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46 Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven<br />
vierung“ des Landesarchivs. Auf der einen Seite<br />
hält man Speicherplatz nicht mehr für das Thema,<br />
auf der anderen Seite wird die Datenmenge<br />
nur schwer händelbar. Die Fortschrittsgläubigkeit<br />
in die Technik setzt bei solchen Harvestsystemen<br />
eher auf Masse <strong>als</strong> auf eine<br />
menschliche Unterstützung. Zweifellos wird<br />
damit mehr Material „gerettet“, <strong>als</strong> wenn man<br />
im Einzelnen versucht, aktiv eine Überlieferung<br />
zu gestalten. Der Aufwand, den man in die Beurteilung<br />
von Daten eines Tages stecken muss,<br />
ist nicht gering. Ich betone es noch einmal. An<br />
der Umsetzung der Reichskammergerichtsdateien<br />
für das Internet war ich nicht beteiligt. Kollegen,<br />
denen die gedruckten Bände bekannt waren,<br />
haben die Fehler nicht erkannt. Ich selbst<br />
habe es erst auf den zweiten Blick bemerkt.<br />
Der Trend in Richtung von Harvest-Systemen<br />
ist jedoch unübersehbar. Er könnte jedoch an<br />
rechtlichen Problemen und <strong>auch</strong> an technischen<br />
scheitern.<br />
Die Materialnutzung kann ich mir nicht ohne<br />
Kontakt zu den Organisationen und Betreibern<br />
von Web-Sites vorstellen. Damit setzt man sich<br />
in der Fachdiskussion intensiv auseinander.<br />
Technische und Normprobleme<br />
Die technischen Probleme will ich im Folgenden<br />
nur anreißen. Das Gesetz- und Verordnungblatt<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen 1947 Nr. 1,<br />
bestehend aus 16 Seiten, ist in einer <strong>PDF</strong> (TIFF-<br />
Datei) abgelegt, die eine Größe von 1524 KB<br />
hat. TIFF-Dateien sind normalerweise größer, so<br />
dass wir <strong>hier</strong> bereits eine reduzierte oder komprimierte<br />
Form, umgesetzt in eine <strong>PDF</strong>-Datei,<br />
vorliegen haben.<br />
Eine TIFF-Datei ist ein Dateiformat zur Speicherung<br />
von Bilddaten. Im Internet wird das<br />
TIFF-Format genutzt, um dem Anwender, wie<br />
Verlagen, hochaufgelöste Bilder in druckfähiger,<br />
verlustfreier Qualität zur Verfügung zu stellen.<br />
Dabei wird in Kauf genommen, dass diese<br />
Dateien ein Mehrfaches der Größe eines verlustbehaftet<br />
komprimierten JPEG-Bildes haben.<br />
Im Landesarchiv scannt die Abteilung 3 die Daten<br />
im TIFF-Format. In unserem Hause gibt es<br />
dazu <strong>auch</strong> andere Meinungen. Die TIFF-<br />
Dateien, die recht groß <strong>werden</strong> können, <strong>werden</strong><br />
in dem Format JPEG 2000 konvertiert, die dem<br />
Benutzer zur Verfügung gestellt <strong>werden</strong>. Dieses<br />
Format kommt mit weniger großen Dateien aus.<br />
Ich will mich <strong>hier</strong> nicht über diese komplexe<br />
Materie verbreiten, da <strong>auch</strong> die Fachleute sich<br />
dabei keineswegs einig sind. Manche meinen,<br />
dass das Format JPEG gegen Verluste nicht abgesichert<br />
ist, sondern bei jeder Abspeicherung<br />
Verluste erlebt. Aus diesem Grunde setzen viele<br />
auf die sogenannten RAW-Formate, zu denen<br />
TIFF <strong>auch</strong> noch gehört.<br />
In unserem Hause haben wir begonnen, schlecht<br />
erhaltene und gefährdete Aktenbestände zu digitalisieren,<br />
wobei wir <strong>auch</strong> die Kopien der Sicherheitsfilme<br />
eingesetzt haben und diese auf<br />
einem Server im Landesarchiv anbieten. Anders<br />
<strong>als</strong> im Bundesarchiv versuchen wir keine detaillierte<br />
Darstellung der Metadaten in der Form zu<br />
bieten, dass man von der Erschließung einzelner<br />
<strong>Dokument</strong>e direkt auf das Original zugreifen<br />
kann. Auch bei dem Teil des Reichskammergerichtsbestandes,<br />
der <strong>als</strong> Depositum im Rijksarchief<br />
Maastricht liegt und Eigentum unseres<br />
Landes ist, <strong>werden</strong> wir nur eine Verknüpfung<br />
der Erschließung mit den Scans auf Prozessebene<br />
bieten. Die bereits digitalisierten Bestände<br />
betreffen vor allem die Bereiche Nation<strong>als</strong>ozialismus<br />
und Drittes Reich. Die Qualität der<br />
Scans, die durch archive.nrw.de angeboten <strong>werden</strong>,<br />
entspricht nicht derjenigen, die in einem Pilotprojekt<br />
des HStA Düsseldorf realisiert wurden.<br />
13<br />
Die Deutsche Nationalbibliothek hat zur Übermittlung<br />
aller zur Netzpublikation gehörenden<br />
Dateien vorgeschrieben, dass sie in eine Archivdatei<br />
gepackt <strong>werden</strong> müssen. Als Dateiname<br />
muss eine vorher per E-Mail erhaltene Lieferungs-Identifikation<br />
und <strong>als</strong> Dateinamenserweiterung<br />
zip, tar, tgz oder tar.gz verwendet <strong>werden</strong>.<br />
Näheres dazu findet sich bei der Deutschen<br />
Nationalbibliothek unter Organisation und<br />
Technik des Anmeldeverfahrens. Anschließend<br />
wird die Archivdatei per FTP unter Verwendung<br />
von Anmelder-Identifikation und Passwort an<br />
ftp://deposit.d-nb.de/ übertragen. So sieht die<br />
jetzige Lösung aus.<br />
Die Übertragung von einem PC auf einen sogenannten<br />
Host wurde schon immer per FTP<br />
durchgeführt.<br />
Bei fortlaufenden Publikationen wird zwischen<br />
Erstmeldung/Grundlieferung und Folgemeldung/Folgelieferung<br />
unterschieden.<br />
Dieses Verfahren, alle Dateien zu ZIP-Dateien<br />
zu komprimieren, macht die sogenannten Bilddateien<br />
<strong>auch</strong> nicht viel kleiner, da die meisten<br />
Bilddateien bereits komprimiert sind.<br />
13 Düren, Jesuiten, Urkunden. Diese Scans liegen auf<br />
einem Server der Uni Köln.