28.01.2015 Aufrufe

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das<br />

Einige<br />

<strong>Gesetze</strong> über Staatsangehörigkeit 185<br />

Diese Formulierung schließt sich mit gewissen redaktionellen Abweichungen<br />

an die frühere Regelung an (8 U. S. Code § 359), neu hinzugefügt<br />

ist nur die Erwähnung <strong>der</strong> Zugehörigen zu den Rassen <strong>der</strong> Westlichen<br />

Hemisphäre. Das Gesetz hebt ferner ausdrücklich hervor, daß die<br />

rassischen Einschränkungen sich nicht auf native-born Filipinos erstrecken,<br />

die im Militärdienst <strong>der</strong> Vereinigten Staaten standen,), und<br />

auf ehemalige citizens<br />

of the United Statese, die den allgemeinen Voraussetzungen<br />

<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einbürgerung entsprechen.<br />

Das ungarische Judengesetz vom 5. Mai <strong>1939</strong> (§ 3 Abs. i) bestimmt,<br />

daß Juden die ungarische Staatsangehörigkeit nicht erwerben<br />

können2).<br />

bb) Lebensalter.<br />

-<br />

litauische Gesetz betrachtete als Voraussetzung<br />

<strong>der</strong> Einbürgerung eines Auslän<strong>der</strong>s fremden Volkstums die<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. ii § i), das luxem,burgische<br />

Gesetz läßt die Naturalisation erst mit Erreichung des 25. Lebensjahres<br />

zu (Art. 6 Abs. i) und das rumänische (Art. io § i) und das finnische<br />

(§ 4, 10).3) Gesetz zählen zu den Voraussetzungen <strong>der</strong> Einbürgerung die<br />

Vollendung des 21. LebensjahreS4).<br />

-<br />

cc) Gesundheitszustand. <strong>Gesetze</strong> betrachten als Voraussetzung<br />

<strong>der</strong> Einbürgerung das Nichtvorhandensein gewisser Krankheiten<br />

bei dem Antragsteller. Das rumänische Gesetz (Art. io § 6) sagt<br />

ganz allgemein, daß <strong>der</strong> Antragsteller nicht unheilbar krank sein darf.<br />

Das luxemburgische Gesetz verlangt die Vorlegung eines Gesundheits-<br />

1) Im Einbürgerungsgesetz <strong>der</strong> Philippinen, das grundsätzlich allen Auslän<strong>der</strong>n<br />

die Einbürgerung unter Voraussetzung <strong>der</strong> Gegegen<strong>seit</strong>igkeit gestattet, wird ausdrücklich<br />

hervorgehoben, daß die Staatsangehörigen <strong>der</strong> Vereinigten Staaten auch an diese<br />

Voraussetzung nicht gebunden sind (§ 4, h).<br />

dem 1.<br />

2) Das Gesetz (§ 3 Abs. 2) hat dem Innenminister den Auftrag erteilt, die nach<br />

Juli 1914 erfolgten Einbürgerungen von Juden zu wi<strong>der</strong>rufen*, soweit die Lebensumstände<br />

<strong>der</strong> Eingebürgerten ihr Verbleiben auf dem Staatsgebiet nicht unbedingt erfor<strong>der</strong>n.<br />

Die Entziehung <strong>der</strong> Einbürgerung muß stattfinden, wenn ihre gesetzlichen<br />

Voraussetzungen nicht beobachtet wurden o<strong>der</strong> wenn bei <strong>der</strong> Einbürgerung eine strafbare<br />

Handlung, ein Disziplinarvergehen o<strong>der</strong> eine Irreführung <strong>der</strong> Behörde vorliegt. Der Wi<strong>der</strong>ruf<br />

<strong>der</strong> Einbürgerung erstreckt sich auf die mit dem Eingebürgerten lebende Ehefrau<br />

und die unter seiner väterlichen Gewalt noch mit ihm lebenden min<strong>der</strong>jährigen Kin<strong>der</strong>,<br />

falls <strong>der</strong> Beschluß des Innenministers es nicht an<strong>der</strong>s entscheidet (§ 3 Abs- 3).<br />

3) Nach finnischem Gesetz (§ 5) kann jedoch ein unverheirateter Auslän<strong>der</strong> unter<br />

21 Jahren, <strong>der</strong> den Voraussetzungen <strong>der</strong> Vermögenslage und des unbescholtenen Lebenswandels<br />

entspricht, die finnische Staatsangehörigkeit auf Antrag seines Vormundes erwerben,<br />

sofern die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Familie in Bezug auf die Staatsangehörigkeit dadurch<br />

geför<strong>der</strong>t wird o<strong>der</strong> sonst beson<strong>der</strong>e Gründe dafür vorliegen. Personen, die ihr<br />

18. Lebensjahr vollendet haben, soll jedoch die finnische Staatsangehörigkeit nicht<br />

ohne ihre Einwilligung verliehen werden.<br />

4) Das Lebensalter von 21 Jahren finden wir auch in dem Einbürgerungsgesetz<br />

<strong>der</strong> Philippinen (§ 2, io).<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1942/43 Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!