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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 65<br />

R e c h t l i c h e F r a g e n<br />

Archivordnung<br />

für das Archiv des Landtages des Saarlandes vom 1.9.2006<br />

Das Schriftgut der gesetzgebenden Körperschaften<br />

ist dem Grundsatz nach Teil des staatlichen<br />

Archivgutes, doch legten und legen die<br />

Parlamente zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit<br />

gegenüber der Staatsverwaltung in vielen Fällen<br />

Wert auf eigenständige Verwahrung ihres<br />

Schriftgutes. Parlamentsinstitutionen besitzen<br />

einen Gestaltungsrahmen für ihre archivischen<br />

Belange.<br />

So sieht das Saarländische Archivgesetz vom<br />

23.9.1992 für das Archiv des Landtages, welches<br />

im Herbst 1980 geschaffen wurde, einen<br />

eigenen Passus (§ 14) vor. Darin heißt es u. a. :<br />

„Das Landtagsarchiv ist ein Staatliches Archiv<br />

besonderer Art und dient der Verwahrung und<br />

Betreuung des Archivgutes des Landtages. Das<br />

Landtagspräsidium regelt die Einzelheiten der<br />

Nutzung des Landtagsarchives in einer Benutzungsordnung.“<br />

Erst unter Landtagspräsident Hans Ley (CDU)<br />

wurde im Jahre 2005 die Vorlage zu einer Archivordnung<br />

ausgearbeitet, die dem Erweiterten<br />

Präsidium des Landtages am 31.8.2006 zur<br />

Beratung vorgelegt wurde. Die Mitglieder dieses<br />

parlamentarischen Gremiums stimmten der<br />

Vorlage in fast allen Punkten zu. Lediglich die<br />

Ausführungen zu § 3 Abschnitt 5 „Behandlung<br />

der Niederschriften von Untersuchungsausschüssen<br />

“ erschienen zu detailliert gefasst und<br />

wurden daher inhaltlich gekürzt. Die Archivordnung<br />

konnte nunmehr erlassen <strong>werden</strong>.<br />

Der Begriff Archivordnung ist weiter <strong>als</strong> der<br />

Begriff Benutzungsordnung. In insgesamt neun<br />

Paragrafen enthält sie Bestimmungen zu:<br />

– Aufgaben und Zuständigkeiten des Archivs,<br />

– Benutzung und Behandlung des Archivgutes,<br />

– Sonderregelungen für die Benutzung von<br />

Ausschussniederschriften,<br />

– Benutzerkreis,<br />

– Benutzungsgenehmigung,<br />

– Benutzungsarten,<br />

– Überlassung von Belegexemplaren,<br />

– Gebühren und Auslagen.<br />

Damit sind nun die rechtlichen Voraussetzungen<br />

geschaffen, das Archivgut des Landtages<br />

auf Dauer zu sichern und zu verwahren und es<br />

für die Nutzung bereitzustellen. Der Text der<br />

Archivordnung wird im Handbuch des Saarländischen<br />

Landtages und im Internet unter der<br />

Adresse: http://www.landtag-saar.de/ veröffentlicht.<br />

Alexa Himbert-Schäfer<br />

Richtlinien<br />

für die Aufbewahrung und Aussonderung von Personalakten<br />

kirchlicher Mitarbeitender vom 24. Oktober 2006<br />

In der Evangelischen Kirche der Pfalz ist eine<br />

Richtlinie zur Bewertung von Personalunterlagen<br />

verabschiedet worden:<br />

Richtlinien für die Aufbewahrung und Aussonderung<br />

von Personalakten kirchlicher Mitarbeitender<br />

vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt<br />

der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische<br />

Landeskirche) Nr. 9/2006, S. 202-205.<br />

Text im Internet: www.zentralarchiv-speyer.de<br />

Menüpunkt Rechtsgrundlagen, Personalunterlagen.<br />

Gabriele Stüber

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