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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Inhalt von <strong>Testament</strong><strong>und</strong> ErbvertragVerhältnis zu den ErbenBei seiner Tätigkeit ist der <strong>Testament</strong>svollstrecker nicht an Weisungender Erben geb<strong>und</strong>en. Er unterliegt auch nicht einer Überwachungdurch das Nachlassgericht. Dennoch kann er nicht nach freiem Beliebenverfahren, sondern ist nach dem Gesetz zur ordnungsgemäßenVerwaltung des Nachlasses verpflichtet. Der <strong>Testament</strong>svollstreckermuss das ihm anvertraute Vermögen erhalten <strong>und</strong> sichern, Verlusteverhindern <strong>und</strong> die Nutzungen gewährleisten. Er darf sich nichtmit einem nur mäßigen Erfolg seiner Tätigkeit begnügen, sondernmuss sich z. B. um die bestmögliche Verwertung eines Nachlassgr<strong>und</strong>stücksbemühen, das zum Zwecke der Erb auseinandersetzungveräußert werden soll. Verstößt der <strong>Testament</strong>svollstrecker in groberWeise gegen die Gr<strong>und</strong>sätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung,können die Erben seine Entlassung bei dem Nachlassgerichtbeantragen.Der Erblasser kann im <strong>Testament</strong> durch sogenannte Verwaltungsanordnungendie Durchführung der <strong>Testament</strong>svollstreckung, insbe-107

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