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April 2007 Unsere Archive Nr. 52 37<br />

voll noch machbar ist, liegt auf der Hand. Es<br />

kann <strong>als</strong>o nur um ein selektives Sammeln und<br />

Verzeichnen gehen. Eine Arbeitsgruppe der Regionalbibliotheken<br />

hat sich im Jahr 2004 mit<br />

dem Thema befasst und in diesem Zusammenhang<br />

<strong>auch</strong> eine Typologie der Netzpublikationen<br />

vorgelegt. 14<br />

Von zentraler Bedeutung ist dabei die Unterteilung<br />

der Netzpublikationen in zwei Basistypen:<br />

einerseits Netzpublikationen mit einer Entsprechung<br />

in der Printwelt, andererseits so genannte<br />

web-spezifische Netzpublikationen. Die erste<br />

Gruppe lässt sich wiederum unterscheiden in<br />

druckbildähnliche Netzpublikationen, welche<br />

ein weitgehend genaues elektronisches Abbild<br />

einer gedruckten Publikation darstellen und typischerweise<br />

im <strong>PDF</strong>-Format vorliegen, und<br />

Netzpublikationen mit verwandtem Publikationstyp<br />

in der Printwelt: Letztere weisen zwar<br />

keine Druckbildähnlichkeit auf, können aber<br />

nichtsdestoweniger einem von konventionellen<br />

Medien bekannten Publikationstyp zugeordnet<br />

<strong>werden</strong> (z. B. ein Lexikon im HTML-Format).<br />

In beiden Fällen können die für konventionelle<br />

Materialien gültigen Sammelrichtlinien grundsätzlich<br />

auf die Netzpublikationen übertragen<br />

<strong>werden</strong>. Für web-spezifische Netzpublikationen<br />

wie Websites, Online-Datenbanken, Foren oder<br />

Weblogs gibt es hingegen kein Pendant in der<br />

Printwelt – für sie müssen daher neue, den Materialien<br />

angemessene Auswahlkriterien entwickelt<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Ein besonders wichtiges Segment der webspezifischen<br />

Netzpublikationen stellen die Websites<br />

dar. Diese lassen sich unterscheiden in solche,<br />

die Personen oder Körperschaften repräsentieren,<br />

und solche, die sich einem bestimmten<br />

Thema widmen (wobei natürlich Mischformen<br />

möglich sind). Bei repräsentierenden Websites<br />

kann die Auswahl einerseits am Urheber ansetzen<br />

und andererseits an den gebotenen Informationen.<br />

Was den Urheber angeht, so könnten die<br />

Sammelrichtlinien einer Bibliothek z. B. <strong>als</strong> generelle<br />

Richtlinie bestimmen, dass Websites von<br />

Institutionen mit landesweiter Bedeutung möglichst<br />

vollständig, solche von Institutionen mit<br />

regionaler Bedeutung in Auswahl, von Institutionen<br />

mit lokaler Bedeutung in strenger Auswahl<br />

und Websites von Privatpersonen nur exemplarisch<br />

gesammelt <strong>werden</strong> sollen. Die Einschätzung<br />

der gebotenen Informationen kann am<br />

Vorhandensein und an der Gewichtung typischer<br />

Elemente einer repräsentierenden Website festgemacht<br />

<strong>werden</strong>. Zu diesen gehören z. B. Basisinformationen<br />

(Adresse, Öffnungszeiten etc.),<br />

Hintergrundinformationen (z. B. Geschichte der<br />

Institution, Organisationsplan), Aktuelles, integrierte<br />

Publikationen (z. B. Mitteilungsblatt),<br />

Service- und Shop-Angebote, Links, Gästebuch<br />

etc. Es liegt nahe, ‘gehaltvollen’ Websites eine<br />

höhere Sammelpriorität einzuräumen <strong>als</strong> jenen,<br />

die beispielsweise nur aus einem Warenkatalog<br />

mit Bestellfunktion bestehen. Bei thematischen<br />

Websites können Kriterien wie der Umfang der<br />

gebotenen Information und deren Relevanz für<br />

besondere Sammelschwerpunkte sowie die Professionalität<br />

und Aktualität der Darstellung herangezogen<br />

<strong>werden</strong>. Überdies kann natürlich<br />

<strong>auch</strong> <strong>hier</strong> der Urheber ein Argument für die<br />

Aufnahme in den Bestand sein, insbesondere<br />

wenn es sich um eine anerkannte Institution<br />

handelt. Jedoch gibt es <strong>auch</strong> viele Beispiele für<br />

hochwertige Websites, die von Privatleuten erstellt<br />

wurden.<br />

Die skizzierten Auswahlkriterien können <strong>als</strong><br />

Ausgangsbasis für detaillierte Sammelrichtlinien<br />

dienen. Diese auszuarbeiten ist Sache der einzelnen<br />

Bibliotheken, die dabei natürlich <strong>auch</strong> ihr<br />

besonderes Sammelprofil und die Erwartungen<br />

ihrer Nutzer zu berücksichtigen haben.<br />

Organisatorische Fragen<br />

Schließlich ist die Frage zu klären, wie die Bearbeitung<br />

der Netzpublikationen an den Bibliotheken<br />

organisiert wird. Dafür gibt es zwei<br />

grundsätzliche Möglichkeiten: Der eine Weg besteht<br />

darin, ‘Spezialisten’ einzusetzen, die sämtliche<br />

bei den Netzpublikationen anfallenden Bearbeitungsschritte<br />

übernehmen, der andere, sie<br />

weitestgehend in die bestehenden Geschäftsgänge<br />

und Verantwortlichkeiten einzugliedern. Erstere<br />

Methode wird derzeit an der Rheinischen<br />

Landesbibliothek praktiziert.<br />

14 Vgl. Heidrun Wiesenmüller et al.: Auswahlkriterien<br />

für das Sammeln von Netzpublikationen im<br />

Rahmen des elektronischen Pflichtexemplars.<br />

Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken.<br />

– In: Bibliotheksdienst 38<br />

(2004) 11, S. 1423-1444.

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