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40 Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven<br />
weisen die gleichen Strukturen auf. Es gab früher<br />
eine Druckversion, die später <strong>als</strong> Loseblattsammlung<br />
fortgeführt wurde. Heute gibt es nur<br />
noch eine maschinenlesbare tagesaktuelle Form<br />
im Internet und eine in halbjährlichem Turnus<br />
erscheinende kostenpflichtige CD-ROM-<br />
Ausgabe. Für die Einsicht wird jedoch eine Lizenzgebühr<br />
erhoben. Bei dieser Zusammenstellung<br />
handelt es sich um die noch gültigen Gesetze,<br />
Verordnungen und Erlasse, die teilweise<br />
in dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen oder in dem Ministerialblatt<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen publiziert<br />
wurden. Beide sind zur Zeit durch die Internetseite<br />
des Landtages Nordrhein-Westfalen<br />
maschinenlesbar benutzbar, aber nicht <strong>als</strong> Textdaten,<br />
in denen man suchen kann, sondern <strong>als</strong><br />
Bilder. Ältere Ausgaben <strong>werden</strong> alle nur <strong>als</strong><br />
Bilddateien angeboten.<br />
Das Innenministerium, das das Gesetz- und<br />
Verordnungsblatt und Ministerialblatt für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen herausgibt, hat lediglich<br />
auf seiner Seite einen Link zu dieser maschinenlesbaren<br />
Ausgabe. Es wird von dem Bagel-Verlag<br />
vertrieben, der keinen Hinweis auf<br />
diese kostenlose Präsentation im Internet im<br />
Blatt selbst bietet. Die ZDB gibt zwei Links an:<br />
http://sgv.im.nrw.de frei [Verlag] und http://<br />
www.bibliothek.uni-regensburg.de/ezeit/?2011243<br />
[EZB]<br />
Das gilt <strong>auch</strong> für das Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen.<br />
Die UB Regensburg hat eine Verknüpfung zum<br />
Innenministerium, das ab 59. Jg., 2005, Nr. 29<br />
eine teilweise suchfähige Ausgabe anbietet. Die<br />
Titel der Gesetze und Verordnungen sind suchfähig<br />
angelegt, dahinter liegen <strong>PDF</strong>-Dateien, die<br />
man durch Anklicken laden kann, aber diesen<br />
Text der <strong>PDF</strong>-Datei kann man nicht mit der<br />
Suchfunktion des Adobe-Reader durchsuchen.<br />
Die Grenzen der Maschinenunterstützung im<br />
Bereich der Suchfunktion dürften den wenigsten<br />
Benutzern klar sein. Manche Bilder, in denen<br />
maschinenunterstützt gesucht <strong>werden</strong> kann,<br />
wurden vor der Erstellung der <strong>PDF</strong>-Bild-Dateien<br />
durch ein Volltextretrievalprogramm indiziert.<br />
Dieser Index wird für die Suche benutzt. Es wird<br />
nicht wirklich in diesen Bilddateien gesucht.<br />
Diese Vorgehensweise dient letztlich nur der<br />
Verhinderung oder Erschwerung der Kopierung.<br />
Kehren wir aber zu den elektronischen Ausgaben<br />
des Gesetz- und Verordnungsblattes zurück.<br />
Bei den aktuellen Ausgaben führt der Link zum<br />
Innenministerium, bei den alten Ausgaben, d. h.<br />
vor etwa Mitte des Jahres 2005, liegt hinter der<br />
Jahreszahl ff. die Verknüpfung, aus der nicht zu<br />
ersehen ist, wohin diese führt.<br />
Beispiele von kostenpflichtigen elektronischen<br />
Amtsdruckschriften<br />
Frei verfügbar sind über diesen Link die Informationen<br />
des Gesetz- und Verordnungsblattes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen, im Gegensatz<br />
zu einem anderen kommerziellen Anbieter:<br />
Makrolog Content Management AG. Diese Firma<br />
ist auf Online- und CD-Veröffentlichungen<br />
spezialisiert. Sie zeigt die letzte Ausgabe am PC<br />
an, bietet aber alles andere gegen Bezahlung an.<br />
Über das Innenministerium kann man alle Ausgaben<br />
kostenlos am Schirm ansehen.<br />
Die Beschaffung einzelner Ausgaben übernimmt<br />
<strong>auch</strong> subito, ein <strong>Dokument</strong>lieferdienst internationaler<br />
Bibliotheken, gegen Bezahlung. Benutzer<br />
können Kopien von Zeitschriftenaufsätzen sowie<br />
Teile aus Büchern recherc<strong>hier</strong>en und bestellen.<br />
Vom Bagel-Verlag gelangt man über eine Verknüpfung<br />
ebenfalls zur Seite des Innenministeriums,<br />
auf der die erwähnten Blätter angeboten<br />
<strong>werden</strong>. In der Beantwortung einer Anfrage im<br />
Landtag hat der Innenminister im Jahre 2000 1<br />
ausgeführt, dass es im Internet nur kostenpflichtige<br />
Angebote zu den veröffentlichten Gesetzen<br />
und Verordnungen gibt. Die Kosten für die Veröffentlichung<br />
aller dieser Texte im Internet wurden<br />
dam<strong>als</strong> mit zwei Millionen DM angegeben,<br />
wobei ein Defizit von 300.000 DM vom Haushalt<br />
getragen wurde. In der Anfrage wurde darauf<br />
hingewiesen, dass Bürger, die nicht finanzkräftig<br />
genug wären, von dem Zugriff im Internet<br />
ausgeschlossen wären, wenn sie nicht die<br />
Gesetzestexte kostenfrei einsehen könnten.<br />
Heute ist ein Teil dieser früher kostenpflichtigen<br />
Angebote <strong>als</strong> „kostenloses Angebot“ im „Portal<br />
für Rechtsangebote“ einsehbar. Jedenfalls deutlich<br />
mehr <strong>als</strong> früher.<br />
Das Portal der Uni Regensburg wird übrigens<br />
von dem Bundesministerium für Bildung und<br />
Forschung, von der DFG und dem Bayerischen<br />
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kunst gefördert.<br />
Es ist nicht verwunderlich, dass ein Hinweis auf<br />
die freie Nutzung im Internet in der gedruckten<br />
1 Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 13/463,<br />
Kleine Anfrage 117 des Abgeordneten Dr. Stefan<br />
Berger CDU. S. http://www.jurowl.de/docs/ltdrs.htm.