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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 45<br />

theken nach Katalogisaten aus dem Druckschriftenbereich,<br />

stellt man sehr schnell fest, dass in<br />

den Bibliotheken der Archive eine hohe Anzahl<br />

von Druckwerken vorhanden ist, die sonst nicht<br />

nachweisbar sind.<br />

Uns interessiert <strong>hier</strong> aber vor allem, dass es sich<br />

um einen dynamischen Datenbestand handelt,<br />

der ständig wächst. Dieser Bestand fällt <strong>auch</strong><br />

unter den Begriff „Medienwerke in unkörperlicher<br />

Form“. Eine Sicherung solcher Daten ist<br />

ohne Vorschriften nicht denkbar. Unser Bibliothekssystem<br />

protokolliert die Veränderungen<br />

über die Kennung mit Passwort, mit der der Katalogisierer<br />

sich anmeldet, und hält das Datum<br />

der Anlage des Katalogisats und seiner Veränderungen<br />

fest – was verändert wurde, jedoch nicht.<br />

Jeder dürfte ein System kennen, das dieses wohl<br />

tut, nämlich Wikipedia. Auch das ist eine dynamische<br />

Publikation. Darin kann man die Veränderung<br />

des Inhalts nachvollziehen, wenn es <strong>auch</strong><br />

mühselig ist. Wie die frühere Form einmal ausgesehen<br />

hat, ist eine ganz andere Frage. Im<br />

Prinzip würde eine Archivierung in großen Zeitabständen<br />

ausreichen, ja man könnte sogar frühere<br />

Daten löschen.<br />

Mein Beispiel der Reichskammgerichtserschließung<br />

besitzt in der Druckform eine bleibende,<br />

nicht veränderbare Form. Die Ausgangsdateien<br />

für diese Druckform können fortgeschrieben<br />

<strong>werden</strong>. Man kann Fehler beseitigen und Ergänzungen<br />

vornehmen. Die elektronische Form<br />

wird damit zur dynamischen. Die geeignete<br />

Plattform für diese elektronische Form ist das<br />

Internet, wofür in unserem Hause festgelegt<br />

<strong>werden</strong> muss, wer zur Veränderung berechtigt<br />

ist. Dieses Werk wurde mit Hilfe der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft erstellt, die die Personen,<br />

die die Erschließung durchgeführt haben,<br />

bezahlt hat. Ich selbst habe diese Rohtexte für<br />

den Druck überarbeitet, was in Abstimmung mit<br />

den Bearbeitern geschah. Normalerweise besitzen<br />

die Autoren und Bearbeiter <strong>auch</strong> Urheberrechte<br />

an ihren Texten. In zwei Jahren scheide<br />

ich aus dem Dienst, so dass die Fortschreibung<br />

ganz an uns vorbei laufen wird, allerdings arbeite<br />

ich weiterhin am Gesamtindex. Die Urheberrechtsfragen<br />

<strong>werden</strong> viel zu simpel gesehen.<br />

Auf dem 94. Bibliothekarstag in Düsseldorf<br />

wurde unter anderem <strong>auch</strong> über Zusammenarbeit<br />

von Bibliotheken und Archiven geredet,<br />

wobei es zu konkreten Absprachen nicht gekommen<br />

ist. Seit dem Jahre 1993 haben die drei<br />

Landesbibliotheken ein Pflichtexemplarrecht.<br />

Unser Haus sammelt seit hundert Jahren Druckschriften<br />

und verfügt über einen entsprechenden<br />

Bestand. Die Landesbibliotheken waren und<br />

sind keineswegs an dem Pflichtexemplarrecht<br />

im Bereich Amtsdruckschriften interessiert.<br />

Derartiges Schriftgut erschließt sich schwer und<br />

nimmt an Umfang noch jährlich zu, wobei die<br />

Bibliotheken – wie <strong>auch</strong> unser Haus – unter<br />

Platznot leiden.<br />

Der Kontakt zu elektronischen Amtsdruckschriftenproduzenten<br />

wird im Bibliotheksbereich kontrovers<br />

gesehen. Damit stößt man auf die Vorstellung<br />

der „geharvesteten Websites“. 12 Unter<br />

Harvesting versteht man, dass zu einem Zeitpunkt<br />

selektiv <strong>Dokument</strong>e aus dem Internet<br />

übernommen und in den Bestand der Gedächtsorganisation<br />

aus dem Internet übernommen<br />

<strong>werden</strong>. Dieses Harvesting geschieht ohne Zwischenschaltung<br />

menschlicher Ressourcen und<br />

automatisch ohne Beteiligung der etwaigen<br />

„Materialgeber“. Man spricht <strong>auch</strong> in diesem<br />

Zusammenhang von Ernten. Dieser Ablauf geschieht<br />

in drei Phasen: Materialbeschaffung,<br />

Materialverarbeitung und Materialnutzung.<br />

Kontakte mit den Organisationen oder Betreibern<br />

von Webseiten im Internet sind dabei eigentlich<br />

nicht vorgesehen. Ich kann mir nicht<br />

vorstellen, dass man dann wirklich gute Daten<br />

aus dem Netz bekommt. Wenn ich das auf unsere<br />

Reichskammergerichtserschließung beziehe,<br />

glaube ich einfach nicht, dass man damit zu<br />

Recht kommt. Im Allgemeinen liest man: „Die<br />

Ablage elektronischer Akten ist dagegen in physikalischer<br />

Hinsicht kaum begrenzt. Moderne<br />

Datenträger können eine scheinbar beliebige<br />

Anzahl von <strong>Dokument</strong>en speichern. Daher finden<br />

Aktenaussonderungen aus elektronischen<br />

Systemen kaum aus Raumnot statt. Allerdings<br />

fallen im Echtbetrieb eines DMS/VBS beträchtliche<br />

Datenmengen an, die schnell die Aufnahmekapazität<br />

elektronischer Datenträger überschreiten<br />

können.“<br />

Diese Sätze stammen aus den obengenannten<br />

„Empfehlungen zur Aussonderung und Archi-<br />

12 Goebel & Scheller: Digitale Langzeitarchivierung<br />

und Recht, hrsg. von nestor – Kompetenznetzwerk<br />

Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit<br />

Digitaler Ressourcen für Deutschland,<br />

Bad Homburg 2004, S. 5. Liegmann, Hans: Web-<br />

Harvesting: Aktivitäten von Nationalbibliotheken,<br />

in: Planungen, Projekte, Perspektiven. Zum Stand<br />

der Archivierung elektronischer Unterlagen. 10.<br />

Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von<br />

Unterlagen aus digitalen Systemen“ 14. und 15.<br />

März 2006 in Düsseldorf, Düsseldorf 2006 (Veröffentlichungen<br />

des Landesarchivs Nordrhein-<br />

Westfalen, 10), S. 58-65.

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