28.01.2015 Aufrufe

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

Gesetze über Fragen der Staatsangehörigkeit seit 1939

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gesetze</strong> über Staatsangehörigkeit 205<br />

keit erfolgt ist und <strong>der</strong> Antragsteller in Ungarn wohnt o<strong>der</strong> sich dort<br />

nie<strong>der</strong>zulassen wünscht (§ 5).<br />

Vorschriften über die Wie<strong>der</strong>einbürgerung von Personen, die ihre<br />

ursprüngliche, durch Abstammung erworbene Staatsangehörigkeit verloren<br />

haben, finden wir in mehreren <strong>Gesetze</strong>n. Das mexikanische Gesetz<br />

(Art. 44 in <strong>der</strong> Fassung des <strong>Gesetze</strong>s VOM 28. Dezember <strong>1939</strong>) gewährt<br />

diese Wie<strong>der</strong>einbürgerung unter <strong>der</strong> Voraussetzung <strong>der</strong> Gründung eines<br />

Wohnsitzes in Mexiko. Nach dein finnischen Gesetz (§ 6) kann ein<br />

früherer finnischer Staatsangehöriger ohne die Voraussetzung des vor-.<br />

herigen Aufenthalts und, wenn er finnischer Staatsangehöriger durch<br />

Geburt war und beson<strong>der</strong>e Gründe dafür sprechen, ohne die Voraussetzung<br />

ausreichen<strong>der</strong> Vermögenslage wie<strong>der</strong> eingebürgert werden. Wer<br />

die rumänische Staatsangehörigkeit durch Abwesenheit verloren hat,<br />

kann sie durch Anerkennung wie<strong>der</strong> erwerben, falls er sich in Rumänien<br />

tatsächlich nie<strong>der</strong>läßt und <strong>der</strong> Herkunft nach Rumäne ist (Art. 55 des<br />

rumänischen <strong>Gesetze</strong>s). Auch nach luxemburgischem Gesetz (Art. 26<br />

§ i) kann ein Luxemburger durch Abstammung, <strong>der</strong> seine luxemburgische<br />

Staatsangehörigkeit verloren hat, dieselbe durch eine Erklärung wie<strong>der</strong>erlangen,<br />

unter <strong>der</strong> Bedingung, daß er auf jede mit dem luxemburgischen<br />

Gesetz unvereinbare Son<strong>der</strong>stellung verzichtet und daß er während <strong>der</strong><br />

zwei dem Antrag unmittelbar vorhergehenden Jahre seinen tatsächlichen<br />

Aufenthalt in Luxemburg gehabt hat. Schließlich muß das bulgarische<br />

Gesetz (Art. 23) erwähnt werden, das den Wie<strong>der</strong>erwerb <strong>der</strong> bulgarischen<br />

Staatsangehörigkeit für einen Bulgaren durch Abstammung ermöglicht,<br />

falls er sich in Bulgarien nie<strong>der</strong>läßt und <strong>der</strong> Wehrpflicht nachkommt<br />

(ausgenommen sind die Fälle des Verlustes <strong>der</strong> bulgarischen Staatsangehörigkeit<br />

durch Eintritt in einen fremden Staats- o<strong>der</strong><br />

dienst) i).<br />

Das amerikanische Gesetz (Nationality Act of i94o) enthält Bestimmungen<br />

über erleichterten Wie<strong>der</strong>erwerb <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit<br />

<strong>der</strong> Vereinigten Staaten durch folgende. .Personen:<br />

i. Personen, die die amerikanische Staatsangehörigkeit durch Eheschließung<br />

verloren haben (§ 317, dessen Bestimmungen den früheren<br />

Rechtsvorschriften entsprechen: vgl. 8 U. S. Code, § 369): ihre Wie<strong>der</strong>einbürgerung,<br />

soweit keine an<strong>der</strong>e Staatsangehörigkeit durch einen<br />

affirmative act außer <strong>der</strong> Eheschließung erworben worden ist, erfolgt,<br />

ohne daß eine declaration of intentione und ein vorheriger Aufenthalt<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, und mit einigen weiteren Abweichungen<br />

vom allgemeinen<br />

Einbürgerungsverfahren, wobei die Wie<strong>der</strong>einbürgerung rück-<br />

&apos;) Eine Person nicht bulgarischer Abstammung, die sich ausgebürgert hat, kann<br />

die bulgarische Staatsangehörigkeit nur wie<strong>der</strong> erwerben, wenn sie mit einer Bulgarin<br />

verheiratet ist (Art. *24)-<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 1942/43 Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!