Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Douglas Holding
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Corporate Governance<br />
Corporate Governance<br />
<strong>Die</strong> bereits im Jahr 2000 eingeführten Corporate Governance-Gr<strong>und</strong>sätze der DOUGLAS-<br />
Unternehmensgruppe sind im Jahr 2005 aktualisiert worden. Sie sind fester Bestandteil<br />
der gelebten Unternehmenskultur. Sie dienen der Umsetzung einer verantwortlichen, auf<br />
Wertschöpfung ausgerichteten Leitung <strong>und</strong> Kontrolle der DOUGLAS-Gruppe. Corporate<br />
Governance dient der Transparenz <strong>und</strong> Offenheit, der Achtung der Aktionärsinteressen<br />
<strong>und</strong> einer effizienten <strong>und</strong> vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand <strong>und</strong><br />
Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert der DOUGLAS-Gruppe nachhaltig zu<br />
steigern. <strong>Die</strong> Einhaltung der DOUGLAS-Corporate Governance-Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> des<br />
Deutschen Corporate Governance Kodex in ihrer jeweils aktuellen Fassung wird von<br />
einem Corporate Governance-Beauftragten überwacht.<br />
<strong>Die</strong> DOUGLAS-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2004/05 mit wenigen, unten aufgeführten<br />
Ausnahmen an den Empfehlungen <strong>und</strong> Anregungen des Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils gültigen Fassung orientiert:<br />
<strong>Die</strong> DOUGLAS HOLDING AG stellt den Konzernabschluss des Geschäftsjahres<br />
2004/05 <strong>und</strong> die Zwischenberichte des Geschäftsjahres 2005/06 noch nach<br />
HGB-Gr<strong>und</strong>sätzen auf. <strong>Die</strong> Umstellung auf international anerkannte Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit dem<br />
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005/06. (DCGK Ziffer 7.1.1.)<br />
<strong>Die</strong> Veröffentlichung des Konzernabschlusses der DOUGLAS HOLDING AG erfolgt<br />
jeweils – wegen des am 30.09. eines Jahres endenden Geschäftsjahres – nicht vor<br />
dem 31.12. des Jahres, sondern erst im Januar des Folgejahres. Damit wird eine<br />
bessere Öffentlichkeitswirksamkeit als bei einer Veröffentlichung Ende Dezember<br />
erreicht. (DCGK Ziffer 7.1.2. Satz 3)<br />
<strong>Die</strong> DOUGLAS HOLDING AG veröffentlicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben die<br />
Anteile von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsratsmitgliedern an der DOUGLAS HOLDING AG,<br />
wenn die gesetzlichen Meldeschwellen von 5, 10, 25, 50 oder 75 % des § 21 WpHG<br />
über- oder unterschritten werden. Weitere Angaben über den Anteilsbesitz von<br />
Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat erfolgen nicht. (DCGK Ziffer 6.6. Abs. 2)<br />
Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben eine Entsprechenserklärung<br />
gem. § 161 AktG abgegeben. <strong>Die</strong>se ist unter www.douglas-holding.com veröffentlicht.