Handbuch für den Berufsbildungsbereich der ... - aktionbildung
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Berufsbildungsbereich</strong> Wismarer Werkstätten gGmbH Revision 1.1, 23.09.2002<br />
7. Ausbildungsgeld/ Sozialversicherung<br />
Für die Dauer Ihrer beruflichen Bildung<br />
zahlt Ihnen das Arbeitsamt ein<br />
Ausbildungsgeld.<br />
Wenn Sie das Ausbildungsgeld nicht<br />
vom Arbeitsamt o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />
Einrichtung bekommen, übernimmt<br />
die Werkstatt die Zahlung des Ausbildungsgeldes.<br />
Die Höhe des Ausbildungsgeldes beträgt 57,00 EUR im ersten und 67,00 EUR im<br />
zweiten Jahr.<br />
Das Ausbildungsgeld wird auch gezahlt, wenn keine "Ausbildung" stattfindet o<strong>der</strong> bei<br />
Fehltagen wegen Krankheit.<br />
Sie sind während Ihrer "Ausbildung" kranken-, pflege- und rentenversichert.<br />
8. Ausbildungsfreie Zeiten<br />
Sie haben in einem Ausbildungsjahr insgesamt<br />
28 Ausbildungsfreie Tage (Erholungsurlaub).<br />
Wenn Sie einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis haben,<br />
bekommen Sie 5 Tage Erholungsurlaub<br />
zusätzlich.<br />
Das sind dann insgesamt 33 Tage Erholungsurlaub.<br />
9. Verpflegung in <strong>der</strong> Werkstatt<br />
Sie können nach vorheriger<br />
Anmeldung an <strong>der</strong> Mittagsversorgung<br />
teilnehmen.<br />
Die Kosten da<strong>für</strong> trägt die<br />
Werkstatt.<br />
Tee und Kaffee wer<strong>den</strong> ebenfalls<br />
kostenfrei angeboten.<br />
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