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KR AGILUS sixx - KUKA Robotics

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5 Sicherheit<br />

• Der Bediener muss eine Position außerhalb des Gefahrenbereichs einnehmen.<br />

• Es dürfen sich keine weiteren Personen im durch Schutzeinrichtungen abgegrenzten<br />

Raum aufhalten. Der Bediener muss hierfür Sorge tragen.<br />

5.5.5 Automatikbetrieb<br />

Der Automatikbetrieb ist nur zulässig, wenn folgende Sicherheitsmaßnahmen<br />

eingehalten werden:<br />

• Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind vorhanden und funktionsfähig.<br />

• Es befinden sich keine Personen in der Anlage.<br />

• Die festgelegten Arbeitsverfahren werden befolgt.<br />

Wenn der Manipulator oder eine Zusatzachse (optional) ohne ersichtlichen<br />

Grund stehen bleibt, darf der Gefahrenbereich erst betreten werden, wenn ein<br />

NOT-HALT ausgelöst wurde.<br />

5.5.6 Wartung und Instandsetzung<br />

Nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten muss geprüft werden, ob das<br />

erforderliche Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Für diese Prüfung sind die<br />

geltenden staatlichen oder regionalen Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.<br />

Zusätzlich sind alle Sicherheitsfunktionen auf ihre sichere Funktion zu testen.<br />

Die Wartung und Instandsetzung soll sicherstellen, dass der funktionsfähige<br />

Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wieder hergestellt wird. Die Instandsetzung<br />

umfasst die Störungssuche und die Reparatur.<br />

Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten am Industrieroboter sind:<br />

• Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs durchführen. Wenn Tätigkeiten<br />

innerhalb des Gefahrenbereichs durchzuführen sind, muss der Betreiber<br />

zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, um einen sicheren<br />

Personenschutz zu gewährleisten.<br />

• Industrieroboter ausschalten und gegen Wiedereinschalten (z. B. mit einem<br />

Vorhängeschloss) sichern. Wenn die Tätigkeiten bei eingeschalteter<br />

Robotersteuerung durchzuführen sind, muss der Betreiber zusätzliche<br />

Schutzmaßnahmen festlegen, um einen sicheren Personenschutz zu gewährleisten.<br />

• Wenn die Tätigkeiten bei eingeschalteter Robotersteuerung durchzuführen<br />

sind, dürfen diese nur in der Betriebsart T1 durchgeführt werden.<br />

• Tätigkeiten mit einem Schild an der Anlage kennzeichnen. Dieses Schild<br />

muss auch bei zeitweiser Unterbrechung der Tätigkeiten vorhanden sein.<br />

• Die NOT-HALT-Einrichtungen müssen aktiv bleiben. Wenn Sicherheitsfunktionen<br />

oder Schutzeinrichtungen aufgrund Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten<br />

deaktiviert werden, muss die Schutzwirkung<br />

anschließend sofort wiederhergestellt werden.<br />

Stand: 27.11.2013 Version: Spez <strong>KR</strong> <strong>AGILUS</strong> <strong>sixx</strong> V10<br />

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