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40 Mitteilungen aus den rheinland-pfälzischen und saarländischen Archiven<br />

weisen die gleichen Strukturen auf. Es gab früher<br />

eine Druckversion, die später <strong>als</strong> Loseblattsammlung<br />

fortgeführt wurde. Heute gibt es nur<br />

noch eine maschinenlesbare tagesaktuelle Form<br />

im Internet und eine in halbjährlichem Turnus<br />

erscheinende kostenpflichtige CD-ROM-<br />

Ausgabe. Für die Einsicht wird jedoch eine Lizenzgebühr<br />

erhoben. Bei dieser Zusammenstellung<br />

handelt es sich um die noch gültigen Gesetze,<br />

Verordnungen und Erlasse, die teilweise<br />

in dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen oder in dem Ministerialblatt<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen publiziert<br />

wurden. Beide sind zur Zeit durch die Internetseite<br />

des Landtages Nordrhein-Westfalen<br />

maschinenlesbar benutzbar, aber nicht <strong>als</strong> Textdaten,<br />

in denen man suchen kann, sondern <strong>als</strong><br />

Bilder. Ältere Ausgaben <strong>werden</strong> alle nur <strong>als</strong><br />

Bilddateien angeboten.<br />

Das Innenministerium, das das Gesetz- und<br />

Verordnungsblatt und Ministerialblatt für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen herausgibt, hat lediglich<br />

auf seiner Seite einen Link zu dieser maschinenlesbaren<br />

Ausgabe. Es wird von dem Bagel-Verlag<br />

vertrieben, der keinen Hinweis auf<br />

diese kostenlose Präsentation im Internet im<br />

Blatt selbst bietet. Die ZDB gibt zwei Links an:<br />

http://sgv.im.nrw.de frei [Verlag] und http://<br />

www.bibliothek.uni-regensburg.de/ezeit/?2011243<br />

[EZB]<br />

Das gilt <strong>auch</strong> für das Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen.<br />

Die UB Regensburg hat eine Verknüpfung zum<br />

Innenministerium, das ab 59. Jg., 2005, Nr. 29<br />

eine teilweise suchfähige Ausgabe anbietet. Die<br />

Titel der Gesetze und Verordnungen sind suchfähig<br />

angelegt, dahinter liegen <strong>PDF</strong>-Dateien, die<br />

man durch Anklicken laden kann, aber diesen<br />

Text der <strong>PDF</strong>-Datei kann man nicht mit der<br />

Suchfunktion des Adobe-Reader durchsuchen.<br />

Die Grenzen der Maschinenunterstützung im<br />

Bereich der Suchfunktion dürften den wenigsten<br />

Benutzern klar sein. Manche Bilder, in denen<br />

maschinenunterstützt gesucht <strong>werden</strong> kann,<br />

wurden vor der Erstellung der <strong>PDF</strong>-Bild-Dateien<br />

durch ein Volltextretrievalprogramm indiziert.<br />

Dieser Index wird für die Suche benutzt. Es wird<br />

nicht wirklich in diesen Bilddateien gesucht.<br />

Diese Vorgehensweise dient letztlich nur der<br />

Verhinderung oder Erschwerung der Kopierung.<br />

Kehren wir aber zu den elektronischen Ausgaben<br />

des Gesetz- und Verordnungsblattes zurück.<br />

Bei den aktuellen Ausgaben führt der Link zum<br />

Innenministerium, bei den alten Ausgaben, d. h.<br />

vor etwa Mitte des Jahres 2005, liegt hinter der<br />

Jahreszahl ff. die Verknüpfung, aus der nicht zu<br />

ersehen ist, wohin diese führt.<br />

Beispiele von kostenpflichtigen elektronischen<br />

Amtsdruckschriften<br />

Frei verfügbar sind über diesen Link die Informationen<br />

des Gesetz- und Verordnungsblattes<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen, im Gegensatz<br />

zu einem anderen kommerziellen Anbieter:<br />

Makrolog Content Management AG. Diese Firma<br />

ist auf Online- und CD-Veröffentlichungen<br />

spezialisiert. Sie zeigt die letzte Ausgabe am PC<br />

an, bietet aber alles andere gegen Bezahlung an.<br />

Über das Innenministerium kann man alle Ausgaben<br />

kostenlos am Schirm ansehen.<br />

Die Beschaffung einzelner Ausgaben übernimmt<br />

<strong>auch</strong> subito, ein <strong>Dokument</strong>lieferdienst internationaler<br />

Bibliotheken, gegen Bezahlung. Benutzer<br />

können Kopien von Zeitschriftenaufsätzen sowie<br />

Teile aus Büchern recherc<strong>hier</strong>en und bestellen.<br />

Vom Bagel-Verlag gelangt man über eine Verknüpfung<br />

ebenfalls zur Seite des Innenministeriums,<br />

auf der die erwähnten Blätter angeboten<br />

<strong>werden</strong>. In der Beantwortung einer Anfrage im<br />

Landtag hat der Innenminister im Jahre 2000 1<br />

ausgeführt, dass es im Internet nur kostenpflichtige<br />

Angebote zu den veröffentlichten Gesetzen<br />

und Verordnungen gibt. Die Kosten für die Veröffentlichung<br />

aller dieser Texte im Internet wurden<br />

dam<strong>als</strong> mit zwei Millionen DM angegeben,<br />

wobei ein Defizit von 300.000 DM vom Haushalt<br />

getragen wurde. In der Anfrage wurde darauf<br />

hingewiesen, dass Bürger, die nicht finanzkräftig<br />

genug wären, von dem Zugriff im Internet<br />

ausgeschlossen wären, wenn sie nicht die<br />

Gesetzestexte kostenfrei einsehen könnten.<br />

Heute ist ein Teil dieser früher kostenpflichtigen<br />

Angebote <strong>als</strong> „kostenloses Angebot“ im „Portal<br />

für Rechtsangebote“ einsehbar. Jedenfalls deutlich<br />

mehr <strong>als</strong> früher.<br />

Das Portal der Uni Regensburg wird übrigens<br />

von dem Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung, von der DFG und dem Bayerischen<br />

Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kunst gefördert.<br />

Es ist nicht verwunderlich, dass ein Hinweis auf<br />

die freie Nutzung im Internet in der gedruckten<br />

1 Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 13/463,<br />

Kleine Anfrage 117 des Abgeordneten Dr. Stefan<br />

Berger CDU. S. http://www.jurowl.de/docs/ltdrs.htm.

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