Ausgabe 1/2011 - Deutsche Olympische Gesellschaft
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schließlicher Konzentration auf den Sport durchaus gemütlich<br />
einrichten können. Für Winfried Hermann ein unbefriedigender<br />
Zustand und einer der Fehler des bisherigen Systems.<br />
Daher seine Forderung: "Jeder Athlet, der von der Bundeswehr<br />
gefördert wird, muss sich verpflichten, neben den<br />
verbindlichen Laufbahnlehrgängen zum Feldwebel auch an<br />
beruflichen Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen."<br />
Studium bedingt möglich, Feldwebelausbildung unumgänglich<br />
Dabei gelten bislang zwei unverrückbare Grundsätze. Erstens<br />
ist kein Direktstudium mit Präsenzpflicht an einer Universität<br />
erlaubt. Dies sei Andreas Hahn zufolge ausgeschlossen, weil<br />
ein normales Direktstudium unmöglich in Einklang mit der<br />
speziellen Interessenlage der Bundeswehr als auch mit den<br />
sportlichen Erwartungen des DOSB und seiner olympischen<br />
Spitzensverbände zu bringen sei. Eine andere Form des Studiums<br />
indes ist durchaus möglich. In diesen Fällen bedürfe es<br />
der Stellungnahme des jeweiligen Spitzenverbandes und der<br />
betreffenden Hochschule. "Es muss sich dabei um eine Studienform<br />
handeln, die in oberster Priorität die leistungssportlichen<br />
Interessen und Anforderungen berücksichtigt", stellt<br />
Andreas Hahn die<br />
besondere Interessenlage<br />
des<br />
Dienstherrn klar.<br />
Die Hochschule<br />
für Gesundheit<br />
und Sport in<br />
Berlin, die Fachhochschule<br />
im<br />
mittelfränkischen<br />
Ansbach und die<br />
Fachhochschule<br />
für Sport und<br />
Management in<br />
Potsdam seien<br />
Beispiele, die sich<br />
inzwischen als<br />
gute Adresse für<br />
einen solchen<br />
Weg erwiesen<br />
haben. Hier seien<br />
laut Hahn das<br />
"leistungssportgerechte<br />
Studium<br />
mit individuell<br />
angepassten<br />
Präsenzpflichten" für Bundeswehrsportler bereits gang und<br />
gäbe. Von den derzeit geförderten Bundeswehrsportlern<br />
haben aktuell immerhin mehr als 100 an einer Fern-Universität<br />
oder an einer kooperierenden Partner-Hochschule des<br />
Sports ein Studium bzw. eine studienähnliche Ausbildung<br />
aufgenommen.<br />
Der zweite Grundsatz lautet: Der Dienstherr schreibt seinen<br />
Sportsoldaten in den ersten acht Dienstjahren ein Pflichtprogramm<br />
vor, das durchlaufen und bestritten werden muss -<br />
die Ausbildung zum Feldwebel. Dazu gehört die allgemeine<br />
militärische Grundausbildung, die für Leistungssportler auf<br />
sechs Wochen angelegt ist. Zwingend, jedoch speziell und in<br />
Sonderheit auf ein sportliches Profil zugeschnitten sind<br />
anschließend die Lehrgänge für den Feldwebelanwärter und<br />
zum Feldwebel. In speziellen Modulen können sich die Athleten<br />
dabei als fachliche Qualifizierung eine Trainer-Lizenz<br />
erwerben und damit das theoretische Rüstzeug für ein späteres<br />
Studium an der Trainerakademie in Köln. Zugleich werden<br />
von den IHK Teile des erworbenen Abschlusses als "Trainer<br />
Bundeswehr" in sportbezogenen Ausbildungsberufen anerkannt,<br />
z.B. "Sportfachwirt/Sportfachmann".<br />
Mehr als 700 Athleten nehmen Optionen des BFD wahr<br />
Die Ansprüche der Spitzensportler auf finanzielle und zeitliche<br />
Unterstützung im Rahmen des so genannten Berufsförderungsdienstes<br />
(BFD) wachsen mit fortschreitender Dienstdauer.<br />
Schon nach einem olympischen Zyklus stehen den Athleten<br />
für die Dauer von sieben Monaten Leistungen des Berufsförderungsdienstes<br />
zu, um in den so genannten "Kürteil" einzusteigen.<br />
Offeriert werden für diese Phase etwa Grund- und<br />
Aufbaukurse in Englisch, Computer-Kurse oder Fortbildungen<br />
im Fach Kaufmännisches Grundwissen, Rhetorik und Informatik,<br />
und selbstverständlich können Schulabschlüsse nachgeholt<br />
werden, um die Startchancen für die spätere Aus- und Weiterbildung<br />
zu verbessern. Ab dem 8. Dienstjahr werden die<br />
Spielräume noch einmal deutlich erweitert. Dann haben<br />
Spitzensportler für berufliche Orientierung und Qualifikation<br />
Anspruch auf 15 Monate noch während ihrer aktiven Dienstzeit<br />
und weitere zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der<br />
Sportfördergruppe. Wird die leistungssportliche Karriere<br />
fortgesetzt, verfallen diese Ansprüche nicht. Sie werden bei<br />
Dienstzeitverlängerungen berücksichtigt und können nach<br />
dem Ende der Laufbahn eingelöst werden.<br />
Dasselbe gilt für jene erstklassigen Bedingungen, die nach<br />
dem 12. Dienstjahr eingeräumt werden- zwei Jahre vor Ende<br />
und drei danach finanzielle Unterstützung für die ganz<br />
persönliche Aus- und Weiterbildung. "Das sind zusammen<br />
fünf Jahre bezahlte Zeit für Ausbildung", rechnet Andraes<br />
Hahn vor. Die Optionen, die es im Rahmen des BFD gibt,<br />
hätten schon sehr viele für sich wahrgenommen. Aktuell<br />
können mehr als 700 Sportlerinnen und Sportler von diesen<br />
Angeboten profitieren, entweder begleitend im Rahmen ihrer<br />
aktiven Kariere oder danach, indem sie ihre angesparten<br />
finanziellen und zeitlichen Ansprüche einlösen. Das Spektrum<br />
der Möglichleiten im Rahmen des BFD sei breit gefächert.<br />
"Für Ausbildung und berufliche Qualifikation stehen bei uns<br />
alle Türen offen", betont Josef Nehren. Das Spektrum reiche<br />
vom Nachholen der mittleren Reife bis zum erfolgreichen<br />
Studien-Abschluss.<br />
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