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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 65<br />
R e c h t l i c h e F r a g e n<br />
Archivordnung<br />
für das Archiv des Landtages des Saarlandes vom 1.9.2006<br />
Das Schriftgut der gesetzgebenden Körperschaften<br />
ist dem Grundsatz nach Teil des staatlichen<br />
Archivgutes, doch legten und legen die<br />
Parlamente zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit<br />
gegenüber der Staatsverwaltung in vielen Fällen<br />
Wert auf eigenständige Verwahrung ihres<br />
Schriftgutes. Parlamentsinstitutionen besitzen<br />
einen Gestaltungsrahmen für ihre archivischen<br />
Belange.<br />
So sieht das Saarländische Archivgesetz vom<br />
23.9.1992 für das Archiv des Landtages, welches<br />
im Herbst 1980 geschaffen wurde, einen<br />
eigenen Passus (§ 14) vor. Darin heißt es u. a. :<br />
„Das Landtagsarchiv ist ein Staatliches Archiv<br />
besonderer Art und dient der Verwahrung und<br />
Betreuung des Archivgutes des Landtages. Das<br />
Landtagspräsidium regelt die Einzelheiten der<br />
Nutzung des Landtagsarchives in einer Benutzungsordnung.“<br />
Erst unter Landtagspräsident Hans Ley (CDU)<br />
wurde im Jahre 2005 die Vorlage zu einer Archivordnung<br />
ausgearbeitet, die dem Erweiterten<br />
Präsidium des Landtages am 31.8.2006 zur<br />
Beratung vorgelegt wurde. Die Mitglieder dieses<br />
parlamentarischen Gremiums stimmten der<br />
Vorlage in fast allen Punkten zu. Lediglich die<br />
Ausführungen zu § 3 Abschnitt 5 „Behandlung<br />
der Niederschriften von Untersuchungsausschüssen<br />
“ erschienen zu detailliert gefasst und<br />
wurden daher inhaltlich gekürzt. Die Archivordnung<br />
konnte nunmehr erlassen <strong>werden</strong>.<br />
Der Begriff Archivordnung ist weiter <strong>als</strong> der<br />
Begriff Benutzungsordnung. In insgesamt neun<br />
Paragrafen enthält sie Bestimmungen zu:<br />
– Aufgaben und Zuständigkeiten des Archivs,<br />
– Benutzung und Behandlung des Archivgutes,<br />
– Sonderregelungen für die Benutzung von<br />
Ausschussniederschriften,<br />
– Benutzerkreis,<br />
– Benutzungsgenehmigung,<br />
– Benutzungsarten,<br />
– Überlassung von Belegexemplaren,<br />
– Gebühren und Auslagen.<br />
Damit sind nun die rechtlichen Voraussetzungen<br />
geschaffen, das Archivgut des Landtages<br />
auf Dauer zu sichern und zu verwahren und es<br />
für die Nutzung bereitzustellen. Der Text der<br />
Archivordnung wird im Handbuch des Saarländischen<br />
Landtages und im Internet unter der<br />
Adresse: http://www.landtag-saar.de/ veröffentlicht.<br />
Alexa Himbert-Schäfer<br />
Richtlinien<br />
für die Aufbewahrung und Aussonderung von Personalakten<br />
kirchlicher Mitarbeitender vom 24. Oktober 2006<br />
In der Evangelischen Kirche der Pfalz ist eine<br />
Richtlinie zur Bewertung von Personalunterlagen<br />
verabschiedet worden:<br />
Richtlinien für die Aufbewahrung und Aussonderung<br />
von Personalakten kirchlicher Mitarbeitender<br />
vom 24. Oktober 2006, Amtsblatt<br />
der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische<br />
Landeskirche) Nr. 9/2006, S. 202-205.<br />
Text im Internet: www.zentralarchiv-speyer.de<br />
Menüpunkt Rechtsgrundlagen, Personalunterlagen.<br />
Gabriele Stüber