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Inhalt I. Rechtsquellen und Funktionen des Strafprozessrechts2 II ...

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Prof. Dr. Hans Kudlich StPO Überblicksskript, S. 34<br />

<br />

<br />

Allgemeine Fürsorgepflicht <strong>des</strong> Gerichts<br />

• gesetzliche Ausprägungen z.B.: § 265 IV StPO (Aussetzung der Verhandlung<br />

wegen veränderter Sachlage); § 244 <strong>II</strong> StPO (Aufklärungspflicht<br />

<strong>des</strong> Gerichts)<br />

• über spezielle Ausprägungen hinaus durch Rechtsstaatsprinzip <strong>und</strong><br />

fair-trial-Gr<strong>und</strong>satz gewährleistet<br />

• Konsequenzen kasuistisch <strong>und</strong> i.e.str.; Bedeutung v.a. bei unverteidigten<br />

Angeklagten<br />

Das Hauptverhandlungsprotokoll, §§ 271 ff. StPO<br />

• § 271 I StPO: über Hauptverhandlung ist Protokoll aufzunehmen<br />

• <strong>Inhalt</strong><br />

∗ „Protokollkopf“: § 272 StPO<br />

∗ Gang <strong>und</strong> Ergebnisse der Hauptverhandlung sowie Beachtung aller<br />

wesentlichen Förmlichkeiten (§ 273 StPO)<br />

• Beweiskraft <strong>des</strong> Protokolls<br />

∗ Beachtung der wesentlichen Förmlichkeiten kann nur durch Protokoll<br />

bewiesen werden (§ 274 S. 1 StPO)<br />

• positive Beweiskraft: protokollierte wesentliche Förmlichkeiten<br />

gelten als geschehen (selbst wenn sie nicht stattgef<strong>und</strong>en haben)<br />

• negative Beweiskraft: nicht protokollierte wesentliche Förmlichkeiten<br />

gelten als nicht geschehen (selbst wenn sie tatsächlich beachtet<br />

wurden)<br />

∗ In Revision ist eine auf das Protokoll gestützte Rüge von Verfahrensverstößen<br />

möglich, nicht dagegen eine reine „Protokollrüge“<br />

(also Rüge, das Protokoll sei falsch)<br />

∗ gegen den die Einhaltung der Form betreffenden <strong>Inhalt</strong> ist nur<br />

Nachweis der Fälschung möglich, § 274 S. 2 StPO (praktisch so gut<br />

wie nie erfolgreich)<br />

∗ Wegfall der Beweiskraft<br />

• äußerliche Fehler, die <strong>Inhalt</strong> beeinträchtigen können, z.B. Rasuren<br />

o.ä.<br />

• Meinungsverschiedenheiten zwischen den Urk<strong>und</strong>spersonen<br />

(Urk<strong>und</strong>sbeamter <strong>und</strong> Vorsitzender)<br />

<br />

• offensichtliche Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche (Abgrenzung<br />

zum bloßen Schweigen <strong>des</strong> Protokolls; nach neuerer<br />

Rspr. <strong>des</strong> BGH auch bei „Verstoß“ <strong>des</strong> Protokollinhalts gegen<br />

allgemeine forensische Erfahrung [sehr zw.!])<br />

Beweiskraft aufgehoben, soweit Fehler, Unklarheiten etc. reichen<br />

( damit Weg für andere Beweismittel frei)<br />

• Protokollberichtigung<br />

∗ noch nicht fertig gestelltes Protokoll frei änderbar, wenn beide Urk<strong>und</strong>spersonen<br />

es für erforderlich halten<br />

∗ fertiggestelltes Protokoll<br />

• grds. ebenfalls (von Amts wegen oder auf Antrag) korrigierbar<br />

• Änderungen zugunsten <strong>des</strong> Angeklagten auch in Revision zu berücksichtigen<br />

• dagegen darf nach eingelegter Revision einer zulässigen Rüge<br />

durch Protokollberichtigung nicht „der Boden entzogen“ werden<br />

Der Deal im Strafverfahren<br />

• Begriff: Absprachen zwischen den Strafverfolgungsorganen <strong>und</strong> dem<br />

Beschuldigten<br />

• Ziel: vorbesprochene Verfahrensgestaltung oder –beendigung<br />

• in StPO keine Regelung über Absprachen Zulässigkeit <strong>und</strong> Bedürfnis<br />

kontrovers diskutiert<br />

• <strong>Inhalt</strong>: oft Abgabe eines Geständnisses gegen Zusicherung einer<br />

Strafmilderung<br />

• Einwände gegen Absprachen z.B.<br />

∗ Bedenken mit Blick auf Öffentlichkeit, Mündlichkeit <strong>und</strong> Unmittelbarkeit<br />

∗ Beeinträchtigung der Anwesenheits- <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte; Gefahr<br />

einer bloßen Objektrolle <strong>des</strong> Angeklagten<br />

∗ Gefährdung <strong>des</strong> Prinzips der schuldangemessenen Strafe<br />

(§ 46 StGB)<br />

∗ Aushöhlung der Unschuldsvermutung, <strong>des</strong> in-dubio-pro-reo-<br />

Gr<strong>und</strong>satzes <strong>und</strong> <strong>des</strong> nemo-tenetur-Prinzips

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