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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 45<br />
theken nach Katalogisaten aus dem Druckschriftenbereich,<br />
stellt man sehr schnell fest, dass in<br />
den Bibliotheken der Archive eine hohe Anzahl<br />
von Druckwerken vorhanden ist, die sonst nicht<br />
nachweisbar sind.<br />
Uns interessiert <strong>hier</strong> aber vor allem, dass es sich<br />
um einen dynamischen Datenbestand handelt,<br />
der ständig wächst. Dieser Bestand fällt <strong>auch</strong><br />
unter den Begriff „Medienwerke in unkörperlicher<br />
Form“. Eine Sicherung solcher Daten ist<br />
ohne Vorschriften nicht denkbar. Unser Bibliothekssystem<br />
protokolliert die Veränderungen<br />
über die Kennung mit Passwort, mit der der Katalogisierer<br />
sich anmeldet, und hält das Datum<br />
der Anlage des Katalogisats und seiner Veränderungen<br />
fest – was verändert wurde, jedoch nicht.<br />
Jeder dürfte ein System kennen, das dieses wohl<br />
tut, nämlich Wikipedia. Auch das ist eine dynamische<br />
Publikation. Darin kann man die Veränderung<br />
des Inhalts nachvollziehen, wenn es <strong>auch</strong><br />
mühselig ist. Wie die frühere Form einmal ausgesehen<br />
hat, ist eine ganz andere Frage. Im<br />
Prinzip würde eine Archivierung in großen Zeitabständen<br />
ausreichen, ja man könnte sogar frühere<br />
Daten löschen.<br />
Mein Beispiel der Reichskammgerichtserschließung<br />
besitzt in der Druckform eine bleibende,<br />
nicht veränderbare Form. Die Ausgangsdateien<br />
für diese Druckform können fortgeschrieben<br />
<strong>werden</strong>. Man kann Fehler beseitigen und Ergänzungen<br />
vornehmen. Die elektronische Form<br />
wird damit zur dynamischen. Die geeignete<br />
Plattform für diese elektronische Form ist das<br />
Internet, wofür in unserem Hause festgelegt<br />
<strong>werden</strong> muss, wer zur Veränderung berechtigt<br />
ist. Dieses Werk wurde mit Hilfe der Deutschen<br />
Forschungsgemeinschaft erstellt, die die Personen,<br />
die die Erschließung durchgeführt haben,<br />
bezahlt hat. Ich selbst habe diese Rohtexte für<br />
den Druck überarbeitet, was in Abstimmung mit<br />
den Bearbeitern geschah. Normalerweise besitzen<br />
die Autoren und Bearbeiter <strong>auch</strong> Urheberrechte<br />
an ihren Texten. In zwei Jahren scheide<br />
ich aus dem Dienst, so dass die Fortschreibung<br />
ganz an uns vorbei laufen wird, allerdings arbeite<br />
ich weiterhin am Gesamtindex. Die Urheberrechtsfragen<br />
<strong>werden</strong> viel zu simpel gesehen.<br />
Auf dem 94. Bibliothekarstag in Düsseldorf<br />
wurde unter anderem <strong>auch</strong> über Zusammenarbeit<br />
von Bibliotheken und Archiven geredet,<br />
wobei es zu konkreten Absprachen nicht gekommen<br />
ist. Seit dem Jahre 1993 haben die drei<br />
Landesbibliotheken ein Pflichtexemplarrecht.<br />
Unser Haus sammelt seit hundert Jahren Druckschriften<br />
und verfügt über einen entsprechenden<br />
Bestand. Die Landesbibliotheken waren und<br />
sind keineswegs an dem Pflichtexemplarrecht<br />
im Bereich Amtsdruckschriften interessiert.<br />
Derartiges Schriftgut erschließt sich schwer und<br />
nimmt an Umfang noch jährlich zu, wobei die<br />
Bibliotheken – wie <strong>auch</strong> unser Haus – unter<br />
Platznot leiden.<br />
Der Kontakt zu elektronischen Amtsdruckschriftenproduzenten<br />
wird im Bibliotheksbereich kontrovers<br />
gesehen. Damit stößt man auf die Vorstellung<br />
der „geharvesteten Websites“. 12 Unter<br />
Harvesting versteht man, dass zu einem Zeitpunkt<br />
selektiv <strong>Dokument</strong>e aus dem Internet<br />
übernommen und in den Bestand der Gedächtsorganisation<br />
aus dem Internet übernommen<br />
<strong>werden</strong>. Dieses Harvesting geschieht ohne Zwischenschaltung<br />
menschlicher Ressourcen und<br />
automatisch ohne Beteiligung der etwaigen<br />
„Materialgeber“. Man spricht <strong>auch</strong> in diesem<br />
Zusammenhang von Ernten. Dieser Ablauf geschieht<br />
in drei Phasen: Materialbeschaffung,<br />
Materialverarbeitung und Materialnutzung.<br />
Kontakte mit den Organisationen oder Betreibern<br />
von Webseiten im Internet sind dabei eigentlich<br />
nicht vorgesehen. Ich kann mir nicht<br />
vorstellen, dass man dann wirklich gute Daten<br />
aus dem Netz bekommt. Wenn ich das auf unsere<br />
Reichskammergerichtserschließung beziehe,<br />
glaube ich einfach nicht, dass man damit zu<br />
Recht kommt. Im Allgemeinen liest man: „Die<br />
Ablage elektronischer Akten ist dagegen in physikalischer<br />
Hinsicht kaum begrenzt. Moderne<br />
Datenträger können eine scheinbar beliebige<br />
Anzahl von <strong>Dokument</strong>en speichern. Daher finden<br />
Aktenaussonderungen aus elektronischen<br />
Systemen kaum aus Raumnot statt. Allerdings<br />
fallen im Echtbetrieb eines DMS/VBS beträchtliche<br />
Datenmengen an, die schnell die Aufnahmekapazität<br />
elektronischer Datenträger überschreiten<br />
können.“<br />
Diese Sätze stammen aus den obengenannten<br />
„Empfehlungen zur Aussonderung und Archi-<br />
12 Goebel & Scheller: Digitale Langzeitarchivierung<br />
und Recht, hrsg. von nestor – Kompetenznetzwerk<br />
Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit<br />
Digitaler Ressourcen für Deutschland,<br />
Bad Homburg 2004, S. 5. Liegmann, Hans: Web-<br />
Harvesting: Aktivitäten von Nationalbibliotheken,<br />
in: Planungen, Projekte, Perspektiven. Zum Stand<br />
der Archivierung elektronischer Unterlagen. 10.<br />
Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von<br />
Unterlagen aus digitalen Systemen“ 14. und 15.<br />
März 2006 in Düsseldorf, Düsseldorf 2006 (Veröffentlichungen<br />
des Landesarchivs Nordrhein-<br />
Westfalen, 10), S. 58-65.