28.01.2015 Aufrufe

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

a)<br />

*<br />

Nach<br />

<strong>Gesetze</strong> über Staatsangehörigkeit 243<br />

2. Kriegsereignisse.<br />

-<br />

Frankreich. -<br />

<strong>der</strong> Militärischen<br />

Nie<strong>der</strong>lage Frankreichs sind folgende durch die Ereignisse hervorgerufenen<br />

Maßnahmen auf dem Gebiete des französischen Staatsangehörigkeitsrechts<br />

getroffen worden.<br />

Durch ein Gesetz VOM 28. Oktober 1940&apos;) sind alle Fristen, die für<br />

die Registrierung und die Ablehnung <strong>der</strong> den Erwerb o<strong>der</strong> den Verlust<br />

<strong>der</strong> französischen Staatsangehörigkeit betreffenden Erklärungen fest<br />

gesetzt sind, bis auf weiteres aufgehoben worden-2).<br />

Ein Gesetz VOM 22. Juli 19403) hat die Nachprüfung aller Einbürgerungen,<br />

die <strong>seit</strong> <strong>der</strong><br />

Verkündung des Staatsangehörigkeitsgesetzes<br />

vorn io. August 1927 erfolgt sind, angeordnet. Zu diesem Zwecke wurde<br />

ein Ausschuß gebildet, dessen Zusammensetzung und Geschäftsordnung<br />

durch Verfügung des Justizministers bestimmt werden sollte4). Der<br />

Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Einbürgerung soll durch ein Dekret ausgesprochen werden<br />

das auf den Bericht des genannten Ausschusses erlassen werden so115).<br />

Im Dekret soll <strong>der</strong> Zeitpunkt bestimmt werden, von welchem ab <strong>der</strong><br />

Verlust <strong>der</strong> französischen Staatsangehörigkeit rückwirkend eintritt,<br />

wobei dieser Verlust auch auf die Frau und die Kin<strong>der</strong> des Beteiligten<br />

erstreckt<br />

werden kann6).<br />

angenommen, daß dieses letztere auch weiterhin als für die Kriegszeiten geltendes Recht<br />

zu betrachten ist, wobei er spezieller Betrachtung die Fälle <strong>der</strong> Kollision des sdroit<br />

commun t und des <strong>Gesetze</strong>s von 19 17 unterzogen hat, die er en temps de guerre zugunsten<br />

dieses letzteren lösen wollte (a. a. 0., S- 461 f.), Die Richtigkeit dieses Standpunktes<br />

wurde schon durch das Dekret vom 12. Noveniber 1938 recht zweifelhaft gemacht, da<br />

es die Entziehung <strong>der</strong> französischen Staatsangehörigkeit auf dem Verwaltungswege<br />

eingeführt hat. Nach dem Erlaß des Dekrets vom g. September <strong>1939</strong> können keine<br />

Zweifel darüber bestehen, daß das Gesetz vom 18. Juni 1917 nicht mehr in Kraft ist.<br />

11) Journ. Off. vom. 15. November 1940, S. 56go.<br />

2) Dieses Gesetz hat das Gesetz VOM 24. September 1940 über allgemeines Fristenmoratorium<br />

auf die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ausdrücklich für anwendbar<br />

erklärt, aber die Aufhebung <strong>der</strong> Fristen in diesen Angelegenheiten auch bis auf weiteres<br />

verlängert (das Moratorium des <strong>Gesetze</strong>s vom 24. September 1940 sollte nur vom io. Mai<br />

bis zuM 31. Oktober 1940 laufen).<br />

Bd. VII,<br />

3) Journ. Off- VOM 23. Juli 1940, S. 4567; deutsche Übersetzung: Rechtsverfolgung<br />

S. i2i5f.<br />

4) Dies ist durch eine Verfügung vom 31- Juli 1940 geschehen (Journ. Off. vom<br />

2. August 1940, S. 4615). Der Ausschuß besteht aus 10 Mitglie<strong>der</strong>n; außer 5 richterlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n gehören ihm ein Mitglied des Staatsrats und je ein Vertreter des Ministers<br />

des Auswärtigen, des Innenministers, des Ministers für nationale Verteidigung<br />

und des Ministers für die Jugend iind die Familie an.<br />

5) Siehe das Dekret vom i. November 1940 (Journ. Off- vom 7. November 1940,<br />

S. 5587ff.) enthaltend den Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Einbürgerung von 278 Personen (außer Ehefrauen<br />

und Kin<strong>der</strong>n).<br />

6) Im soeben zitierten Dekret vom i. November 1940 wird <strong>der</strong> Zeitpunkt des Verlustes<br />

<strong>der</strong> französischen Staatsangehörigkeit nicht bestimmt: in bezug auf jede ausgebürgerte<br />

Person wird aber das Datum des Einbürgerungsdekrets gebracht.<br />

16*<br />

Es ist nicht<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1942/43 Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!