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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Douglas Holding

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<strong>Die</strong> Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DOUGLAS HOLDING AG wird vom<br />

Präsidialausschuss des Aufsichtsrats in angemessener Höhe festgelegt. Sie enthält fixe<br />

<strong>und</strong> variable Bestandteile. <strong>Die</strong> variablen Bestandteile orientieren sich an dem Ergebnis<br />

der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG bzw. der betreffenden<br />

Sparte <strong>und</strong> an weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, wie z.B. der Verzinsung des<br />

eingesetzten Kapitals. Aktienoptionsprogramme sind für die Mitglieder des Vorstands nicht<br />

aufgelegt worden. Es besteht auch keine D&O-Versicherung für diesen Personenkreis.<br />

Einzelheiten zu der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder sind unter<br />

www.douglas-holding.com veröffentlicht, die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands<br />

sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 102 dargestellt.<br />

<strong>Die</strong> Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt <strong>und</strong> ist<br />

Bestandteil der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG. <strong>Die</strong> Vergütung enthält eine feste<br />

<strong>und</strong> eine erfolgsorientierte, variable Komponente.<br />

Dabei findet der durch Vorsitz- <strong>und</strong> Ausschusstätigkeit verursachte Zeitaufwand eine<br />

angemessene Berücksichtigung. <strong>Die</strong> individualisierten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder<br />

sind im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 103 dieses Geschäftsberichts wiedergegeben.<br />

Dem Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG gehört nach Einschätzung des<br />

Aufsichtsrats eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern an.<br />

<strong>Die</strong> Mitglieder von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat sowie die leitenden Angestellten der<br />

DOUGLAS-Gruppe haben sich im Geschäftsjahr 2004/05 an die jeweils geltenden Meldevorschriften<br />

des Wertpapierhandelsgesetzes in Bezug auf Geschäfte mit DOUGLAS-Aktien<br />

gehalten. Das gilt auch für Geschäfte mit Derivaten.<br />

Der Aufsichtsrat hat vor Beginn der Abschlussprüfung für den Jahresabschluss 2004/05<br />

eine Erklärung der Wirtschaftsprüfer Susat&Partner eingeholt, die beinhaltet, dass zwischen<br />

dem Prüfer <strong>und</strong> seinen Organen sowie seinen Prüfungsleitern einerseits <strong>und</strong> dem<br />

Unternehmen <strong>und</strong> seinen Organmitgliedern andererseits keine geschäftlichen, finanziellen,<br />

persönlichen oder sonstigen Beziehungen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit<br />

begründen können. <strong>Die</strong> Erklärung erstreckt sich auch darauf, dass im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr von Susat&Partner keine Beratungsleistungen erbracht wurden bzw. für<br />

das Geschäftsjahr 2005/06 solche Beratungsleistungen nicht vereinbart sind.<br />

Corporate Governance<br />

im Internet:<br />

Corporate Governance-<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Entsprechenserklärung<br />

gemäß § 161 AktG<br />

Gr<strong>und</strong>sätze des Vergütungssystems<br />

für Mitglieder des<br />

Vorstandes<br />

www.douglas-holding.com<br />

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