zeit<br />

sind über 120.000 Bände in diesem System<br />

nachgewiesen. Unsere Bibliothek ist Mitglied in<br />

dem Bibliotheksverbund der Landesbehörden<br />

Nordrhein-Westfalen. Die Daten des Verbundes<br />

sind <strong>auch</strong> im Internet zu finden. Der Gesamtverbund<br />

hat die Millionengrenze der nachgewiesenen<br />

Bände erreicht. Die Bibliotheken des Landesarchives<br />

konvertieren ihre bisherigen Kataloge<br />

und führen dieses mit Studenten (nicht mit<br />

Fachkräften) durch. Der Korrekturaufwand ist<br />

hoch, da in den Archiven erst sehr spät bibliothekarische<br />

Fachkräfte eingestellt wurden. Der<br />

Verbund schreibt <strong>auch</strong> die Verwendung von<br />

Normdaten wie SWD, GKD und PND vor. Die<br />

beiden ersteren sind von großer Bedeutung,<br />

wenn man einheitliche Titelansetzung anstrebt.<br />

Die Bibliothekskataloge in den Archiven wurden<br />

nicht nach diesen Gesichtspunkten angelegt,<br />

so dass noch erhebliche Korrekturen in der Zukunft<br />

durchzuführen sind. Abgesehen von den<br />

Korrekturen wächst der Bestand dieses Verbundes<br />

rapide. Sucht man über das Internet in den<br />

entsprechen Pools der Pflichtexemplarbiblio-

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